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30.06.2025 10:18

Organspendeausweis in der EU - Darauf sollten Sie im Urlaub achten

Rabea Ottenhues K 1 - Presse und Öffentlichkeitsarbeit, übergreifende Kommunikation
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit

    Ob Frankreich, Spanien, Italien oder ein anderes Urlaubsziel – die Regelungen zur Organspende unterscheiden sich europaweit. Wer im EU-Ausland unterwegs ist, sollte daher neben dem deutschen Organspendeausweis auch eine Version in der entsprechenden Landessprache dabei haben. Denn ansonsten greift automatisch das jeweilige Landesgesetz. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) stellt Ausweise in 29 Sprachen zum Download bereit. So wird die persönliche Entscheidung – für oder gegen eine Spende – auch im Ausland verstanden.

    Wer in den Sommerferien ins europäische Ausland reist, sollte sich vorab informieren, welche Regelungen zur Organspende im Urlaubsland gelten – denn bei einem Todesfall gilt das jeweilige Landesgesetz, unabhängig von der Nationalität der verstorbenen Person. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) rät Reisenden deshalb dazu, ihre Entscheidung auf einem gültigen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache festzuhalten und immer dabei zu haben. Dafür gibt es kostenlose Vorlagen in 29 Sprachen zum Download.

    Diese Regelungen zur Organentnahme gelten in Europa:
    • Entscheidungslösung (Deutschland): Nur wer zu Lebzeiten seine Zustimmung schriftlich dokumentiert oder einer Vertrauensperson mündlich mitgeteilt hat – im Organspende-Register, mit einem Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung – kommt als Spender oder Spenderin in Frage. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, müssen die nächsten Angehörigen stellvertretend die Entscheidung treffen.
    • (Erweiterte) Zustimmungslösung (u. a. Dänemark, Griechenland): Eine Organspende erfolgt ausschließlich bei vorliegender Zustimmung der verstorbenen Person. Der Zusatz „erweitert“ bedeutet, dass auch die Angehörigen über eine Organspende bestimmen können, wenn keine Dokumentation über die Entscheidung der oder des Verstorbenen vorliegt. Im Unterschied zur Entscheidungslösung gibt es keine gesetzliche Vorschrift, Bürgerinnen und Bürger regelmäßig umfassend über die Organspende zu informieren.
    • Widerspruchslösung (u. a. Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Spanien, Ungarn): In diesen Ländern dürfen einer verstorbenen Person Organe entnommen werden, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

    Für Urlauber im EU-Ausland gilt: Der ausgefüllte und unterschriebene Organspendeausweis aus Deutschland dokumentiert die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende. Es ist bei einem Auslandsaufenthalt ratsam, neben einem Organspendeausweis in deutscher Sprache auch einen Ausweis in der Landessprache dabei zu haben. So wird die persönliche Entscheidung für oder gegen die Organspende auch im Ausland sicher verstanden.

    Den Organspendeausweis in 29 Sprachen zum Herunterladen und Ausdrucken finden Sie hier:
    https://shop.bioeg.de/der-organspendeausweis-in-verschiedenen-sprachen-c-425/. Sobald er ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben ist, ist der Organspendeausweis gültig.

    Informationen zur Organ- und Gewebespende finden Sie unter:
    https://www.organspende-info.de

    Gesetzliche Regelungen in Europa:
    https://www.organspende-info.de/infothek/gesetze/europa-regelungen

    Weitere Informationen gibt es unter:
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/Organspende

    Bestellung der kostenlosen Materialien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter:
    Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln
    Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de/
    E-Mail: bestellung@bioeg.de

    _______________________________
    Pressekontakt:
    Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
    Maarweg 149-161, 50825 Köln
    Tel. +49 (0) 221 8992-332
    E-Mail: pressestelle@bioeg.de
    https://www.bioeg.de

    Instagram: https://www.instagram.com/bioeg
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    Seit dem 13. Februar 2025 ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Ernährung / Gesundheit / Pflege
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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