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16.06.2025 09:54

Debatte um die Arbeitszeit: zentrale Fragen und Antworten aus der Forschung

Rainer Jung Abt. Öffentlichkeitsarbeit
Hans-Böckler-Stiftung

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

    die neue Bundesregierung will mehr Möglichkeiten für sehr lange Arbeitstage schaffen, indem die Höchstarbeitszeit für den Erwerbsjob nicht mehr pro Tag, sondern pro Woche geregelt wird. Ist das geltende Arbeitszeitrecht wirklich zu starr? Welche Auswirkungen würde eine Deregulierung haben? Was sind sinnvolle Alternativen? Ein Forschungsüberblick zu aktuellen Studien der Hans-Böckler-Stiftung:

    Die Bundesregierung führt mehrere Ziele an, die mit einer Neuregelung erreicht werden sollen: wirtschaftliche Impulse setzen, Interessen von Arbeitgebern und Beschäftigten an Flexibilität entsprechen und Erhalt des Arbeitsvolumens trotz demografischen Wandels. Können diese Ziele erreicht werden?

    Das ist höchst zweifelhaft, analysieren Forschende der Hans-Böckler-Stiftung in mehreren Untersuchungen. Denn erstens kann eine weitgehende Lockerung der täglichen Erwerbs-Arbeitszeit, die Höchstarbeitszeiten von mehr als 12 Stunden im Erwerbsjob möglich macht, bestehende gesundheitliche Probleme in der Erwerbsbevölkerung verschärfen, was das Arbeitspotenzial schwächen würde statt es zu stärken. Zweitens würde sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verschlechtern, was insbesondere die Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben einschränkt.

    „Eine Arbeitszeitderegulierung, die Erkenntnisse von Arbeitsmedizin und Arbeitsforschung ausblendet und an der sozialen Realität vorbeigeht, dürfte wirtschaftlich sogar kontraproduktiv wirken. Denn sie würde gerade jene Entwicklungen bremsen, die in den vergangenen Jahren wesentlich zu Rekordwerten bei Erwerbstätigkeit und Arbeitsvolumen beigetragen haben, und gleichzeitig Probleme bei Gesundheit und Demografie verschärfen“, lautet das Resümee von Dr. Amélie Sutterer-Kipping vom Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht (HSI) der Stiftung. Zusammen mit ihrem Kollegen Dr. Laurens Brandt analysiert sie Auswirkungen des Regierungsvorschlags.

    Aber ist nicht das deutsche Arbeitszeitgesetz sehr unflexibel?

    Nein, zeigen die Arbeitsrechtsexpert*innen. Schon die geltende Rechtslage ermöglicht Arbeitgebenden eine erhebliche Flexibilität. Der Acht-Stunden-Tag ist zwar eine Konstante, doch ohne weitere Voraussetzung ist eine deutliche Verlängerung möglich. So kann die Arbeitszeit ohne Rechtfertigung auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt, also die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird. Darüber hinaus lässt das geltende Arbeitszeitgesetz zahlreiche branchen- bzw. tätigkeitsbezogene Abweichungen und Ausnahmen zu. Diese müssen aber transparent geregelt sein durch einen Tarifvertrag, in einer Betriebs- oder Betriebsvereinbarung oder durch behördliche Erlaubnis, wobei im Regelfall ein entsprechender Zeitausgleich gewährleistet sein muss.

    Was mit der von der Regierung angekündigten Deregulierung möglich würde, wären extrem lange Erwerbs-Arbeitstage. Faktisch wäre nach Abzug der Mindestruhezeit von 11 Stunden und der entsprechenden Ruhepause von 45 Minuten eine tägliche Höchstarbeitszeit von 12 Stunden und 15 Minuten zulässig.

    Die EU-Arbeitszeitrichtlinie, auf die sich die Bundesregierung bezieht, setzt eine wöchentliche Obergrenze von 48 Arbeitsstunden. Wenn Beschäftigte 12-Stunden am Tag arbeiten, müssen andere Arbeitstage deutlich kürzer sein, um diese Grenze nicht zu überschreiten, oder?

    Längerfristig ja. Allerdings können nach Artikel 16 der Richtlinie Ausgleichszeiträume festgelegt werden, was Deutschland mit Paragraph 3 Satz 2 des Arbeitszeitgesetzes getan hat. Danach müssen die 48 Stunden nur innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten (die Richtlinie sagt eigentlich vier Monate) im Durchschnitt erreicht werden. Kurz- bis mittelfristig sind also erheblich längere Wochenarbeitszeiten möglich, rechnet HSI-Forscher Brandt vor. Im Extremfall wären kurzfristig Arbeitswochen möglich von 73,5 Stunden (6 Tage x 12,25 Stunden). Denn die Richtlinie schreibt nur einen wöchentlichen Ruhetag vor, es kann also an sechs Tagen gearbeitet werden. Dabei ist die arbeitsmedizinische Forschung eindeutig darin, dass sehr lange Arbeitszeiten deutliche Risiken durch Erkrankungen und Unfälle verursachen.

    Welche gesundheitlichen Risiken sind wissenschaftlich gesichert?

    Langfristig kommt es bei sehr langen täglichen Arbeitszeiten häufiger zu stressbedingten Erkrankungen, sowohl zu psychischen Leiden wie vermehrtes Auftreten von Burnout-Symptomatik, physischen und psychische Erschöpfungszustände, als auch zu körperlichen Erkrankungen, etwa Schlaganfälle, Diabetes und erhöhtes Krebsrisiko. Psychische Erkrankungen sind immer häufiger der Grund für Fehlzeiten und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben. Die Krankheitsdauer bei psychischen Erkrankungen lag nach Daten der DAK 2023 bei durchschnittlich 33 Tagen.

    Neben höheren Krankheitsrisiken zeigen arbeitsmedizinische Erkenntnisse auch negative Zusammenhänge zwischen langen werktäglichen Arbeitszeiten und dem Unfallgeschehen am Arbeitsplatz. Das Unfallrisiko steigt ab der 8. Arbeitsstunde exponentiell an, sodass Arbeitszeiten über 10 Stunden täglich als hoch riskant eingestuft werden. Nach einer Arbeitszeit von 12 Stunden ist die Unfallrate bei der Arbeit oder bei der anschließenden Fahrt nach Hause im Vergleich zu 8 Stunden um das Zweifache erhöht.

    Aber wird nicht in Deutschland im internationalen Vergleich wenig gearbeitet? Damit argumentieren Befürworter*innen und zitieren häufig Daten der OECD zur Jahresarbeitszeit…

    Wichtig ist erstmal: Die OECD weist selber auf ihrer Website darauf hin, dass die Daten zur Jahresarbeitszeit nicht geeignet sind, um Länder in einem konkreten Jahr miteinander zu vergleichen. Grund sind international unterschiedliche Quellen und Berechnungsmethoden: “The data are intended for comparisons of trends over time; they are unsuitable for comparisons of the level of average annual hours of work for a given year, because of differences in sources and methods of calculation.”

    Ebenso wichtig: Um sich ein vollständiges Bild über die Situation in Deutschland zu machen, müssen neben der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit auch die Entwicklung der Erwerbstätigkeit und das Arbeitszeitvolumen betrachtet werden. Die Zahlen der abhängig Beschäftigten bzw. der Erwerbstätigen erreichten nach Zahlen des IAB im Jahr 2023 mit einem Jahresdurchschnitt von 42,2 bzw. 46,0 Millionen Personen Höchststände.

    Auch das Gesamtarbeitszeitvolumen verzeichnete Rekordwerte. Insgesamt haben abhängig Beschäftigte in Deutschland 2023 rund 54,59 Milliarden Stunden geleistet, während es 1991 noch 52,20 Milliarden Stunden waren. Das Arbeitsvolumen der Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen ist dagegen im selben Zeitraum um mehr als 1,3 Milliarden Stunden von 8,19 Milliarden Stunden auf 6,85 Milliarden Stunden zurückgegangen. Inklusive des Arbeitszeitvolumens der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen stieg das Arbeitszeitvolumen der Erwerbstätigen 2023 auf 61,44 Milliarden Stunden.

    Im Jahr 2024 blieben beide Größen sehr nahe an diesen Werten: Die Zahl der Erwerbstätigen stieg noch einmal minimal an. Das Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen ging geringfügig um 0,1 Prozent zurück, was rechnerisch aber allein auf einen weiteren Rückgang des Arbeitsvolumens der Selbständigen zurückzuführen war, da das Arbeitsvolumen der abhängig Beschäftigten 2024 nochmals auf einen neuen Rekordwert zunahm.

    Die gestiegene Erwerbstätigenzahl und das gestiegene Arbeitszeitvolumen sind wesentlich darauf zurückzuführen, dass heute mehr Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen, analysieren Sutterer-Kipping und Brandt. So ist die Erwerbsquote von Frauen zwischen 1991 und 2022 um 16 Prozentpunkte auf 73 Prozent gestiegen. Allerdings arbeitet fast jede zweite erwerbstätige Frau Teilzeit, und das nicht immer freiwillig. Rechnerisch senkt das die durchschnittliche Jahresarbeitszeit pro Kopf.

    Weitere mögliche Gründe für die relativ niedrige durchschnittliche Arbeitszeit sind aktuell durch Arbeitgeber abgesenkte Arbeitszeiten und Streichung von Vollzeitstellen in der schwachen Konjunktur. Dagegen helfen u.a. Infrastrukturinvestitionen, nicht aufgeweichte Arbeitszeitgesetze. Gleichzeitig werden zudem weiterhin jedes Jahr hunderte Millionen Überstunden geleistet, zum Teil unbezahlt.

    Befürworter*innen einer Arbeitszeitderegulierung argumentieren, auch für Frauen würde es mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit einfacher, weil die einzelnen Arbeitstage flexibler gestaltet werden könnten. Das komme den Wünschen von Eltern entgegen.

    Gerade bei Müttern schränken unbezahlte Sorgearbeit und unzureichende Betreuungsmöglichkeiten die Kapazitäten für den Erwerbsjob ein. Erwerbstätige Frauen leisten im Durchschnitt pro Woche acht Stunden mehr unbezahlte (Sorge-)Arbeit als Männer. Unter dem Strich haben Frauen so im Durchschnitt längere Arbeitswochen als Männer, wenn man bezahlte Erwerbsarbeit und unbezahlte Arbeit zusammenrechnet, hat Dr. Yvonne Lott, Arbeitszeit- und Genderexpertin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in einer aktuellen Untersuchung ermittelt.

    An diesen Zusammenhängen würde eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes nichts verbessern – ganz im Gegenteil, da so Arbeitstage verlängert und Arbeitszeiten unplanbarer werden können. Ähnlich kontraproduktiv ist auch eine weitere Idee im Koalitionsvertrag: Überstunden steuerlich zu begünstigen. Ein solches Modell stütze tradierte Rollenverteilungen und stehe der Gleichstellung von Mann und Frau entgegen, warnt die Expertin Lott. Es werde für Frauen, die Teilzeit arbeiten, schwerer, ihre Arbeitszeit auszuweiten, wenn beispielsweise der vollzeitbeschäftigte Partner noch länger im Erwerbsjob arbeitet und noch weniger Zeit für Sorgearbeit habe.

    Dass weiter deregulierte Arbeitstage nicht im Interesse von Beschäftigten – mit und ohne Kinder – liegen, belegen weitere aktuelle empirische Untersuchungen. So:

    - Wünschen sich knapp 97 Prozent der Arbeitnehmer*innen, möglichst um spätestens 18 Uhr mit der Erwerbsarbeit aufzuhören, weil sie Arbeit am Abend als schädlich für die Vereinbarkeit einstufen. Negativ könne sich nicht nur stundenlange Arbeit am Abend auswirken, sondern bereits gelegentliche Mails oder die Erreichbarkeit für Anrufe.

    - Mögen „fragmentierte“ Arbeitstage, das heißt die Wideraufnahme der Erwerbsarbeit am Abend nach einer längeren Unterbrechung, manchmal eine Notlösung sein. Zufrieden mit ihrer Work-Life-Balance sind vor allem weibliche Beschäftigte, die ihre tägliche Erwerbsarbeit länger für private Zwecke unterbrechen, aber nicht. Vielmehr prägen Zeitdruck und Stress „fragmentierte“ Arbeitstage besonders stark. Für die Gesundheit wichtige Ruhezeiten geraten unter Druck, die wöchentlichen Arbeitszeiten werden länger.

    - Verschlechtern unplanbare Arbeitszeiten die Vereinbarkeit für die Beschäftigten und vor allem für Frauen, die aufgrund ihrer Sorgeverantwortung auf Planbarkeit angewiesen sind.

    - Verschlechtern lange Arbeitszeiten und Arbeit am Abend nicht nur die eigene Work-Life Balance, sondern auch diejenige der Partnerin bzw, des Partners.

    - Belegen Umfragen des WSI, dass viele Beschäftigte bereits heute zu wenig Zeit für politisches oder gesellschaftliches Engagement haben. Nur ein gutes Drittel der Erwerbstätigen ist im selbst gewünschten Maß aktiv, unter erwerbstätigen Müttern sogar lediglich 20 Prozent. Eine funktionierende Demokratie brauche aber Demokrat*innen, die Zeit für politische und zivilgesellschaftliche Beteiligung aufbringen.

    Was würde denn Arbeitnehmer*innen wirklich helfen, Job und Sorgearbeit unter einen Hut zu bringen – und wäre damit sinnvoll, um das Potenzial an Erwerbsarbeit besser auszuschöpfen, vor allem bei Frauen?

    Die Forschenden nennen als zentralen Punkt mehr Arbeitszeitsouveränität, also Einflussnahme auf die Verteilung der Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag machen sie an diesem Punkt aber eine Leerstelle aus. „Dort heißt es zwar, dass sich die Beschäftigten und Unternehmen mehr Flexibilität wünschen, der Koalitionsvertrag sieht aber keine Einflussnahme der Arbeitnehmenden auf die Verteilung der Arbeitszeit vor“, schreiben Sutterer-Kipping und Brandt.

    Statt den Irrweg einer weiteren Arbeitszeitderegulierung einzuschlagen, solle sich die Bundesregierung an Reformen der bislang letzten schwarz-roten Koalition orientieren. So müsse die Entscheidung für Teilzeitarbeit freiwillig sein und die Verringerung der Arbeitszeit eine eigenständige Existenzsicherung im Lebenslauf gewährleisten. Mit der 2019 eingeführten Brückenteilzeit sei ein erster Schritt gemacht worden, um der „Teilzeitfalle“ entgegenzuwirken. Doch bisher gebe es noch zu viele Einschränkungen.

    Gleichzeitig müsse die institutionelle Kinderbetreuung weiter gestärkt werden, denn die Verfügbarkeit von Betreuungsmöglichkeiten sei ein zentraler Hebel für die gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit. Nötig sind nicht nur zusätzliche Betreuungsplätze, sondern auch mehr Verlässlichkeit bei der Betreuung in Kitas oder Ganztagsschulen. Denn knapp 60 Prozent der Eltern, die offiziell einen Betreuungsplatz für ihr Kind haben, waren etwa im vergangenen Herbst mit Kürzungen der Betreuungszeiten und/oder sogar kurzfristigen zeitweiligen Schließungen der Einrichtung konfrontiert. 33 Prozent der betroffenen Väter und sogar 40 Prozent der Mütter mussten deshalb zeitweilig ihre Arbeitszeit reduzieren. „Die Befragungsdaten zeigen, wie dringend die Infrastruktur der frühen Bildung und Betreuung und die Arbeitsbedingungen in Erziehungsberufen verbessert werden müssen“, analysiert dazu WSI-Direktorin Prof. Dr. Kohlrausch. „Zu geringes Angebot und mangelnde Verlässlichkeit bei Kitas und Ganztagsschulen sind längst ein kritischer Engpass für die Berufstätigkeit von Millionen Eltern, insbesondere Müttern.“

    Ebenso wichtig ist jedoch eine faire Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. Auswertungen der Entwicklung der Erwerbsarbeitszeit von Müttern und Vätern nach der Covid-Pandemie zeigen, dass eine gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit eine bedeutende Voraussetzung dafür ist, dass Mütter ihr Erwerbsarbeitsstundenvolumen wieder erhöht haben.

    Auch WSI-Expertin Lott empfiehlt, zusammen mit anderen Fachleuten, eine Reform des Brückenteilzeitgesetzes, damit mehr Beschäftigte es nutzen können. Zusätzlich nennt sie drei weitere Ansatzpunkte:

    - Einführung einer zehntägigen bezahlten Freistellung von Vätern und zweiter Elternteile nach der Geburt, wie es die EU-Vereinbarkeits-Richtlinie vorsieht.

    - Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld.

    - Einführung einer steuerfinanzierten Entgeltersatzleistung für pflegende Angehörige.

    Daneben gibt es weitere strukturelle Rahmenbedingungen, die Anreize für eine ungleiche Verteilung von erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen forcieren. Hierzu gehören zum einen das Ehegattensplitting und zum anderen Mini-Jobs.

    Was sollte der Gesetzgeber sinnvoll im Arbeitszeitrecht regeln, anstatt den Schutz der Beschäftigten abzubauen?

    Die Koalition beruft sich darauf, dass die Arbeitszeit-Richtlinie der EU nur eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vorsieht. Während die Mitgliedstaaten aber ohne Frage bessere Regelungen zugunsten der Arbeitnehmer schaffen können, verstößt das deutsche Recht an zahlreichen Stellen gegen die Mindestvorschriften der Richtlinie, was nicht zulässig ist.

    Bereits heute werden in Deutschland jährlich hunderte Millionen unbezahlte Überstunden geleistet. Durch die beabsichtigte Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit dürfte die Zahl der Überstunden weiter zunehmen. Vor diesem Hintergrund ist besonders hervorzuheben, dass der Gesetzgeber nach wie vor keine transparente Regelung zur Arbeitszeiterfassung geschaffen hat. Bereits im Jahr 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Arbeitgeber alle Arbeitszeiten erfassen müssen. Das Bundesarbeitsgericht entnimmt diese Pflicht einer allgemeinen Vorschrift im Arbeitsschutzgesetz, sodass sie geltendes Recht ist. Viele Unternehmen erfassen die Arbeitszeiten jedoch nach wie vor nicht und eine Sanktionierung ist derzeit nicht möglich. Zudem ist ungeklärt, welche Anforderungen an eine manipulationssichere Erfassung zu stellen sind. Der Gesetzgeber sollte diese Punkte dringend regeln.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Kontakt in der Hans-Böckler-Stiftung
    Rainer Jung
    Leiter Pressestelle
    Tel.: 0211-7778-150
    E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de


    Weitere Informationen:

    https://www.boeckler.de/de/auf-einen-blick-17945-debatte-um-die-arbeitszeit-6962... - "Auf einen Blick" - Ein Forschungsüberblick mit Links zu aktuellen Studien der Hans-Böckler-Stiftung.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, jedermann
    Gesellschaft, Politik
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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