Am 2. Juli 2025 wird die EU-Kommission einen Vorschlag für das EU-Klimaziel für 2040 sowie eine Überarbeitung des EU-Klimagesetzes vorlegen. Im Raum steht dabei die Reduktion der Treibhausgasemissionen um 90 Prozent bis zum Jahr 2040 im Vergleich zu 1990. Ein möglicher weiterer Bestandteil des Vorschlags könnte die Anrechnung von Emissionsminderungen sein, die unter Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens im Ausland erbracht werden.
Das Öko-Institut stellt heute im Policy Brief „Conditions for Using International Carbon Credits towards the EU’s 2040 Climate Target“ zentrale Bedingungen für die mögliche Nutzung von internationalen Emissionsgutschriften vor.
Die wichtigsten Aussagen im Überblick:
• Emissionsgutschriften gemäß Artikel 6 sollen ausschließlich dafür genutzt werden, um über das vom Europäischen Wissenschaftlichen Beirat zum Klimawandel (European Scientific Advisory Board on Climate Change) empfohlene Ziel einer Minderung von 90 bis 95 Prozent bis 2040 innerhalb der EU hinauszugehen (mehr dazu auf der Webseite des ESABCC [https://climate-advisory-board.europa.eu/news/staying-the-course-on-climate-acti...]).
• Die durch Artikel 6 erzielten Emissionsminderungen sollten fair aufgeteilt werden zwischen der EU, dem Partnerland, dem Internationalen Anpassungsfonds der Vereinten Nationen und einem Beitrag für die Atmosphäre.
• Die Emissionsgutschriften sollten mit dem neuen Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM) oder Standards mit mindestens gleichwertiger Integrität erzeugt werden. Temporäre Minderungen – etwa aus Waldprojekten – sollten nicht verwendet werden, um damit Emissionen aus fossilen Brennstoffen auszugleichen.
Dr. Lambert Schneider betont: „Internationale Emissionsgutschriften dürfen kein Ersatz für wirksamen Klimaschutz in der EU sein – sie sollten nur dann zum Einsatz kommen, wenn sie über ambitionierte Reduktionsziele hinausgehen, höchsten Qualitätsstandards entsprechen und fair mit Partnerländern geteilt werden.“
Die oben genannten Kernaussagen des Policy Briefs [https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Conditions-for-using-international-carbon-...] sowie das Zitat von Herrn Schneider können Sie wie eine Pressemitteilung zitieren.
Gleichzeitig laden wir Sie zum Webinar „The Commission proposal on an EU 2040 climate target – An initial assessment of key issues“ [https://www.oeko.de/veranstaltungen/the-commission-proposal-on-an-eu-2040-climat...] ein.
Freitag, 4. Juli 2025, 11.00 – 12.00 Uhr (MEZ)
Das Webinar liefert eine erste Analyse zu zentralen Elementen des Vorschlags der Europäischen Kommission für das neue EU-Klimaziel 2040: Wie ambitioniert ist das neue Ziel? Welche Rolle spielen internationale Emissionsgutschriften nach Artikel 6 des Pariser Abkommens? Und wie werden der Landnutzungssektor sowie die internationale Luft- und Schifffahrt berücksichtigt?
Wissenschaftlicher Input: Dr. Johanna Cludius, Jakob Graichen, Dr. Lambert Schneider, Dr. Hannes Böttcher (Öko-Institut)
Bitte melden Sie sich hier an: [https://lets-meet.org/reg/a68a7111e7cb571243]
Die Einwahldaten erhalten Sie per E-Mail nach Ihrer Anmeldung.
Zur Nutzung von internationalen Emissionsgutschriften: Dr. Lambert Schneider, Forschungskoordinator für internationale Klimapolitik am Öko-Institut, l.schneider@oeko.de, Tel.: +49 160 5333352.
Zur Ambition und weiteren Ausgestaltung des EU-Klimaziels: Jakob Graichen, Senior Researcher im Bereich Energie & Klimaschutz am Öko-Institut, j.graichen@oeko.de, Tel.: +49 30 405085-366.
https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Conditions-for-using-international-carbon-... Policy Brief „Conditions for Using International Carbon Credits towards the EU’s 2040 Climate Target“
https://www.carbon-mechanisms.de/grundlagen/das-uebereinkommen-von-paris-und-des... Artikel 6 des Pariser Klimaabkommens
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wissenschaftler
Meer / Klima, Politik, Umwelt / Ökologie
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Pressetermine
Deutsch
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