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26.03.2025 12:53

Reproduktionsmedizin und -biologie: Offener Brief an die Abgeordneten des neuen Bundestags

Markus Kimmel Geschäftsstelle, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R)

    Acht Fachgesellschaften der Reproduktionsmedizin und -biologie sendeten einen offenen Brief an die Abgeordneten des neuen Bundestags. Damit verbunden ein Appell und ihre Bitte, das zum Wohle der Mütter und Kinder zu finalisieren und umzusetzen, was den vorherigen Amtsträgern nicht mehr gelang. Die beiden darin genannten Themen sind die Einführung des elektiven Single Embryo Transfers zur Reduzierung von Mehrlingsschwamgerschaften und -geburten (aus dem Koalitionsvertrag der Ampel) und die Legalisierung der Eizellspende (als Empfehlung der unter anderem dafür eingesetzten Expertenkommission).

    Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass bestehende Regelungen im Bereich der reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin nicht mehr den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Realitäten entsprechen. Insbesondere das über 30 Jahre alte Embryonenschutzgesetz ist nicht mehr zeitgemäß und muss dringend reformiert werden, um moderne medizinische Standards zu ermöglichen und gesundheitliche Risiken für Mütter und Kinder zu reduzieren. Deutschland ist in diesem Bereich fast das letzte Land in Europa, was zu einer Ungleichbehandlung von Frauen und Männern führt.

    Trotz klarer Empfehlungen der Regierungskommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin vom 15. April 2024 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/115/2011530.pdf) sowie breiter Unterstützung durch zahlreiche Fachgesellschaften und Betroffene sind bislang keine wesentlichen gesetzgeberischen Schritte eingeleitet worden:

    1. Legalisierung der Eizellspende

    Die interdisziplinäre Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat bereits im April 20241 die Legalisierung der Eizellspende als überfällig bewertet. Zahlreiche weitere Fachgesellschaften unterstützen diese Empfehlung ausdrücklich. Wir fordern eine zeitgemäße gesetzliche Regelung zur Durchführung der Eizellspende, analog zur Samenspende, mit einem klaren Rahmen zur Sicherstellung der Kenntnis über die eigene Abstammung. In fast allen europäischen Ländern ist dies schon der Standard!

    2. Einführung des elektiven Single Embryo Transfers

    Das Embryonenschutzgesetz führt in Deutschland zu einer überdurchschnittlich hohen Rate an Mehrlingsschwangerschaften nach Kinderwunschbehandlungen, was erhebliche gesundheitliche Risiken für Mütter und Kinder mit sich bringt. Die Einführung des sog. „elektiven Single Embryo Transfers“ (=Übertragung nur eines Embryos auf die Patientin, auch wenn mehrere Embryonen entstanden sind) ist eine zentrale Maßnahme, um international anerkannte medizinische Standards umzusetzen und Komplikationen durch Mehrlingsschwangerschaften zu reduzieren. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina (Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung (2019), Stellungnahme, Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und Union der deutschen Akademien der Wissenschaften, ISBN: 978-3-8047-3423-4) und die Bundesärztekammer (Dreierregel, Eizellspende und Embryospende im Fokus – Memorandum für eine Reform des Embryonenschutzgesetzes, Bundesärztekammer Bekanntmachungen, Deutsches Ärzteblatt | DOI: 10.3238/baek_mem_esg_2020) haben sich ausdrücklich für die Förderung des elektiven Single Embryo Transfers ausgesprochen. Sie betonen die medizinischen und ethischen Vorteile dieses Verfahrens und fordern eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

    Für die Fachgesellschaften:

    Prof. Dr. med. Frauke von Versen-Höynck
    Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Universitären Reproduktionsmedizinischen Zentren, Mitglied im Netzwerk Reproduktionsforschung

    Univ.-Prof. Dr. med. Nicole Sänger
    Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin e.V.

    Prof. Dr. med. Barbara Sonntag
    Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin e.V.

    Dr. med. Andreas Tandler-Schneider
    Vorstandsvorsitzender des Dachverbandes Reproduktionsbiologie und -medizin e.V.

    PD Dr. rer. nat. Verena Nordhoff
    Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Reproduktionsbiologie des Menschen

    Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel
    Vorstand des Deutschen IVF-Registers e.V. (D.I.R.)®

    PD Dr. med. Ulrich A. Knuth
    Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V.

    Prof. Dr. med. Gert Naumann
    Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Prof. Dr. med. Jan-Steffen Krüssel, Vorstandsmitglied des Deutsches IVF-Register e.V. (D·I·R) und Leiter des UniKiD (Universitäres interdisziplinäres Kinderwunschzentrum Düsseldorf)


    Originalpublikation:

    https://www.deutsches-ivf-register.de/perch/resources/offenerbriefabgeordnetefin...


    Bilder

    Anhang
    attachment icon Download: Offener Brief an die Abgeordneten des neuen Bundestags

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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