Nachdem der Wissenschaftsrat bereits im Februar die Zeppelin Universität (ZU) ohne Auflagen für fünf weitere Jahre als Universität reakkreditiert hatte, hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) Baden-Württemberg nun auch die staatliche Anerkennung verlängert und das Promotionsrecht für weitere fünf Jahre verliehen. Das bedeutet, dass die ZU bis zum Jahr 2030 dazu berechtigt ist, als Universität Doktorgrade in verschiedenen Fachdisziplinen zu verleihen. Mit dem Promotionsrecht ist auch das Habilitationsrecht verbunden. Die Habilitation ist der höchste akademische Qualifikationsnachweis im deutschen Hochschulsystem.
„Wir danken dem Ministerium für das Vertrauen, das es uns entgegenbringt“, sagt ZU-Präsidentin Professorin Dr. Anja Achtziger, „und wir freuen uns sehr darüber, dass wir auch weiterhin dazu beitragen dürfen, dass Promovierende in Baden-Württemberg auf höchstem Niveau ausgebildet werden.“ Das verliehene Promotionsrecht sei ein weiterer Beleg dafür, wie wertvoll die ZU nicht nur für den Hochschulstandort Friedrichshafen, sondern auch für das Land Baden-Württemberg ist.
Zum Hintergrund: An der ZU wurden bisher mehr als 150 Promotionen abgeschlossen. Aktuell gibt es 63 laufende Promotions- und zwei Habilitationsverfahren. Für alle Promovierenden an der ZU ist die Mitgliedschaft in der ZU Graduate School (ZUGS) und die Teilnahme an dem teilstrukturierten Promotionsprogramm verpflichtend. Zusätzlich können Promovierende das Kursangebot kooperierender Graduiertenschulen an Partneruniversitäten im In- und Ausland nutzen.
Die Zeppelin Universität hat das Promotionsrecht für weitere fünf Jahre verliehen bekommen
Copyright: ZU/Maurice Schönen
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