Neues zur Umsetzung der RED III: In einer kostenfreien Online-Seminarreihe, die am 25. September 2025 startet, erklärt die Stiftung Umweltenergierecht die neuen Regelungen zu Beschleunigungsgebieten und weiteren Änderungen im Planungs- und Genehmigungsrecht.
Mit dem Gesetzesbeschluss vom 10. Juli 2025 im Deutschen Bundestag macht sich Deutschland an die Umsetzung der RED III. Mit einer kostenfreien, dreiteiligen Online-Seminarreihe möchte die Stiftung Umweltenergierecht die wesentlichen Inhalte der neuen Regelungen analysieren und erläutern.
Konkret sollen folgende Fragen beantwortet werden: Welche Vorgaben gelten für die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten? Welche neuen Genehmigungsvorgaben gelten in den Beschleunigungsgebieten und beim Typwechsel? Und welche sonstigen Änderungen gibt es zur Flächenbereitstellung und bei der Zulassung von Windenergievorhaben im Planungsrecht?
Die Online-Seminarreihe erstreckt sich über drei Termine:
- Am Donnerstag, den 25. September 2025, steht von 9:00 bis 10.30 Uhr „Die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für die Windenergie an Land“ im Fokus.
- Am Donnerstag, den 2. Oktober 2025, widmen wir uns von 9:00 bis 10:30 Uhr dem Thema „Neue Genehmigungsvorgaben für die Beschleunigungsgebiete und darüber hinaus“.
- Und am Dienstag, 7. Oktober 2025, geht es von 9:00 bis 10:30 Uhr um „Weitere planungsrechtliche Änderungen u. a. zur Zulässigkeit von Windenergievorhaben und bei der Gemeindeöffnungsklausel“.
Weitere Informationen und die Anmeldung sind auf der Homepage der Stiftung Umweltenergierecht verfügbar: https://stiftung-umweltenergierecht.de/veranstaltungen/
Dr. Frank Sailer, Leiter Forschungsgebiet Planungs- und Genehmigungsrecht, Tel.: +49 931 794077-11, E-Mail: sailer@stiftung-umweltenergierecht.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Energie, Recht, Umwelt / Ökologie
überregional
Pressetermine
Deutsch
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