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22.05.2025 17:06

Entscheidungen in zweiter Wettbewerbsrunde der Exzellenzstrategie: Exzellenzkommission wählt 70 Exzellenzcluster aus

Marco Finetti Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

    45 Fortsetzungen bereits geförderter Projekte und 25 neue Cluster / Förderung ab 1. Januar 2026 für sieben Jahre / 539 Millionen Euro Fördersumme pro Jahr / Förderlinie Exzellenzuniversitäten: Zehn Geförderte werden ab Herbst evaluiert, zudem 15 weitere Universitäten antragsberechtigt / Bekanntgabe der Ergebnisse in Bonn

    In der zweiten Wettbewerbsrunde der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder zur weiteren Stärkung der Spitzenforschung an den Hochschulen in Deutschland sind die Entscheidungen über die künftigen Exzellenzcluster gefallen. Die mit den Wissenschaftler*innen des internationalen Committee of Experts (vormals: Expertengremium) und den Wissenschaftsminister*innen des Bundes und der Länder besetzte Exzellenzkommission wählte am Donnerstag, den 22. Mai 2025, in Bonn aus 98 Förderanträgen insgesamt 70 Exzellenzcluster zur Förderung aus. Damit wurde die maximale Zahl an Projekten bewilligt, die in der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern zur Exzellenzstrategie vorgesehen ist. Sie wurde auch von der Wissenschaft mit Blick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Hochschul- und Wissenschaftssystems für dringend wünschenswert erachtet.

    Die ausgewählten Cluster und ihre antragstellenden Universitäten sowie die Hochschulorte der Cluster finden sich in einer direkt abrufbaren Gesamtliste und Deutschlandkarte und auch unter

    www.dfg.de
    www.wissenschaftsrat.de
    www.exzellenzstrategie.de

    Die Entscheidungen der Exzellenzkommission wurden im Anschluss an die Sitzung in Bonn und via Livestreaming durch den diesjährigen Vorsitzenden der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK) und Niedersächsischen Minister für Wissenschaft und Kunst, Falko Mohrs, und die diesjährige stellvertretende GWK-Vorsitzende und Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, bekannt gegeben. Die Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Professorin Dr. Katja Becker, und der Vorsitzende des Wissenschaftsrates (WR), Professor Dr. Wolfgang Wick, erläuterten das Verfahren und die Abläufe der Entscheidung. Gemäß der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Exzellenzstrategie wird die Förderlinie Exzellenzcluster von der DFG durchgeführt. Der WR führt die Förderlinie Exzellenzuniversitäten durch, für welche die Cluster-Entscheidungen eine zentrale Grundlage sind.

    Alle Beteiligten hoben bei der Bekanntgabe die außerordentlich hohe Qualität der zur Auswahl gestandenen Förderanträge und die wissenschaftliche Exzellenz der schließlich ausgewählten Projekte hervor. Ebenso unterstrichen sie die Wissenschaftsgeleitetheit des Auswahlverfahrens durch einvernehmliche Förderentscheidungen von Wissenschaft und Politik auf der Grundlage internationaler wissenschaftlicher Begutachtungen und unter ausschließlich wissenschaftlichen Qualitätskriterien.

    Die jetzigen Entscheidungen sind das Ergebnis eines Wettbewerbs zwischen bereits geförderten und neu beantragten Exzellenzclustern. Von den 98 zur Auswahl stehenden Förderanträgen kamen 57 von Projekten, die bereits in der ersten Wettbewerbsrunde der Exzellenzstrategie erfolgreich waren und seit dem 1. Januar 2019 gefördert werden; damit hatten alle bereits geförderten Cluster einen Fortsetzungsantrag gestellt. Bei den neu eingereichten Förderanträgen waren nach der Ausschreibung der zweiten Wettbewerbsrunde im Dezember 2022 zunächst 143 Antragsskizzen bei der DFG eingegangen. Aus diesen wählte das Committee of Experts nach vorangegangenen Begutachtungen durch international besetzte Wissenschaftler*innen-Panels am 1. Februar 2024 insgesamt 41 Antragsskizzen aus, die danach zu Förderanträgen ausgearbeitet wurden.

    Insgesamt kamen die 98 Förderanträge von 47 Universitäten. 66 Anträge wurden von einer einzelnen Universität, 21 Anträge von zwei und elf Anträge von drei Universitäten gemeinsam gestellt.
    Alle Anträge wurden zwischen November 2024 und Februar 2025 in 32 Panels von insgesamt mehr als 400 Wissenschaftler*innen begutachtet, von denen rund 90 Prozent aus dem Ausland kamen. Auf dieser Grundlage fand nun vom 19. bis zum 21. Mai im Bonner Wissenschaftszentrum zunächst im Committee of Experts eine vergleichende Bewertung statt und traf die Exzellenzkommission schließlich am 22. Mai die Auswahlentscheidungen.

    Von den 70 dabei ausgewählten Exzellenzclustern sind 45 Fortsetzungen bereits geförderter Cluster und 25 neue Cluster. Sie kommen von insgesamt 43 Universitäten aus 13 Bundesländern. 43 der 70 Cluster werden von einer einzelnen Universität getragen, 18 von zwei und neun von drei Universitäten im Verbund. Fünf Cluster werden von Universitäten aus mehreren Bundesländern getragen.

    Nahezu sämtliche Cluster sehen die Beteiligung außeruniversitärer Partner vor. Die Mehrzahl wird dabei von interdisziplinären Konsortien getragen.

    Die nun ausgewählten Exzellenzcluster werden ab dem 1. Januar 2026 für sieben Jahre gefördert. Die jetzt erstmals bewilligten 25 neuen Exzellenzcluster können sich danach um eine zweite Förderperiode von ebenfalls sieben Jahren bewerben, um die sie dann ihrerseits in einen Wettbewerb mit neuen Clusteranträgen treten.

    Gemäß der Verwaltungsvereinbarung zur Exzellenzstrategie sind für die Exzellenzcluster insgesamt jährlich rund 539 Millionen Euro Fördermittel vorgesehen, die zu 75 Prozent vom Bund und zu 25 Prozent vom jeweiligen Sitzland beziehungsweise den jeweiligen Sitzländern bereitgestellt werden.

    Da die maximale Zahl an Clustern ausgewählt wurde und nahezu alle ausgewählten Cluster Fördermittel im oberen Bereich der möglichen Antragssumme zwischen drei und zehn Millionen Euro pro Jahr beantragt hatten, ist eine lineare Anpassung der Fördersummen notwendig. Sie werden gegenüber den Antragssummen um circa 24 Prozent abgesenkt, was in etwa vergleichbar ist mit entsprechenden Absenkungen in der ersten Wettbewerbsrunde. Bereits geförderte Cluster, die nicht fortgesetzt werden, erhalten eine degressive zweijährige Auslauffinanzierung in Höhe von 70 beziehungsweise 30 Prozent der Fördermittel.

    Die jetzige Entscheidung über die Exzellenzcluster ist zugleich grundlegend für den Wettbewerb in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten. In dieser werden als Ergebnis der ersten Wettbewerbsrunde seit dem 1. November 2019 zehn Universitäten und ein Universitätsverbund aus drei Universitäten gefördert.

    Mit den heutigen Entscheidungen steht fest, dass zehn der elf geförderten Exzellenzeinrichtungen die notwendige Anzahl von mindestens zwei beziehungsweise im Fall des Exzellenzverbunds von drei Exzellenzclustern erreicht haben. Sie erfüllen damit weiterhin die formale Voraussetzung in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten. Eine Exzellenzeinrichtung scheidet zum 1. Januar 2027 aus der Förderung aus, da sie nicht mehr über die notwendige Anzahl von Exzellenzclustern verfügt.

    Die übrigen zehn Exzellenzeinrichtungen sind nun aufgefordert, bis zum 1. August 2025 einen Selbstbericht einzureichen. Auf dieser Grundlage werden sie von Ende September bis Dezember 2025 im Rahmen von Ortsbesuchen durch internationale Gutachter*innen evaluiert. Das Committee of Experts wird im März 2026 über die Weiterförderung der evaluierten Einrichtungen entscheiden und die Ergebnisse der Einzelevaluationen der Exzellenzkommission zur Bestätigung vorlegen. Im Falle eines positiven Evaluationsergebnisses beginnt für die Exzellenzeinrichtungen die neue Förderphase am 1. Januar 2027.

    Durch die erreichte Anzahl an erfolgreich eingeworbenen Exzellenzclustern sind zudem 15 weitere Universitäten berechtigt, einen Antrag in der zweiten Wettbewerbsrunde der Förderlinie Exzellenzuniversitäten zu stellen. Durch das Ausscheiden einer bisherigen Exzellenzeinrichtung aus der Förderung können insgesamt bis zu fünf neue Plätze besetzt werden.

    Einzeluniversitäten und Universitätsverbünde, die einen Antrag in der Förderlinie planen, müssen hierzu bis zum 27. Juni 2025 zunächst eine Absichtserklärung und bis zum 12. November 2025 einen Antrag einreichen. Die Entscheidungen über diese Anträge in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten fallen Anfang Oktober 2026 in der Exzellenzkommission, Förderbeginn ist der 1. Januar 2027.

    Weiterführende Informationen

    Medienkontakt:
    Marco Finetti, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG, Tel. +49 228 885-2230, marco.finetti@dfg.de
    Georg Scholl, Leiter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit des WR, Tel. +49 221 3776 243, georg.scholl@wissenschaftsrat.de

    Ansprechpersonen in den Geschäftsstellen von DFG und WR:
    Für die Förderlinie Exzellenzcluster: Dr. Christine Petry, Leiterin Gruppe Exzellenzstrategie und Forschungsimpulse, Tel. +49 228 885-2355, christine.petry@dfg.de

    Für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten: Dr. Inka Spang-Grau, Leiterin Abteilung Exzellenzstrategie, Tel. +49 221 3776-281, inka.spang-grau@wissenschaftsrat.de

    Weitere ausführliche Informationen zur Exzellenzstrategie auch unter:

    www.dfg.de/exzellenzstrategie
    www.wissenschaftsrat.de/exzellenzstrategie
    www.exzellenzstrategie.de


    Weitere Informationen:

    http://www.dfg.de
    http://www.wissenschaftsrat.de
    http://www.exzellenzstrategie.de
    http://www.dfg.de/exzellenzstrategie
    http://www.wissenschaftsrat.de/exzellenzstrategie
    http://www.exzellenzstrategie.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    fachunabhängig
    überregional
    Forschungsprojekte, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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