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07.01.1999 00:00

Grünes Licht für den Baubeginn der Verglasungseinrichtung Karlsruhe

Inge Arnold Stabsabteilung Presse, Kommunikation und Marketing
Forschungszentrum Karlsruhe in der Helmholtz-Gemeinschaft

    Am 30. Dezember 1998 hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg die 1. Teilerrichtungsgenehmigung (TEG) für die Errichtung der Verglasungseinrichtung Karlsruhe (VEK) erteilt. Damit ist grünes Licht gegeben für den Baubeginn der VEK, in der ca. 70 m3 flüssige hochradioaktive Abfälle (HAWC) aus dem früheren Betrieb der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) vor Ort verglast, das heißt endlagergerecht verfestigt werden sollen.

    Der atomrechtliche Antrag für die Errichtung und den Betrieb der VEK wurde vom Forschungszentrum und der WAK BGmbH im Dezember 1996 gestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden unter Beteiligung der Öffentlichkeit alle Aspekte der Sicherheit und des Umweltschutzes beim Bau und Betrieb der VEK betrachtet und das Gesamtvorhaben grundsätzlich positiv beschieden.
    "Die Maßnahmen zur 1. TEG umfassen im wesentlichen die Einrichtung der Baustelle, die Durchführung der Baumaßnahme für eine erweiterte Energieversorgungszentrale (EVZ-3) - notwendig für den späteren Betrieb der VEK - sowie die Aushebung der VEK-Baugrube mit den sichernden Maßnahmen für die angrenzenden Gebäude der stillgelegten WAK", erläutert der Projektleiter Dr. Joachim Fleisch. Die anliegende Abbildung zeigt ein Schnittbild durch das VEK-Prozeßgebäude und dessen Anbindung an die vorhandenen WAK-Gebäude ELMA und LAVA, in denen die Abfälle zur Zeit sicher gelagert werden.
    Mit der 1. TEG sind weiterhin die Fertigung und Montage der elektro-, leit- und kommu-nikationstechnischen Einrichtungen der EVZ-3 und deren Verschaltung mit den vor-handenen Einrichtungen der WAK genehmigt worden. Zur Ausführung dieser Maßnahmen sind kompetente Unternehmen unter Einbeziehung von Firmen aus dem regionalen Bereich beauftragt worden, so daß die Baumaßnahmen unverzüglich anlaufen können. Für die Errichtung und Inbetriebnahme der neuen Energieversorgungszentrale wird ein Zeitraum von ca. 10 Monaten angesetzt.
    Die mit der VEK-Baugrube verbundenen vorlaufenden Baumaßnahmen beginnen im April 1999 und sind bis zum angestrebten Termin der Erteilung der 2. TEG im Herbst 1999 abgeschlossen. Danach erfolgt der Rohbau des VEK-Gebäudes sowie der begleitende Einbau der maschinentechnischen Großkomponenten. Die anschließende 3. TEG deckt dann die Phase für die Installation der verfahrens- und sicherheitstechnischen Einrichtungen in die Anlage ab, die aus heutiger Sicht bis in das Jahr 2001 hineinreichen wird.

    Bernhard Kuczera 7. Januar 1999


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Elektrotechnik, Energie, Maschinenbau
    überregional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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