Präsidium plädiert für entsprechende Umsetzung in das Landesrecht
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Juniorprofessur erwartet das Präsidium der TU Darmstadt vom hessischen Gesetzgeber, dass er diesen wissenschaftlichen Qualifikationsweg als Alternative zur Habilitation zügig in das Landesrecht umsetzt. Dies sei nicht nur aus Gründen der Rechtssicherheit für die derzeit 45 Juniorprofessoren an hessischen Universitäten erforderlich, sondern auch in Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Karrierechancen des wissenschaftlichen Nachwuchses in den 16 deutschen Bundesländern, die andernfalls in die Kleinstaaterei des 19. Jahrhunderts zurückfielen.
Nach den durchweg positiven Erfahrungen, die die TU Darmstadt mit den inzwischen insgesamt 15 Juniorprofessoren gesammelt hat, bedauert das Präsidium die Karlsruher Entscheidung wegen der zu erwartenden Verunsicherung der Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. In Darmstadt haben insbesondere die Fachbereiche Informatik, Physik, Mathematik sowie die Sprach- und Literaturwissenschaften die Einrichtung von Juniorprofessuren als Chance zur Besetzung innovativer Forschungsfelder verstanden und das neue Instrumentarium entsprechend eingesetzt. Entscheidend für den Erfolg war dabei, dass den jungen Kolleginnen und Kollegen tatsächlich der Professorenstatus zuerkannt wurde mit einer eigenen Ausstattung in Sach- und Personalmitteln, die erst unabhängiges Forschen und Lehren möglich macht.
Das Präsidium der TU Darmstadt plädiert im Übrigen dafür, den ideologisch angelegten Streit um Habilitation contra Juniorprofessur endlich beizulegen. TUD-Kanzler Prof. Dr. Hanns Seidler verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass in dem bestimmt nicht kleinen Bereich der Ingenieurwissenschaften an allen deutschen technischen Universitäten die Habilitation als Zugangsvoraussetzung zur Hochschullehrerkarriere noch nie eine Rolle gespielt habe. Üblich sei hier der Weg über die Promotion und über eine mehrjährige praktische Tätigkeit in Industrie und Wirtschaft. Dieser Zugang zur wissenschaftlichen Karriere werde selbstverständlich auch in Zukunft seine Berechtigung behalten. "Derartige Differenzen zwischen verschiedenen Fachkulturen machen Sinn", so Seidler. "Unsinnig wäre dagegen, wenn das Karlsruher Urteil zur Abschottung der Karrierewege in den verschiedenen Bundesländern führen würde."
S.G. 28.7.2004
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überregional
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Deutsch
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