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26.07.2025 12:48

Inklusionsprojekt an Hochschule Neubrandenburg wird fortgeführt

Christian Moeller Pressestelle
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

    Das Projekt „Inklusive Bildung M-V“ an der Hochschule Neubrandenburg wird weitergeführt. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat sich im Rahmen der Haushaltsberatungen darauf verständigt, die Finanzierung in Höhe von rund 500.000 Euro jährlich auch weiterhin sicherzustellen.

    Das Projekt „Inklusive Bildung M-V“ an der Hochschule Neubrandenburg wird weitergeführt. Die Landesregierung hat sich im Rahmen der Haushaltsberatungen darauf verständigt, die Finanzierung in Höhe von rund 500.000 Euro jährlich auch weiterhin sicherzustellen.

    „Von dem Inklusionsprojekt an der Hochschule Neubrandenburg profitieren alle Seiten“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Die Menschen mit Beeinträchtigungen, die bis 2024 ihre Qualifizierung zu Bildungsfachleuten durchlaufen haben, können ihre Kompetenz und Erfahrung weiter auf dem ersten Arbeitsmarkt einbringen. Und die Studierenden und Lehrkräfte können im direkten Austausch wertvolle Erfahrungen für ihre künftige Tätigkeit sammeln. Auch Unternehmen und Behörden können das Angebot der Fachleute wahrnehmen. Alle Beteiligten sind sich über die Bedeutung der Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen in den Arbeitsmarkt einig. Umso wichtiger, dass sie ihre Perspektive auch aktiv einbringen können. Das Projekt an der Hochschule Neubrandenburg setzt an der richtigen Stelle an.“

    Im Projekt „Inklusive Bildung“ an der Hochschule Neubrandenburg sind Menschen mit Beeinträchtigungen tätig und vermitteln Studierenden, Lehrkräften aber auch anderen Interessenten wie z.B. Unternehmen oder Behörden die speziellen Anforderungen von Menschen mit Behinderungen. Im Rahmen des Modellprojekts wurden von 2021-2024 fünf Bildungsfachkräfte qualifiziert. Sie sind seitdem an der Hochschule Neubrandenburg beschäftigt. Das Projekt wird vom Land finanziert und mit einem Lohnkostenzuschuss in Höhe von rund 172.000 Euro über das SGB IX vom Bund unterstützt.

    Über den Entwurf des Doppelhaushaltes 2026/27 muss abschließend der Landtag beraten und entscheiden.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende, Wissenschaftler
    Pädagogik / Bildung
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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