Dokumentation eines Workshops am Institut Arbeit und Technik soeben erschienen
Mit der Modernisierung der Kommunalverwaltung steckt die lokale Politik mitten in weitreichenden Veränderungen. Trotzdem wurden die politischen Aspekte der Modernisierung bislang zu wenig berücksichtigt. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Kommunalverfassungen. Ihre Modernisierung kann nur
dann erfolgreich sein, wenn damit auch der Hauptzielsetzung der Verwaltungsmodernisierung, mehr Effizienz und Effektivität der Verwaltung zu erreichen, Rechnung getragen wird.
Mit den Zusammenhängen zwischen der Entwicklung der Kommunalverfassungen und der Verwaltungsmodernisierung befaßte sich ein Workshop am Institut Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen), dessen Beiträge und Ergebnisse jetzt als Dokumentation veröffentlicht wurden. Der Workshop war Teil eines von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekts, in dessen Rahmen das IAT die Beziehungen zwischen Politik, Verwaltung und Bürgern im Zuge der Verwaltungsmodernisierung untersucht.
Die in der Dokumentation zusammengefassten Beiträge stellen den Zusammenhang von Verwaltungsreform und Entwicklung der Gemeindeordnungen unter verschiedenen Perspektiven dar, das Beispiel der schleswig-holsteinischen Kommunalverfassung wird erläutert, Reformbedarf und Defizite im Reformprozeß werden beleuchtet.
Deutlich wird in den Beiträgen wie in der Diskussion auf dem Workshop, daß durch die aktuellen Entwicklungen für die Gemeinderäte ein deutlicher Machtverlust entstehen kann. Einerseits sollen im Zuge der Verwaltungsmodernisierung Kompetenzen an die Verwaltung abgegeben werden, andererseits entmachtet auch die Direktwahl des Bürgermeisters als gleichzeitiger Verwaltungschef die politischen Gremien, die dieses Wahlrecht bisher innehatten. Die Gemeinderäte könnten, wenn ihnen die wahren Ausmaße dieses Machtverlustes bewußt werden, zu einer Blockadestrategie übergehen und damit die Ziele der Reformen gefährden, wurde befürchtet.
Kritisch wurde ferner die breitangelegte Auslagerung von kommunalen Aufgaben in privatwirtschaftlich organisierte Beteiligungsgesellschaften diskutiert. Auf diesen Verlust politisch-administrativer Steuerungsfähigkeit könne auch eine Reform der Kommunalverfassung keine adäquate Antwort bereitstellen. Die mit der Kommunalverfassungsreform angestrebte Stärkung der kommunalen gegenüber den übergeordneten Einheiten werde torpediert, wenn Kommunen einen wesentlichen Teil ihrer Zuständigkeiten freiwillig an andere - private - Entscheidungsträger abgeben. Als Indizien eines Machtverlustes der Politik wurden auch Tendenzen zur Regionalisierung von Aufgaben (z.B. der Abfallbeseitigung) sowie das Aufkommen von Bürgerbegehren angeführt. Beides deute darauf hin, daß die Kommunalpolitik die damit verbundenen Aufgaben nicht mehr angemessen selbst lösen könne.
Als problematisch wurde auch die Rolle der Kommunalpolitik in der Praxis betrachtet. In den meisten Stadträten teilten sich die Geister - weniger in rechte oder linke Fraktionen als vielmehr in diejenigen, die gut informiert sind und die Vorentscheidungen treffen, und den Rest der "normalen"
Ratsmitglieder, die an Vorentscheidungen nicht beteiligt sind und lediglich Vorlagen "abnicken" dürfen. Ob eine zahlenmäßige Verringerung der Ratsmitglieder oder intensiviertere Fortbildung für die Politik hier Abhilfe schaffen könnten, bleibt offen. An dieser Stelle scheinen die Grenzen der Modernisierun und insbesondere die der Kommunalverfassungen erreicht.
Für weitere Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
Dr. Rolf Brandel, Durchwahl: 0209/1707-166
Dr. Sybille Stöbe, Durchwahl: 0209/1707-130
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Wirtschaft
überregional
Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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