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13.08.2004 15:30

Uni DuE: Studierende und Rektorat auf Weg zur Einigung - Kompetenzen an den AStA zurück

Monika Roegge Pressestelle Campus Essen
Universität Duisburg-Essen

    Vertreter der Hochschulleitung und des AStAs der Universität Duisburg-Essen haben sich heute (Freitag, 13. August) über die wesentlichen Bestandteile eines Sanierungskonzeptes für den Haushalt der studentischen Selbstverwaltung und über die Rückführung der meisten Kompetenzen an den AStA verständigt. Grundlage des gemeinsamen Beschlusses war die zum 30. Juni erstellte und von einem Steuerberater geprüfte Bilanz des Haushalts der Studierendenschaft, die Rektorat und AStA zustimmend zur Kenntnis genommen hatten.

    Bereits in seiner Sitzung am 1. September, so stellte Rektor Professor Dr. Zechlin in Aussicht, könne das Rektorat seinen Beschluss vom 13. April 2004 zur Einsetzung zweier studentischer Beauftragter weitgehend zurücknehmen. Angesichts der Finanzlage sei es notwendig gewesen, den AStA in seiner Handlungsfähigkeit stark einzuschränken, aber möglichst bald wolle ihm die Hochschulleitung seine Rechte Schritt für Schritt zurückgeben.

    In dem Gespräch, an dem auch die beiden Beauftragten Gerrit Kremer und Arturo H. de la Vega teilnahmen, zeigte sich, dass sich die Inhalte eines vom AStA vorgelegten Sanierungskonzepts und einem Vorschlag der Beauftragten in wichtigen Punkten entsprachen. Bereits im Vorgriff auf das neue Landes-Hochschulgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft treten wird, werden die Beträge, die die Studierenden bei ihrer Einschreibung bzw. Rückmeldung für das Semesterticket entrichten müssen, ab sofort auf ein Sonderkonto der Hochschulverwaltung eingezahlt, können also nicht mehr, wie in der Vergangenheit, zweckentfremdet ausgegeben werden. Keine nennenswerten Differenzen zwischen AStA und Beauftragten bestehen auch über die Pläne zur Weiterführung des KKC in Essen und über die Schließung der ebenfalls in Essen angesiedelten Druckerei.

    Bis zum 31. August legt der AStA ein mit den Beauftragten in den wesentlichen Punkten abgestimmtes Sanierungskonzept vor. Einen Tag später will das Rektorat dann den Beschuss vom 13. April modifizieren.

    Die heute getroffene gemeinsame Vereinbarung hat folgenden Wortlaut:

    Essen, den 13.08.2004

    Gemeinsam von Rektorat und AStA verabschiedeter Beschluss betreffend die Sanierung des Haushalts der Studierendenschaft

    1. Rektorat und AStA nehmen die zum 30.06.2004 von den studentischen Beauftragten erstellte und von Steuerberater Prof. Breithecker geprüfte Bilanz des Haushalts der Studierendenschaft inhaltlich und der Höhe nach zustimmend zur Kenntnis.
    2. Der AStA wird dem Rektorat bis zum 31.08.2004 ein mit den Beauftragten abgestimmtes Sanierungskonzept zu den Bereichen KKC, Druckerei, Lehrmittelverkauf, Copyshop, Organisation/Finanzverwaltung, Sozialberatung, Öffentlichkeitsarbeit, EDV, Hochschulsport und Krabbelburg vorlegen. Als Ansprechpartner in Richtung Rektorat fungiert Herr Neuhaus.
    3. Rektorat und AStA vereinbaren, dass ab sofort das von der Hochschulverwaltung mit der Einschreibung bzw. Rückmeldung von jeder und jedem Studierenden zu erhebende Entgelt für die Inanspruchnahme des Semestertickets von der Hochschulverwaltung auf ein zu verzinsendes Sonderkonto eingezahlt und bei Fälligkeit von der Hochschulverwaltung unmittelbar an den VRR überwiesen wird. Die erzielten Zinsgewinne stehen der Studierendenschaft zu.
    4. Für Zwecke der studentischen Selbstverwaltung kann der AStA über einen Betrag bis zu 50.000 Euro im Haushaltsjahr 2004/2005 selbstständig verfügen. Im Übrigen bedürfen ab sofort lediglich haushaltwirksame Entscheidungen des AStA, soweit diese einen Betrag von 500 Euro übersteigen, zu ihrer Wirksamkeit der Gegenzeichnung der studentischen Beauftragten.
    5. Beschäftigte des AStAs, gegen die ein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsverfahren eingeleitet worden ist oder aus anderen Gründen persönlich im Sinne von Befangenheit betroffen sind, sind von der Mitwirkung an Entscheidungen zu Nr. 5 des Beschlusses ausgeschlossen.
    6. Die Durchführung der eingeleiteten Kündigungsverfahren bleibt ausschließlich Aufgabe der studentischen Beauftragten. Der AStA unterstützt die studentischen Beauftragten nach besten Kräften, insbesondere verpflichtet er sich, ausgesprochene Kündigungen nicht zu widerrufen.
    7. Rektorat und AStA nehmen zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Haushaltsdefizit aufgenommen hat und die studentischen Beauftragten die erforderlichen Auskünfte zu geben haben.
    8. Der AStA verpflichtet sich, beginnend mit dem 01.10.2004 monatlich schriftlich über die getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung des Sanierungskonzepts an das Rektorat zu berichten.
    9. Der Rektoratsbeschluss vom 13.04.2004 betreffend die Einführung rechtsaufsichtlicher Maßnahmen wird nach Maßgabe dieses Beschlusses durch gesonderte Entscheidung des Rektorats modifiziert.

    Für das Rektorat: Professor Dr. Lothar Zechlin
    Für den AStA: Mirjam Scholz, Sven Kühn

    Redaktion: Monika Rögge, Tel.: (0201) 183-2085


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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