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10.09.2004 15:39

DJI Online: Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen

Dr. Barbara Keddi Abteilung Medien und Kommunikation
Deutsches Jugendinstitut e.V.

    Was tun, wenn schwierige Kinder und Jugendliche sich der erzieherischen Einflussnahme von Familie, Schule und Jugendhilfe komplett verweigern? In Deutschland gibt es immer noch die Möglichkeit, diese "Fälle", meist Kinder mit problematischen Biografien, zeitweise in geschlossenen Heimen unterzubringen. Ein Zeichen der Kapitulation oder letztes Hilfsmittel beim Erziehungsversuch? Ein DJI-Projekt präsentiert erste Ergebnisse.

    Muss oder darf man Kinder und Jugendliche, die sich und / oder andere gefährden und sich - meist nach sehr negativen biografischen Erfahrungen - der erzieherischen Einflussnahme von Familie, Schule und Jugendhilfe entziehen, zeitweise ihrer äußeren Freiheit berauben? Nach dem Motto: Um sie erziehen zu können, muss man sie erst einmal haben. Oder gilt vielmehr der Satz: Unter Zwang kann man niemand erziehen. Um die häufig sehr polemisch und erhitzt geführte Debatte zu diesem Thema zu versachlichen, untersucht ein Projekt am DJI über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren die "Freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen" in Deutschland.

    Auf einen Blick
    Derzeit gibt es in Deutschland 13 Heime mit 185 Plätzen für Kinder und Jugendliche, die zeitweise "geschlossen" untergebracht sind. DJI Online bietet eine kurze Übersicht über die Thematik und erste Ergebnisse des DJI-Projekts. Die Untersuchungen zeigen, dass es durchaus Unterschiede bei den Indikationsstellungen für "freiheitsentziehende Maßnahmen und bei der Umsetzung der rechtlichen Erfordernisse gibt. Auch die durchschnittliche Verweildauer der Jugendlichen in den Heimen weist eine große Bandbreite auf, ähnlich wie die Ausführlichkeit und Qualität der jugendpsychiatrischen Gutachten. Ebenso divergieren die pädagogischen Konzepte der Heime sehr stark: Einige Einrichtungen setzen sich die "Förderung der Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten" zum Ziel. Andere streben eher "die Einpflanzung und Kontrolle von Normen" an.

    Interview
    Empirische Ergebnisse zum Erfolg von "freiheitsentziehenden Maßnahmen" fehlen bislang weitgehend. Trotzdem wird in den letzten Jahren der Ruf nach dem "Wegsperren" schwieriger Jugendlicher wieder lauter. Jemand, der sich über die Wiederbelebung der Diskussion wundert und ärgert, ist Professor Christian v. Wolffersdorff. Bereits in den 1970-er Jahren hat er mit seinen Forschungen zur Geschlossenen Unterbringung begonnen. Sein Fazit ist eindeutig: er plädiert für einen rechtlich verbindlichen Verzicht auf geschlossene Einrichtungen in der Jugendhilfe. Die Rechtslage sieht zur Zeit aber noch anders aus.

    Blick von außen
    Bei all den Fallzahlen und Statistiken wird durch die Aktenanalysen und die Befragungen der Betroffenen immer wieder deutlich: Hinter jedem Fall verbirgt sich das ganz individuelle Schicksal eines Kindes, das in jungen Jahren schon oft mehr durchgemacht hat als mancher Erwachsene. Martina Fritz ist Erziehungsleiterin in einem teilgeschlossenen Heim. Sie stellt in DJI Online den Fall "Anna" vor. Anna empfand die in einer solchen Heimgruppe zum ersten Mal erlebte Geborgenheit und Wertschätzung, aber auch die geschlossene Unterbringung als positiv und verließ nach 12 Monaten nur ungern die Niefernburg.

    Das aktuelle DJI Online-Thema finden Sie auf der DJI-Homepage www.dji.de.


    Weitere Informationen:

    http://cgi.dji.de/cgi-bin/inklude.php?inklude=9_dasdji/ThemaSeptember/start.htm


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Psychologie
    überregional
    Forschungsergebnisse, Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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