Durch die Aufhebung des alleinigen Qualifizierungsweges über die "Juniorprofessur" werden angehenden Hochschullehrern weitaus bessere Karrierechancen als bisher eröffnet, begrüßen bayerische Mittelbau-Konventsprecher das heutige BVG-Urteil.
Die Konventssprecher der Universitäten Bayreuth (Dr. Wolfgang Richter), Regensburg (Prof. Dr. Susanne Modrow und der TU-München (Dr. Heidi Samarian) begrüßen nachdrücklich das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Hochschulrahmengesetz der Bundesregierung. Durch die Aufhebung des alleinigen Qualifizierungsweges für Nachwuchswissenschaftler über die "Juniorprofessur" würden den angehenden Hochschullehrern weitaus bessere Karrierechancen als bisher eröffnet, heißt es in einer Presseerklärung. Damit sind künftig für den wissenschaftlichen Nachwuchs wieder individuelle und an den jeweiligen Einzeldisziplinen und Fächern orientierte Qualifizierungswege möglich, ohne dogmatische Einengung auf einseitige Personalstrukturen.
Die Konventssprecher der unabhängigen Mittelbaukonvente Bayerns haben deshalb bereits im letzten Jahr gemeinsam mit dem bayerischen Wissenschaftsministerium und der bayerischen Rektorenkonferenz eine novellierte Habilitation entwickelt, die straffe und zügige Qualifikationsverfahren gewährleistet. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist für die "Habilitation neuer Art", wie sie seit August 2003 im Bayerischen Hochschulgesetz verankert ist, Rechtssicherheit für alle bayerischen Nachwuchswissenschaftler geschaffen. In Kombination mit der durchaus begrüßten Einführung der Juniorprofessur und weiteren externen Qualifizierungsmöglichkeiten wird die "Habilitation neuer Art" nun eine wichtige Variante auf dem Weg der Qualifizierung zu einer Hochschulprofessur sein.
Dr. Wolfgang Richter, Prof. Dr. Susanne Modrow, Dr. Heidi Samarian
Konventssprecher der Universitäten Bayreuth, Regensburg und TU-München
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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