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10.09.2004 11:16

Bindende "tatsächliche" und "rechtliche" Verständigungen zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen

Clemens Esser Geschäftsstelle
Institut "Finanzen und Steuern" e.V.

    Die Frage, inwieweit sich Steuerpflichtige und Finanzbehörden in Besteuerungsverfahren mit bindender Wirkung "verständigen", d.h. sachlich einigen können, ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Dessen ungeachtet sind solche Verständigungen in der Praxis, vor allem bei Außenprüfungen, weit verbreitet. Zur rechtlichen Beurteilung von Verständigungen gibt es in Rechtsprechung und Literatur unterschiedliche Meinungen. Die Besteuerungspraxis orientiert sich seit etwa 20 Jahren maßgeblich an dem vom Bundesfinanzhof (BFH) eingeführten Rechtsinstitut der "tatsächlichen Verständigung".
    In der IFSt-Schrift Nr. 417, herausgegeben vom Institut "Finanzen und Steuern" e.V., Bonn, werden - jeweils unter Einbeziehung des gegenwärtigen Diskussionsstandes - alle zentralen Rechtsfragen der Verständigung eingehend erörtert, mit abschließender Darlegung des eigenen Standpunktes. So werden insbesondere behandelt: die Rechtsnatur, die zulässigen Arten, die Wirksamkeitsvoraussetzungen, die Rechtsfolgen und die Anfechtbarkeit bindender Verständigungen.
    Ein wichtiges Ergebnis der Arbeit ist, dass das geltende Recht bindende Verständigungen nicht nur für die Fälle erschwerter Sachverhaltsermittlung zulässt (sog. tatsächliche Verständigungen), sondern - über die vom BFH gezogenen Grenzen hinaus - auch für die Fälle, in denen die Rechtslage objektiv ungewiss ist (sog. rechtliche Verständigungen), letzteres allerdings nur, soweit die anzuwendende Norm der Verwaltung einen rechtlichen Beurteilungs-, Auslegungs- oder Ermessensspielraum gibt und kein unvertretbares Resultat eintritt. Rechtliche Verständigungen, die diesen Rahmen einhalten, wirken lediglich gesetzeskonkretisierend und verstoßen daher nicht gegen das Verbot gesetzeswidriger Steuervereinbarungen. Auch sie dienen - ebenso wie tatsächliche Verständigungen - der wünschenswerten Verfahrensbeschleunigung und Prozessvermeidung.


    Weitere Informationen:

    http://www.ifst2.de/publikationen/417/inhalt.html


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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