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12.06.2025 14:14

Erneuerbare Energien: "Lücke"-Problematik(en) bei der Umsetzung der Beschleunigungsgebiete

Kristian Lozina Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stiftung Umweltenergierecht

    Die Umsetzung der europäischen Vorgaben zu den Beschleunigungsgebieten verzögert sich. Dadurch droht eine zeitliche Lücke zwischen den Genehmigungserleichterungen der auslaufenden EU-Notfall-Verordnung und der geänderten Erneuerbaren-Richtlinie. Ein neuer Bericht der Stiftung Umweltenergierecht zeigt die daraus resultierenden Herausforderungen und Lösungswege für den Gesetzgeber auf.

    Beschleunigungsgebiete sind ein wichtiges Instrument zur Vereinfachung, Kostensenkung und vor allem Beschleunigung des Windenergieausbaus. Doch in Deutschland verzögert sich die Umsetzung der europäischen Vorgaben zu den Beschleunigungsgebieten – nicht zuletzt durch das vorzeitige Aus der vergangenen Bundesregierung. Welche Herausforderungen und Probleme verursacht diese Verzögerung? Und was kann der Gesetzgeber jetzt tun, um diese zu lösen?

    Diese Fragen hat ein Forschungsteam der Stiftung Umweltenergierecht in ihrem neusten Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 59 näher untersucht. Vor allem zwei Punkte sind hier von zentraler Bedeutung: Die zeitlichen Lücken bei Genehmigungserleichterungen und bei der Qualifizierung neuer Beschleunigungsgebiete. Das Team der Würzburger Forschungseinrichtung zeigt in ihrem Bericht daher Lösungsmöglichkeiten für den Gesetzgeber auf.

    Verzögerte Umsetzung schafft zwei große Baustellen

    „Die sogenannte EU-Notfall-Verordnung hat bereits erste Genehmigungserleichterungen eingeführt, die den Ausbau der Windenergie mitbeschleunigt haben“, erklärt Maria Deutinger, Mitautorin des Berichts. Die befristete Regelung sollte daher über das Instrument der Beschleunigungsgebiete in der geänderten Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) zum Regelfall werden. Doch die Notfall-Verordnung läuft am 30. Juni 2025 aus und mit einer Umsetzung der RED III ist nicht vor 2026 zu rechnen. Das bedeutet, es würde eine zeitliche Lücke entstehen.

    Anträge zur Genehmigung von Windenergieanlagen ab dem 1. Juli 2025 würden daher wieder nach den normalen Genehmigungsanforderungen entschieden – ohne die Erleichterungen der Notfall-Verordnung. Dies betrifft die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und „klassische“ Artenschutzprüfungen mit Kartierungen.

    Außerdem prognostiziert das Forschungsteam der Stiftung Umweltenergierecht zeitliche Verzögerungen bei der Qualifizierung von Windenergiegebieten als neue Beschleunigungsgebiete. „Ursprünglich sollte diese Qualifizierung in die Verfahren zur Ausweisung der Windenergiegebiete integriert werden und damit in einem einheitlichen Verfahren erfolgen. Durch die Verzögerung der RED III-Umsetzung sieht es aber jetzt danach aus, dass diese in einem nachfolgenden Verfahren nachgeholt werden müssen – was wieder Zeit kosten wird“, sagt Maria Deutinger.

    Mögliche Lösungswege für den Gesetzgeber

    Für den Gesetzgeber ist also Tempo angesagt. Das sieht auch die neue schwarz-rote Bundesregierung im Koalitionsvertrag so. Laut dem Forschungsteam der Stiftung Umweltenergierecht könnten für eine schnelle Umsetzung zwar die bisherigen Gesetzentwürfe herangezogen werden. „Allerdings sind die darin zugrundeliegenden Annahmen durch die Verzögerungen nun teilweise überholt und neue Herausforderungen hinzugekommen“, erklärt Dr. Frank Sailer, Mitautor des Berichts. Hierfür sollten gezielt Lösungen entwickelt und die Entwürfe überarbeitet werden.

    Ein Vorschlag sei laut Bericht, die drohende Regelungslücke schnellstmöglich zu füllen: Mit einer zeitnahen isolierten Umsetzung eines passgenauen Genehmigungsverfahrens für bereits erklärte Beschleunigungsgebiete sowie klaren Vorgaben zur Verzahnung der Ausweisung von Windenergiegebieten und deren Qualifizierung als Beschleunigungsgebiete. „Damit könnte man auch das Zurückfallen auf das ,alte Recht‘ kurzfristig vermeiden“, so Dr. Frank Sailer.

    Neustart nutzen, um bekannten Schwächen zu begegnen

    Für das neue Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der RED III sieht das Forschungsteam auch die Gelegenheit, bekannte Defizite aus den bisherigen Entwürfen anzugehen. Zum Beispiel ein konsequentes Nutzen der in der Richtlinie vorgesehenen Vermutungsregelungen und Fiktionen. Oder ein Rückführen der richtlinienüberschießenden Anforderungen bei der Datengrundlage für das sog. Screening und der daran anknüpfenden Zahlungspflicht bei unzureichender Datengrundlage.

    „Insgesamt sollten sämtliche Umsetzungsspielräume zur Vereinfachung und Beschleunigung ausgeschöpft werden. Nur dann wird es möglich, die vollen Potenziale des innovativen Konzepts der Beschleunigungsgebiete zur Vereinfachung und Entbürokratisierung, zur Erhöhung der Rechtssicherheit sowie zur Senkung der Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien auszuschöpfen“, erklärt Dr. Frank Sailer.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Dr. Frank Sailer, Leiter Forschungsgebiet Planungs- und Genehmigungsrecht, Tel.: +49 931 794077-11, E-Mail: sailer@stiftung-umweltenergierecht.de


    Originalpublikation:

    M. Deutinger/T. Müller/F. Sailer, Lücken-Problematik(en) bei der Umsetzung der Beschleunigungsgebiete, Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht Nr. 59 vom 12. Juni 2025


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
    Energie, Recht, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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