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27.07.2004 13:41

HRK-Appell an die Länder: Gestaltungsspielraum für Juniorprofessur nutzen!

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    HRK-Präsident nimmt zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts Stellung

    "Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwarten die Hochschulen, dass die Länder die ihnen durch die Verfassung übertragene Verantwortung konsequent wahrnehmen und nunmehr selbständig - soweit noch nicht geschehen - die Juniorprofessur als einen weiteren Qualifizierungsweg zur Professur einführen." Dies erklärte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Dr. Peter Gaehtgens am Dienstag (27. Juli) in Berlin. "Denn eine frühe wissenschaftliche Selbständigkeit und eine Senkung des Berufungsalters sind für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Hochschulsystems von großer Bedeutung." Das Bundesverfassungsgericht gab in seinem Urteil dem Normenkontrollantrag der Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen zur Prüfung des 5. Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) und anderer Vorschriften vom 16. Februar 2002 statt.

    "Das Urteil bedeutet nicht, dass im Landesrecht die Juniorprofessur nicht realisiert werden darf", erläuterte Gaehtgens. "Die mittlerweile in acht Bundesländern schon eingerichteten Juniorprofessuren können deshalb auch fortgeführt werden." Im Hinblick auf die internationale Wirkung sollten die Landesregelungen aber ein Mindestmaß an Einheitlichkeit besitzen. Bisher sind Juniorprofessuren nur in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz eingeführt.

    "Die HRK hat die Juniorprofessur als neue, stärker wettbewerbsorientierte Form der Qualifizierung des Professorennachwuchses unterstützt, da damit der (auch von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem Wissenschaftsrat erhobenen) Forderung nach einer früheren Selbständigkeit der Forscher und Forscherinnen Rechnung getragen wird", erklärte Gaehtgens. "Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Selbständigkeit der Nachwuchswissenschaftler wird institutionell dadurch abgesichert, dass die Juniorprofessuren nicht einzelnen Professuren zugeordnet werden, korporationsrechtlich zur Gruppe der Hochschullehrer gerechnet werden, mit einer drittmittelfähigen Grundausstattung versehen sind und das Recht haben, Doktoranden zur Promotion zu führen."

    "Der Erfolg der Juniorprofessur ist aber abhängig von vernünftigen Arbeitsbedingungen und Karriereperspektiven", erklärte Gaehtgens weiter. Erfolgreiche Juniorprofessorinnen und -professoren müssten auch die realistische Chance auf eine unbefristete Professur haben. "Die Länder sind jetzt gefordert, die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Juniorprofessur ein Erfolgsmodell wird. Aber auch die Universitäten selbst müssen ihren Teil dazu beitragen, indem sie die Juniorprofessoren akzeptieren und ihnen die Ausübung der mit dem Amt verbundenen Rechte und die Übernahme der damit verbundenen Pflichten ermöglichen."

    Im Übrigen appellierte Gaehtgens - auch vor dem Hintergrund des vorläufigen Scheiterns des Programms zur Errichtung von Eliteuniversitäten - an Bund und Länder, ihre hochschulpolitischen Dissonanzen nicht länger zu Lasten der Hochschulen und der Studierenden auszutragen. "Wir brauchen keine Streitigkeiten über die Zuständigkeiten von Bund und Ländern, sondern inhaltliche Reformen, die die Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen stärken", so der HRK-Präsident.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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