Unith e.V. warnt vor einem Kollaps der psychotherapeutischen Versorgung: Ohne Finanzierung der neuen Weiterbildungsgänge drohen massive Versorgungslücken. Die Reform des Psychotherapeutengesetzes sieht bezahlte Vollzeitstellen für Weiterbildungskandidat*innen vor, doch ohne Kostenbeteiligung der GKV ist dies nicht umsetzbar. Unith fordert verlässliche öffentliche Finanzierung, Planungssicherheit für Träger und eine klare gesetzliche Grundlage, um die Ausbildung von Fachkräften und den wissenschaftlichen Nachwuchs zu sichern.
Berlin, 12. August 2025 – Der Berufsnachwuchs in der Psychotherapie steht vor nahezu unüberwindbaren Hürden: Der GKV-Spitzenverband lehnt die Finanzierung der neuen Weiterbildungsgänge strikt ab – und gefährdet damit die psychische Gesundheitsversorgung von morgen. „Ohne eine verlässliche Finanzierung der Weiterbildung wird es nicht annähernd genug Weiterbildungsplätze geben – und das bei wachsendem Bedarf an Psychotherapie. Wer heute nicht investiert, riskiert morgen eine massive Versorgungslücke“, warnt Prof. Dr. Rudolf Stark, Vorstandsvorsitzender von unith e.V.
Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes wurde ein neues Weiterbildungssystem eingeführt, das vorsieht, dass Weiterbildungskandidat*innen bei angemessener Bezahlung in Vollzeit beschäftigt werden. Dieses Gehalt lässt sich im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Krankenkassenvergütung jedoch nicht refinanzieren. Die kategorische Ablehnung jeglicher Kostenbeteiligung durch den GKV-Spitzenverband macht die neue Weiterbildung in der Regelversorgung praktisch unmöglich.
Für universitäre Weiterbildungsinstitute stellt sich damit die Frage, wie unter diesen Bedingungen künftig wissenschaftlicher Nachwuchs eine psychotherapeutische Weiterbildung absolvieren soll – eine zwingende Voraussetzung für jede universitäre Beschäftigung im psychotherapeutischen Bereich.
„Das GKV-Positionspapier blendet die Realität völlig aus – und ignoriert bewusst die Bedingungen, unter denen in Zukunft Psychotherapeut*innen weitergebildet werden“, so Stark weiter.
Unith e.V. fordert:
• Verlässliche, öffentlich finanzierte Strukturen zur Umsetzung der Weiterbildung – insbesondere für universitäre Ausbildungsstätten und anerkannte Institute
• Planungssicherheit und angemessene finanzielle Ausstattung für die Träger der ambulanten Weiterbildung
• Eine klare gesetzliche Grundlage, die Zuständigkeiten und Finanzierungspflichten für Hochschulen, Institute und Kostenträger verbindlich regelt
Die Fachkräfte von morgen dürfen nicht länger die strukturellen Versäumnisse von heute ausbaden. Eine zukunftsfähige psychotherapeutische Versorgung beginnt mit einer gerechten Finanzierung der Weiterbildung – jetzt.
Kontakt:
Anna Zreik
Pressereferentin unith e.V.
presse@unith.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
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überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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