Veröffentlichung „Strukturreform Pflege und Teilhabe III“ von Prof. Dr. Thomas Klie, Michael Ranft und Nadine-Michèle Szepan
Einen „Reset“ in der Pflege fordern Prof. Dr. Thomas Klie, Michael Ranft und Nadine-Michèle Szepan. Wie der gestaltet werden sollte, das beschreiben sie in der Veröffentlichung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) mit dem Titel „Strukturreform Pflege und Teilhabe III“. Die in 14 Thesen gegliederte Veröffentlichung verstehen die Autoren ausdrücklich auch als konkrete Handlungsempfehlung für die Politik, hier insbesondere adressiert an die neue Bundesregierung.
Die Veröffentlichung setzt die Schriftenreihe „Pflegepolitik gesellschaftspolitisch radikal neu denken“ des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) fort. Sie knüpft sowohl an den entsprechenden Text von Frank Schulz-Nieswandt aus dem Februar 2020 an als auch an die Veröffentlichungen „Strukturreform Pflege und Teilhabe“ I und II.
Die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 – nach 20-jähriger Diskussion, die nicht zuletzt durch das KDA betrieben wurde – als fünfte Säule der deutschen Sozialversicherung war ein Meilenstein der Sozialpolitik. In diesem Jahr ist die Pflegeversicherung 30 Jahre alt. Mehr als 90 Mal wurde sie bisher verändert. Doch nun, so die Autoren, stehe Deutschland nicht nur wegen des demografischen Wandels „vor einer neuen Qualität von Herausforderungen“, die mit den „bisherigen Strategien der deutschen Pflegepolitik nicht mehr beantwortet werden können“.
Bevölkerung wünscht sich Reform der Pflege
Eine soziale Pflegeversicherung, die das Versprechen enthält, dass auf Pflege angewiesene Bürgerinnen und Bürger, egal wo sie leben, gut versorgt und unterstützt werden, wird nicht ohne eine grundlegende Reform auskommen. Davon ist auch die Bevölkerung überzeugt, die ganz mehrheitlich diese Auffassung teilt. Und dies nicht nur unter ökonomischen Gesichtspunkten: Die Pflegeversicherung ist keineswegs demografiefest finanziert, ihre Tragfähigkeit und Akzeptanz ist gefährdet.
Die Herausforderungen bestehen schon kurzfristig darin, dass mit weniger Pflegefachpersonen mehr auf Pflege angewiesene Menschen versorgt werden müssen. Wie kann das gelingen? In bestimmten Regionen ist schon heute die pflegerische Versorgung in ambulanten und stationären Einrichtungen der Langzeitpflege nicht mehr gewährleistet. Es geht also um wesentlich mehr als Fragen der Deckelung der Eigenanteile. Die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung und Unterstützung in der Fläche ist die zentrale Herausforderung. Wie kann das gelingen?
Teilhabe im gewohnten Umfeld ermöglichen
Zahlreiche, teilweise auch konkurrierenden Vorschläge liegen auf dem Tisch, aber ein gemeinsames, gesellschaftlich getragenes Narrativ fehlt. Hier bietet die Veröffentlichung nicht nur eine Analyse, sondern macht auch konkrete Vorschläge auf Grundlage einer Vision, wie Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarfen Teilhabe im gewohnten Umfeld ermöglicht werden.
Autorin Nadine-Michèle Szepan und Autoren Prof. Dr. Thomas Klie sowie Michael Ranft benennen konkrete Punkte, bei denen ein neuer Zuschnitt angepasst werden muss. Hier führen sie etwa die veränderten Familien- und Sorgestrukturen an, Personalengpässe und Zuständigkeitseinschränkungen, Disparitäten in der Versorgungssituation in Ländern und Kommunen, fehlende Verknüpfung des Leistungsrechts nach dem SGB XI mit familiären und zivilgesellschaftlichen Sorgestrukturen, den unübersichtlichen Regelungsdschungel oder die steigenden Kosten. Dabei gehe es um weit mehr als um eine Weiterentwicklung des SGB XI, betonen sie.
Ehrliches Zielbild entwerfen
Eine der zentralen Empfehlungen betrifft die Kommunen: Sie müssten „revitalisiert“ und befähigt werden, um ihre Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge – und hier ausdrücklich unter Einbeziehung der Pflege – erfüllen zu können. Dabei sollten zivilgesellschaftliche Akteure vor Ort eingebunden und vernetzt werden. Zudem, so eine weitere Forderung, sollte ein „politikfeldübergreifender, realistischer Blick auf die Themen Sorge, Pflege und gesundheitliche Versorgung“ die Neugestaltung der Pflege begleiten. Außerdem sollte eine gesamtgesellschaftliche Diskussion den Prozess der Überarbeitung begleiten.
Insgesamt werde der Prozess in Stufen über mehr als eine Legislatur gestaltet werden müssen. Dazu mahnen die Autoren ein „ehrliches Zielbild“ der gesundheitlich-pflegerischen Versorgung in Deutschland auch mit Blick auf die Kosten an. Hier, so stellen die Autoren u.a. mit Blick auf die Wahlprogramme fest, seien die Bürger schon deutlich weiter als die Politik.
Breit diskutieren
Um ein Zielbild zu festigen, das über eine Legislatur hinaus trägt, ist eine begleitende, gesamtgesellschaftliche Diskussion notwendig. Auch dazu bietet das Papier „fachlich fundierte Impulse“.
Mit dem Papier „Strukturreform Pflege und Teilhabe III“ melden sich die Autoren erneut (Hoberg et al. 2013; Klie et al. 2021) zum Start einer neuen Legislaturperiode zu Wort. Das Papier beschreiben sie als „das Ergebnis eines langen und breit geführten Diskussionsprozesses“ – mit zahlreichen relevanten Akteuren der Gesundheits-, Pflege- und Teilhabepolitiken auf allen staatlichen Ebenen, mit Verbänden, dem parlamentarischen Raum und der Wissenschaft. Konkrete Antworten zu geben auf die aktuellen Herausforderungen – und die der Zukunft, das ist die Intention dieser Veröffentlichung.
Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des KDA: info@kda.de
https://kda.de/resert-pflegeversicherung-14-thesen-zu-einer-grundlegenden-reform...
Strukturreform Pflege und Teilhabe III
KDA
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, jedermann
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
Deutsch
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