Immer mehr Bundesländer öffnen den Weg zur Doktorarbeit auch für Fachhochschulen bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW). 2016 erhielt mit der Hochschule Fulda erstmals eine HAW für einzelne Bereiche ein eigenständiges Promotionsrecht. Eine aktuelle Publikation des CHE Centrum für Hochschulentwicklung zeigt, dass mittlerweile zwölf der 16 Bundesländer gesetzliche Regelungen geschaffen haben, die ausgewählten HAW oder HAW-Verbünden ein eigenes Promotionsrecht einräumen. Das CHE begrüßt diese Entwicklung und bewertet die Entwicklung als Ausdruck einer differenzierten und bedarfsgerechten Hochschullandschaft.
„Was noch vor wenigen Jahren als erklärungsbedürftiges Pilotprojekt einzelner mutiger Länder galt, ist heute in weiten Teilen der Bundesrepublik gelebte Realität“, sagt Ulrich Müller, Leiter politische Analysen beim CHE und Autor der Auswertung zum Stand des HAW-Promotionsrechts. „Die HAW-Promotionen finden volle Akzeptanz, weil das Promotionsrecht sehr selektiv gewährt wird und an strenge Qualitätskriterien gekoppelt ist.“
Vier Bundesländer sehen noch kein HAW-Promotionsrecht in ihren Hochschulgesetzen vor
In Deutschland existieren aktuell vier Modelle, mit denen Wissenschaftler*innen von einer Fachhochschule bzw. HAW einen Doktortitel erlangen können:
• Promotion von HAW-Absolvent*innen an Universitäten; etabliert seit den 1990er Jahren, erleichtert durch die Bologna-Reform, die aus dem „Dipl. (FH)“ einen gleichwertigen Master machte,
• Kooperative Promotionen (z. B. über gemeinsame Graduiertenplattformen, die erstmals vor circa einem Jahrzehnt etabliert wurden),
• Eigenständiges selektives Promotionsrecht für landesweite Promotionskollegs und
• Eigenständiges selektives Promotionsrecht für einzelne HAW oder hochschulübergreifende Promotionszentren.
Während Länder wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg auf landesweite Promotionskollegs setzen, haben andere wie Hessen und Bayern das selektive Promotionsrecht für einzelne HAW eingeführt. Nur vier Bundesländer – Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen – haben bislang keine gesetzliche Regelung verankert. Doch auch in diesen Ländern gibt es politische Debatten und Signale für Veränderungen; in Rheinland-Pfalz etwa wird derzeit eine entsprechende Novelle vorbereitet.
„HAW-Promotionen sind keine Promotionen zweiter Klasse“
Besonders positiv bewertet CHE Experte Ulrich Müller den selektiven Ansatz aller zwölf Länder, nur forschungsstarken Subeinheiten an HAW – etwa bestimmten Fachbereichen oder Promotionszentren – das Promotionsrecht zu verleihen. Es gelten strenge Qualitätskriterien wie Drittmitteleinwerbung, Publikationsnachweise und eine Mindestanzahl betreuungsfähiger Professor*innen.
Dies garantiere ein hohes fachliches Niveau und sichere zugleich den Ruf der Promotionen an HAW: „HAW-Promotionen sind keine Promotionen zweiter Klasse“, betont Müller. „Im Gegenteil: Die strukturellen Anforderungen und das systematische Qualitätsmanagement setzen vielfach Standards, die auch für Universitäten vorbildlich sein könnten.“
Stärkung des Hochschultyps und mehr Vielfalt im Wissenschaftssystem
Die Etablierung des Promotionsrechts für ausgewählte HAW eröffnet nach Einschätzung des CHE neue Entwicklungsmöglichkeiten für die jeweiligen Hochschulen. Dies führe dazu, dass HAW eigene forschungsbasierte Karrierewege entwickeln können – insbesondere in Bereichen, die an Universitäten kaum vertreten sind, wie z. B. Soziale Arbeit oder Gesundheitswissenschaften. Gleichzeitig eröffnet sich ein attraktiver akademischer Karriereweg für Absolvent*innen, die sich eher in praxisnahen Kontexten engagieren wollen oder als „First Generation Students“ die HAW-typische Durchlässigkeit auch bei der Promotion realisieren wollen.
Empfehlung: HAW-Profil auch in Ausrichtung der Promotionen leben
Das CHE empfiehlt in seiner Analyse, das HAW-Promotionsrecht nicht daran zu messen, ob HAW durchgehend „universitären Standards entsprechen“. Kriterien für die Evaluation und Vergabe des Promotionsrechts sollten vielmehr explizit auch HAW-spezifische Merkmale wie Anwendungsbezug, Transferleistung, regionale Einbindung oder Durchlässigkeit im Bildungssystem berücksichtigen.
Ulrich Müller empfiehlt den HAW, welche das Promotionsrecht erlangt haben, konsequent auf ihre Stärken zu setzen: „Auch bei Promotionen gilt das bewährte Prinzip: HAW sind gleichwertig, aber andersartig. HAW sollten auf ihre Art und Weise Promotionen ermöglichen, etwa von Anfang an auch eine außerakademische Karriere mit im Blick behalten. Auch gute Modelle berufsbegleitender Promotion können das HAW-Profil weiter stärken.“
Über die Publikation:
Der „CHECK Promotionsrecht für HAW in Deutschland Stand 2025“ bietet einen Überblick über die Modelle der Promotion für und mit HAW in den 16 Bundesländern. Grundlage ist u. a. eine Analyse der entsprechenden Landeshochschulgesetze sowie von Daten des Statistischen Bundesamtes. Autor des CHECKs ist Ulrich Müller.
Ulrich Müller
Leiter politische Analysen
CHE Centrum für Hochschulentwicklung
Tel. 05241 9761-56
E-Mail ulrich.mueller@che.de
Müller, Ulrich: CHECK Promotionsrecht für HAW in Deutschland Stand 2025, Gütersloh, CHE, 2025, 44 Seiten, ISBN 978-3-911128-18-6
https://www.che.de/download/check-promotionsrecht-haw-2025/ - Link zur Publikation
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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