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27.07.2004 15:24

WSI: Kein Zusammenhang zwischen Kündigungsschutz und Arbeitslosigkeit

Karin Rahn Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Hans-Böckler-Stiftung

    Keine der nationalen oder europäischen Studien haben einen Zusammenhang zwischen Kündigungsschutz und Höhe der Arbeitslosigkeit belegen können, sagt Prof. Dr. Heide Pfarr, die Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

    Die immer wiederkehrenden Behauptungen von CDU-Fraktionsvize Merz und anderen, der Kündigungsschutz verhindere die Schaffung neuer Arbeitsplätze, entbehren jeglicher empirischer Grundlage. Zu dieser Erkenntnis kommen zwei Untersuchungen des WSI. Die wesentlichen Ergebnisse lauten:

    * Der Kündigungsschutz beeinflusst die Einstellungsentscheidungen in den Betrieben nicht;
    * Die Kündigungen verursachen keine hohen, für die Betriebe untragbaren Kosten;
    * Nur wenige Kündigungen ziehen eine Klage vor dem Arbeitsgericht nach sich;
    * Von den Betrieben geplante Kündigungen werden fast immer auch durchgeführt.

    Die Kündigungsschutz-Kritiker behaupten: Kündigungen seien teuer, weil fast jeder Gekündigte gegen die Kündigung klagen würde und Betriebe sich dann durch hohe Abfindungen freikaufen müssten. Schon diese Aussage ist falsch, belegen die WSI-Studien. Befragt wurden einerseits Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz verloren hatten (Beendigungsbefragung 2001) und andererseits Personalleiter, die Auskunft gaben über ihr Einstellungs- und Entlassungsverhalten (2003). Tatsächlich klagt nur ca. jeder achte Gekündigte gegen seine Kündigung. Abfindungen werden nur in 15 Prozent aller Kündigungen gezahlt. Kleine Betriebe werden sogar noch seltener beklagt und zahlen fast nie Abfindungen. In fast keinem anderen europäischen Land sind Kündigungen so billig. In vielen europäischen Ländern müssen bei einer Kündigung per Gesetz Abfindungen gezahlt werden.

    Die aus dem angeblichen "Kostenfaktor Kündigungsschutz" gezogene Schlussfolgerung von Merz und anderen, der Kündigungsschutz verhindere Einstellungen, ist nicht belegt. Im Gegenteil: "Alle seriösen Studien, die versucht haben zu beweisen, dass das Kündigungsschutzgesetz Einstellungen verhindert, konnten diesen Beweis nicht erbringen", konstatiert Heide Pfarr. Weder die Anhebung, noch die Absenkung der Geltungsschwelle des Kündigungsschutzgesetzes hatten einen Einfluss auf das Einstellungsverhalten der Betriebe.

    Entscheidenden Einfluss hat dagegen die wirtschaftliche Lage: Nur Betriebe, die Aufträge haben, können neue Beschäftigte einstellen. Das Problem des deutschen Arbeitsmarktes ist nicht der Kündigungsschutz, sondern die lahmende Binnennachfrage.

    Unberücksichtigt bleiben in der Diskussion die positiven Auswirkungen des Kündigungsschutzes auf die Beschäftigten: Nur wer davon ausgeht, nicht willkürlich gekündigt zu werden, identifiziert sich mit dem Unternehmen und ist bereit sich fortzubilden. Die Motivation der Beschäftigten ist entscheidend für den Unternehmenserfolg.


    Weitere Informationen:

    http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/510_30593.html


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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