Internationaler Tag gegen Rassismus am 21.März: Der Expert:innenrat Antirassismus hat eine Definition von Rassismus veröffentlicht, die Behörden und Institutionen eine klare Grundlage für wirksame Antirassismusmaßnahmen bietet. Professorin Yasemin Karakaşoğlu hat das Papier mit erarbeitet.
Die Arbeit des Expert:innenrats der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, Reem Alabali Radovan, verstehe sich „als ein Beitrag zur Stärkung einer gegenüber populistischen, antipluralistischen Kräften wehrhaften Demokratie und der sie stützenden Verwaltung“, so Yasemin Karakaşoğlu, Professorin für Bildung in der Migrationsgesellschaft/Interkulturelle Bildung an der Universität Bremen und Mitglied im Expert:innenrat.
Die zeitgemäße und umfassende Definition von Rassismus ist speziell auf das Verwaltungshandeln zugeschnitten. Damit schafft der Rat eine Grundlage für nachhaltige Antirassismusstrategien in öffentlichen Einrichtungen. „Ziel ist es, den Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen ein Instrument an die Hand zu geben, das Orientierung für die Praxis gibt“, sagt Professorin Karakaşoğlu.
„Die Definition beschreibt Rassismus nicht nur als bewusste Diskriminierung und Gewalt, sondern auch als unbewusst wirksame strukturelle und institutionelle Mechanismen. Diese äußern sich etwa in institutionellen Abläufen, Normen und Routinen, die Menschen aufgrund tatsächlicher oder vermeintlicher ethnischer, kultureller, religiöser oder nationaler Merkmale systematisch benachteiligen und ausgrenzen können.“ Sie richtet sich vor allem an Mitarbeitende in Verwaltungen, Politik und Praxis, um ein gemeinsames Verständnis zu schaffen und effektive Maßnahmen zu ermöglichen.
Der Expert:innenrat betont, gerade staatliche Einrichtungen müssten eine Vorreiterin im Kampf gegen Rassismus sein. Die erarbeitete Definition soll Verwaltungen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene helfen, rassistische Strukturen besser zu erkennen und systematisch abzubauen. Hierzu gehören insbesondere die Überprüfung und Reform institutioneller Routinen, Abläufe und Verfahrensweisen, die rassistische Diskriminierung unbewusst begünstigen können.
Professorin Karakaşoğlu betont: „Die konsequente Bekämpfung von Rassismus ist unerlässlich, um Benachteiligungen in der Kommunikation und Arbeit von Behörden wie auch im Umgang mit ihren Adressat:innen abzustellen und Prinzipien der Gleichbehandlung wirksam umsetzen zu können.“
Das Gremium
Der Expert:innenrat Antirassismus wurde von der Antirassismusbeauftragten der Bundesregierung, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, einberufen. Er besteht aus zwölf Mitgliedern aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis. Das Gremium erarbeitet Vorschläge für eine wirksame, nachhaltige Antirassismus-Politik und unterstützt so die Arbeit der Antirassismusbeauftragten. Der Expert:innenrat Antirassismus berät die Staatsministerin unter anderem bei der Entwicklung einer Rassismusdefinition für die Verwaltung.
Professorin Yasemin Karakaşoğlu
Professorin Yasemin Karakaşoğlu lehrt seit 2004 an der Universität Bremen. Zu ihren Schwerpunkten gehören unter anderem die Themen Bildungsungleichheit und eine rassismuskritische Schulentwicklung in der Migrationsgesellschaft. 2021 wurde sie mit dem Bundesverdienstkreuz für ihren besonderen Einsatz für das Zusammenleben in Deutschland ausgezeichnet.
Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu
Leiterin des Arbeitsbereichs Bildung in der Migrationsgesellschaft/Interkulturelle Bildung
Universität Bremen
Telefon +49 421 218-69020
E-Mail: karakasoglu@uni-bremen.de
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Übergabe der Rassismusdefinition mit Handlungsempfehlungen für Anti-Rassismus in der Verwaltung an d ...
Birte Zellentin
Integrationsbeauftragte/ Birte Zellentin
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Deutsch
Übergabe der Rassismusdefinition mit Handlungsempfehlungen für Anti-Rassismus in der Verwaltung an d ...
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