Das Bundesverfassungsgericht hat heute gegen die Juniorprofessur als alleinigen Qualifikationsweg für Hochschullehrer entschieden. Das Rektorat der Universität Bonn begrüßt diese Entscheidung der Karlsruher Richter. Neben der Juniorprofessur müssten auch in Zukunft die bewährten Wege in das Professorenamt offen bleiben, forderte die Bonner Hochschulleitung.
Vor zwei Jahren hatte Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn ihr neues Modell zur Qualifikation von Hochschullehrern durch das Hochschulrahmengesetz eingeführt. Mittelfristig sollte die Habilitation keine Bedeutung mehr für das Berufungsverfahren haben. Bayern, Thüringen und Sachsen waren dagegen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Sie erhielten heute Recht.
"Wir haben die Karlsruher Entscheidung mit Erleichterung aufgenommen", sagt der Rektor der Universität Bonn, Professor Dr. Matthias Winiger. "Die angestrebte Abschaffung der Habilitation ignoriert die große Bandbreite der Berufungskulturen an unseren Universitäten." An die Landesregierung richtet Professor Winiger den Appell, die bewährten Qualifikationswege für Professoren offen zu lassen.
Der Rektor der Universität Bonn wünscht sich in der Nachwuchsfrage einen "freien Wettbewerb der Talente" und weniger Einmischung der Politik: "Überregulierung hat noch nie zu mehr Qualität geführt", so Professor Winiger.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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Deutsch
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