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16.10.2024 08:46

Neuer Förderaufruf des BMEL: Emissionen von Kaminöfen & Co. mit bezahlbaren Lösungen weiter reduzieren

Dr. Torsten Gabriel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.

    Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat heute den neuen Förderaufruf „Holzwärme aus Kleinfeuerungsanlagen mit Near Zero Emission“ veröffentlicht. Das BMEL möchte die Optimierung bereits weit entwickelter Maßnahmen fördern, um Luftschadstoffe wie Feinstaub und CO nochmals stark zu reduzieren. Gleichzeitig sollen die Kosten für die technischen Komponenten deutlich sinken, um deren Akzeptanz und Verbreitung in der Praxis zu fördern.

    Emissionsminderung bis nahe der Nachweisgrenze

    Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) betreut den Förderaufruf als Projektträger des BMEL. Der komplette Aufruf steht unter https://www.fnr.de/index.php?id=10815#n16427 zur Verfügung. Die Einreichungsfrist für Skizzen endet am 31. März 2025.

    Experten gehen davon aus, dass die Grenzwerte für kleine Holzverbrennungsanlagen wie Kamin-, Kachel- und Pelletöfen oder handbeschickte Scheitholzvergaserkessel künftig noch weiter verschärft werden. Umweltverbände fordern nicht nur, die zulässigen Emissionen von Feinstaub und CO weiter abzusenken, sondern auch, Grenzwerte für unverbrannte Kohlenwasserstoffe und Stickoxide in die 1. BImSchV neu mit aufzunehmen. Dies könnte für eine noch deutlich höhere Anzahl an Öfen entweder die Nachrüstung oder sogar die Stilllegung bedeuten. Altanlagen mit Baujahr von vor 2010, die die aktuellen Grenzwerte nicht einhalten, stehen bereits zum Ende des Jahres vor diesen beiden Optionen.

    Vor diesem Hintergrund möchte das BMEL schon weit entwickelte Lösungen wie Katalysatoren, Elektroabscheider, elektronische Verbrennungsluftregelungen oder kombinierte Maßnahmen so optimieren lassen, dass sie mindestens den Standard “Der Blaue Engel” erreichen. Im Bereich Feinstaub wird sogar eine Reduktion bis an die Nachweisgrenze angestrebt („Zero Emission“). Dies wäre eine Minimierung gegenüber dem aktuell geltenden Grenzwert der 1. BImSchV um den Faktor 13. Dabei sollen Entwickler und Unternehmen ein Hauptaugenmerk auf die Wirtschaftlichkeit, etwa durch kompakte Bauformen, legen. Im Idealfall sind Staubfilter und Co. künftig für jede und jeden erschwinglich und können auch bei preiswerten Kaminöfen zur Standardausstattung gehören.

    Im Einzelnen sind sowohl Arbeiten zu primären als auch zu sekundären, nachgeschalteten Maßnahmen förderfähig. Projekte können sich zum Beispiel den Bereichen Sensorik, KI-basierte Datenverarbeitung, Steuer- und Regeltechnik, Stauabscheider oder Katalysatoren widmen. Optimierungen der Brennraumgeometrie oder Aspekte der Grundlagenforschung sind hingegen nicht förderfähig.

    Ihre Ansprechpartner:
    Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.
    Paul Bergmann
    Tel.: +49 3843 6930-383
    E-Mail: p.bergmann@fnr.de

    Pressekontakt:
    Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.
    Nicole Paul
    Tel.: +49 3843 6930-142
    Mail: n.paul@fnr.de


    Weitere Informationen:

    https://www.fnr.de/fnr-struktur-aufgaben-lage/fachagentur-nachwachsende-rohstoff...


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
    Energie, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Forschungsprojekte, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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