Pressemitteilung
Was hat die Erweiterung der Ladenöffnungszeiten für die Beschäftigung im Einzelhandel gebracht?
Zwei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Ladenschlußgesetzes läßt sich eine erste Bilanz ziehen, wie die neuen Öffnungsmöglichkeiten vom Handel genutzt werden und welche Beschäftigungseffekte damit verbunden sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat zur Untersuchung dieser Frage einen Auftrag an das Landesinstitut Sozialforschungsstelle Dortmund vergeben. In Kooperation mit dem ifo Institut München, das einen entsprechenden Auftrag vom Bundesministerium für Wirtschaft hat, wurden im Sommer 1998 mehr als 2.500 Einzelhandelsbetriebe nach ihren Erfahrungen mit den neuen Öffnungszeiten befragt.
Aus den nun vorliegenden Ergebnissen dieser Befragung geht hervor, daß rund 38 % der Betriebe ihre Öffnungszeiten verlängert haben. Die längeren Öffnungszeiten haben aber nur bei weniger als einem Drittel dieser Betriebe zu mehr Arbeitsplätzen geführt. Mehr als zwei Drittel der Betriebe haben die Öffnungszeiten verlängert, ohne zusätzliches Personal einzustellen bzw. sie haben gleichzeitig Arbeitsplätze abgebaut.
Die Umsatzrückgänge des Einzelhandels in den letzten Jahren gingen mit Arbeitsplatzverlusten von ca. zwei Prozent seit 1996 einher. Möglicherweise wären ohne die längeren Öffnungszeiten noch mehr Arbeitsplätze verloren gegangen. Besonders stark reduziert wurde die Zahl der Vollzeitarbeitsplätze mit minus 6,7 %. Entgegen dem Trend ausgeweitet wurden hingegen die sogenannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ohne Sozialversicherungspflicht (plus 7,2 %). Seit der Änderung des Ladenschlußgesetzes sind die Beschäftigungsverhältnisse im Einzelhandel damit erheblich flexibler geworden.
Im weiteren Verlauf der Studie wird untersucht, wie sich die Arbeitsbedingungen in den Betrieben verändert haben und wie die Beschäftigten selbst die neuen Öffnungszeiten erleben. Dazu wird z.Z. eine repräsentative Befragung der im Einzelhandel Beschäftigten durchgeführt.
Der Zwischenbericht der Sozialforschungsstelle kann angefordert werden bei:
Sozialforschungsstelle Dortmund
Landesinstitut (sfs)
Evinger Platz 17
44339 Dortmund
Tel.: 0231/ 85 96 - 241, Fax: 0231/ 85 96 100
e-mail: goertz@sfs-dortmund.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft, fachunabhängig
überregional
Forschungsprojekte, Wissenschaftliche Publikationen, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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