Die zunehmende Digitalisierung macht auch vor den handwerklich geprägten Berufen Gold- und Silberschmied sowie Edelsteinfasser nicht halt. In den neuen Ausbildungsordnungen finden moderne Techniken, neue Materialien sowie Nachhaltigkeit und Kundenberatung eine stärkere Berücksichtigung.
Neue Ausbildungsordnungen für Gold- und Silberschmiede sowie Edelsteinfasser
Schmuckstücke und Schmuckobjekte üben auf Menschen seit jeher eine Faszination aus. Ob kunstvoll gefertigte Colliers, mit glanzvollen Edelsteinen gefasste Ringe, schimmernde Armreifen oder Ohrringe, Fußballpokale oder Geräte für den sakralen Gebrauch: all diese glitzernden und funkelnden, oft einzigartigen Schmuckstücke werden von Gold- und Silberschmieden sowie von Edelsteinfassern mit höchster handwerklicher Präzision hergestellt. Bei den Gold- und Silberschmieden nimmt die Metallbearbeitung einen hohen Stellenwert ein, wenn Gold, Silber und andere Metalle geformt, geätzt, gehämmert, Fas-sungen hergestellt oder Metalloberflächen poliert und ziseliert werden müssen. Edelstein-fasser/-innen beschäftigen sich hauptsächlich mit dem Anordnen von Edelsteinen, organi-schen Stoffen und anderen Materialien, wie zum Beispiel Perlen, Korallen oder synthe¬tische Steine, in verschiedenen Fassungen.
Der technologische Wandel und die fortschreitende Digitalisierung machen aber auch vor diesen handwerklich geprägten Ausbildungsberufen nicht halt. So erhalten künftig additive Fertigungsverfahren, wie der 3D-Druck, veränderte Arbeits- und Geschäftsprozesse, moderne Techniken und neue Materialien, gestalterische und qualitätssichernde Inhalte sowie Nachhaltigkeit und Kundenberatung eine stärkere Berücksichtigung in der Ausbildung.
Gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien, den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) daher im Auftrag der Bundesregierung die Berufsausbildung in der Schmuckherstellung auf den neuesten Stand gebracht. Die neuen Ausbildungsordnungen treten zum 1. August 2025 in Kraft.
Aufgrund der weitreichenden inhaltlichen Überschneidungen wurden die beiden Ausbildungsberufe Goldschmied/Goldschmiedin sowie Silberschmied/Silberschmiedin zu einem Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung Gold- und Silberschmied/Gold- und Silberschmiedin zusammengefasst. Der neue Beruf kann künftig in den beiden Fachrichtungen Goldschmieden und Silberschmieden ausgebildet werden. Die bisherigen Fachrichtungen Schmuck, Juwelen und Ketten gehen dabei in der neuen Fachrichtung Goldschmieden auf, die bisherigen Schwerpunkte Email und Metall in der Fachrichtung Silberschmieden. Die Ausbildungsdauer beträgt nach wie vor dreieinhalb Jahre.
Der Beruf Edelsteinfasser/-in bleibt als eigenständiger Ausbildungsberuf mit einer Dauer von ebenfalls dreieinhalb Jahren bestehen. Die Ausbildungsinhalte der ersten beiden Jahre sind dabei mit denen des Gold- und Silberschmiedes identisch, so dass eine gemeinsame Beschulung beider Berufe und auch eine gegenseitige Anrechnung der erlernten Inhalte erfolgen kann.
In der Schmuckherstellung existieren noch vier sogenannte Altberufe aus der Zeit vor Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 1969. Dabei handelt es sich um den Edelmetallprüfer/die Edelmetallprüferin, den Feinpolierer/die Feinpoliererin, den Vorpolierer/die Vorpoliererin sowie den Werkgehilfen/die Werkgehilfin. Die Berufe Edelmetallprüfer/-in und Vorpolierer/-in werden nun mit Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung aufgehoben; die Berufe Feinpolierer/Feinpoliererin sowie Werkgehilfe/Werkgehilfin bleiben zunächst bestehen.
Nach der Gesellenprüfung kann zum Beispiel eine Weiterbildung zum/zur Gold- und Silberschmiedemeister/-in, zum/zur Staatlich Geprüften Gestalter/-in in einschlägigen Fachrichtungen oder zum/zur Gestalter/-in im Handwerk angeschlossen werden.
Die modernisierten Ausbildungsordnungen und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung erarbeitete Rahmenlehrplan lösen die bestehenden Verordnungen aus dem Jahr 1992 ab. Aufgrund der inhaltlichen Nähe der Ausbildungsberufe werden diese in einer sogenannten Artikelverordnung erlassen.
Das BIBB entwickelt derzeit gemeinsam mit Sachverständigen aus der Praxis eine Umsetzungshilfe, in welcher die Neuerungen erläutert und praktische Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung gegeben werden. Sie wird in der BIBB-Reihe „Ausbildung gestalten“ veröffentlicht und kostenlos über die BIBB-Webseite abrufbar sein.
Weitere Informationen unter http://www.bibb.de/neue-berufe
Kontakt:
Eva Rothe; rothe@bibb.de
Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
fachunabhängig
überregional
Forschungsergebnisse, Forschungsprojekte
Deutsch
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