Neue Informationspflicht schafft Transparenz auf der Stromrechnung
Die heute vom Bundeskabinett verabschiedete Novelle des Energierechts führt neben einer Regulierungsbehörde für die Strom- und Gasmärkte auch eine neue Informationspflicht für die Stromversorger ein. Das neue Gesetz verpflichtet die Versorger, ihren Kunden mit der Stromrechnung und in Werbematerialen Auskunft über die Art der Stromerzeugung und die damit verbundenen Umweltbelastungen zu geben. Alle Verbraucher werden so erfahren, wie groß die Anteile an Atomkraft, Kohle oder erneuerbaren Energien wie Wasser- und Windkraft in der Strombeschaffung des jeweiligen Versorgers sind. "Wir begrüßen besonders, dass auch die Kohlendioxid-Emissionen und die Produktion von Atommüll auf dem neuen Stromlabel ausgewiesen werden müssen. Damit geht die Bundesregierung einen wichtigen Schritt über die Mindestanforderungen der europäischen Richtlinie hinaus. In dieser Sache haben sich das Verbraucher- und Umweltministerium gegenüber den Interessen der großen Stromversorger durchgesetzt", erklärt Christof Timpe, Energieexperte am Öko-Institut e.V..
Zudem müssen die Stromversorger auch bundesweite Durchschnittswerte für den Energiemix und die Umweltdaten angeben. "Dadurch werden die Informationen für die Verbraucher viel verständlicher, denn so kann das Angebot jedes Anbieters direkt mit dem deutschen Durchschnitt verglichen werden", sagt Timpe.
Nach Auffassung des Öko-Instituts sind nun die Stromversorger gefordert, ein einheitliches Stromlabel zu entwickeln, das den Verbrauchern die geforderten Informationen übersichtlich und leicht verständlich darstellt. Zudem müssen die nötigen Daten durch ein zuverlässiges Verfahren ermittelt werden, das die Abläufe im Stromhandel möglichst gut abbildet und so wenig wie möglich auf statistische Durchschnittswerte zurückgreift. "Die von der Stromwirtschaft bisher vorgeschlagenen Methoden der Datenerhebung sind nicht zuverlässig genug. Insbesondere vermissen wir eine unabhängige Überprüfung der Informationen, die an die Verbraucher übermitteltet werden", erläutert Timpe, "Falls die Stromwirtschaft hier nicht zu befriedigenden Lösungen kommt, sieht das neue Gesetz den Erlass einer Verordnung vor, die die nötigen Details regelt."
Das Öko-Institut hatte zusammen mit Verbraucher- und Umweltverbänden die bisherigen Vorschläge der Stromwirtschaft zur Umsetzung eines Stromlabels heftig kritisiert. Durch das nun verabschiedete Gesetz werden wichtige Rahmenbedingungen gesetzt, damit die Stromverbraucher künftig besser und zuverlässiger informiert werden. Auf der Grundlage aktueller Forschungsergebnisse erwartet das Öko-Institut, dass die neue Informationspflicht den Verbrauchern eine wichtige Orientierung über die Stromerzeugung und die damit verbundenen Umweltbelastungen bieten wird. "Neben den Preiswettbewerb kann nun ein wirklicher Wettbewerb um die ökologische Qualität der Produkte treten. Damit wird die Marktsituation der Anbieter von umweltfreundlich erzeugtem Strom verbessert", sagt Timpe.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website des Öko-Instituts im Internet unter http://www.oeko.de/service/stromlabel
Ansprechpartner:
Christof Timpe
Öko-Institut e.V. Freiburg
Koordinator des Bereichs Energie & Klimaschutz
c.timpe@oeko.de
Tel.: 0761 / 45295-25
http://www.oeko.de/service/stromlabel
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Biologie, Elektrotechnik, Energie, Gesellschaft, Meer / Klima, Politik, Recht, Umwelt / Ökologie, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse, Forschungsprojekte
Deutsch
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