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22.05.2025 18:40

Exzellenzstrategie von Bund und Ländern: TU9-Universitäten erfolgreich mit 23 Exzellenzclusteranträgen

Dr. Stephanie Christman-Budian TU9 Hauptstadtbüro
TU9 German Universities of Technology

    Im Rahmen der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder sind heute die Entscheidungen für die nächste Förderphase gefallen. Unter den neu geförderten und verlängerten Clustern sind die TU9-Universitäten hervorragend repräsentiert: 23 der bewilligten Exzellenzcluster (33 %) stammen von TU9-Universitäten oder werden mit ihrer Beteiligung durchgeführt.

    „In den erfolgreich eingeworbenen Clusteranträgen spiegelt sich die Forschungsstärke der TU9-Universitäten wider. Die Förderung internationaler und interdisziplinärer Spitzenforschung, die als Innovationsmotor in und über ihre Region hinauswirkt, ist für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland von enormer Bedeutung. Insbesondere in den Exzellenzclustern finden unsere Forscherinnen und Forscher Lösungen für gesellschaftliche und globale Herausforderungen. Als Co-Präsidentin und Co-Präsident der TU9-Allianz freuen wir uns mit unseren TU9-Kolleginnen und TU9-Kollegen über die Erfolge bei der Exzellenzstrategie“, so Prof. Dr. Angela Ittel, Präsidentin der TU Braunschweig, und Prof. Dr. Peter Middendorf, Rektor der Universität Stuttgart.

    Auf der Pressekonferenz in Bonn verkündeten Falko Mohrs, der Vorsitzende der Gemeinsa-men Wissenschaftskonferenz (GWK), und die stellvertretende Vorsitzende der GWK, Dr. Dorothee Bär, die Förderung von insgesamt 70 Exzellenzclustern. Die Präsidentin der DFG, Prof. Dr. Katja Becker, und der Vorsitzende des Wissenschaftsrats (WR), Prof. Dr. Wolfgang Wick, erläuterten die Auswahl der 70 geförderten Projekte aus den insgesamt 98 eingereich-ten Förderanträgen. Die Exzellenzcluster werden ab dem 1. Januar 2026 für zunächst sieben Jahre mit einem jährlichen Budget von 539 Millionen Euro finanziert.

    Nach der heutigen Entscheidung sind sieben TU9-Universitäten berechtigt, in der zweiten Förderlinie „Exzellenzuniversitäten” einen Antrag bzw. Folgeantrag einzureichen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie mindestens zwei (bei Verbünden mindestens drei) Exzellenzcluster einwerben. Die Universitäten haben bis zum 12. November 2025 Zeit, ihre Anträge einzureichen.

    Bereits erfolgreiche Exzellenzuniversitäten bzw. -verbünde werden dauerhaft gefördert, müssen sich aber alle sieben Jahre einer vom WR organisierten Evaluation unterziehen. In dieser wird geprüft, ob sie weiterhin die Fördervoraussetzungen erfüllen. Seit 2019 werden zehn Universitäten und ein Universitätsverbund als Exzellenzstandorte gefördert, zu denen mit der RWTH Aachen, TU Berlin (Berlin University Alliance), TU Dresden, KIT und TU München fünf der neun TU9-Universitäten gehören.


    Bilder

    Anhang
    attachment icon TU9-PM ExStra Cluster 2025

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende, Wissenschaftler, jedermann
    fachunabhängig
    überregional
    Wettbewerbe / Auszeichnungen, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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