Staatssekretär Lange: "Habilitation soll neben Juniorprofessur als gleichwertiger Zugang zur Professur ermöglicht werden"
HANNOVER. Mit dem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die bundeseinheitliche Einführung der Juniorprofessur durch das Hochschulrahmengesetz für nichtig erklärt, weil der Bund damit die Zuständigkeit der Länder zur Regelung des Hochschulwesens verletzt hat.
Dazu erklärte Wissenschaftsstaatssekretär Dr. Josef Lange: "Im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) ist die Juniorprofessur verankert mit eigenständiger Aufgabenbeschreibung und eigenen Landesregelungen für die Berufung und Bestellung. Die Habilitation ist in dem Gesetz vom 24. Juni 2002, also aus der letzten Legislaturperiode des Niedersächsischen Landtags, nicht mehr vorgesehen."
Bereits in der Koalitionsvereinbarung und in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 4. März 2003 ist angekündigt, dass das NHG geändert werden soll, unter anderem um die Habilitation neben der Juniorprofessur und anderen Qualifizierungswegen wieder als gleichwertigen Zugang zur Professur zu eröffnen. "Die Novellierung des NHG, das auch andere Änderungen vorsieht, wird vorbereitet
und voraussichtlich im Frühjahr 2005 dem niedersächsischen Landtag zugeleitet", so Lange.
Diese Änderung eröffnet den Hochschulen die Möglichkeit, unterschiedliche Wege zur Professur vorzusehen. Dabei wird die Juniorprofessur erhalten bleiben. Sie hat in Niedersachsen insbesondere in den Natur- und Biowissenschaften sowie in der Medizin hohe Akzeptanz - wie die Zahlen zeigen: 60 Prozent der Juniorprofessorinnen und -professoren sind in diesen Fächern tätig.
"International sind unterschiedliche Qualifikationswege eröffnet", sagte Staatssekretär Lange. "Die Beschränkung der Qualifizierungsmöglichkeit auf die Juniorprofessur ist aus unserer Sicht nicht wissenschaftsadäquat. Die Juniorprofessur wird sich nach unserer Einschätzung insbesondere in den vom internationalen Wettbewerb um die besten Wissenschaftler besonders geprägten Feldern durchsetzen. Wir erwarten, dass die Universitäten die unterschiedlichen Weg in den unterschiedlichen Fächerkulturen nicht nur respektieren, sondern auch fördern. Dies ist besondere Verantwortung der Universitäten als Institutionen und der in ihnen tätigen Professorinnen und Professoren."
An den niedersächsischen Universitäten sind derzeit 121 Juniorprofessorinnen und -professoren ernannt (Stand 07.06.2004):
Hochschule / Zahl der Juniorprofessuren
Uni Göttingen (o. Med.) 29
Uni Göttingen (Medizin) 7
Uni Oldenburg 14
Uni Osnabrück 10
TU Braunschweig 5
TU Clausthal 6
Uni Hannover 20
Hochschule Vechta 0
Medizinische Hochschule
Hannover 14
Tierärztliche Hochschule
Hannover 5
HBK Braunschweig 2
HMT Hannover 0
Uni Hildesheim 3
Uni Lüneburg 6
gesamt 121
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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