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04.09.2025 12:21

Dr. jur. Iris Felicitas Koller als Honorarprofessorin an die TH Deggendorf berufen

Dr. Jörg Kunz Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Technische Hochschule Deggendorf

    Zum neuen Semester intensiviert die Fakultät Angewandte Gesundheitswissenschaften der Technischen Hochschule Deggendorf (THD) ihre juristische Expertise. Ab dann wird nämlich Dr. jur. Iris Felicitas Koller, die im Zuge der Akademisierung der verschiedenen Heil- und Pflegeprofessionen bereits seit knapp 16 Jahren als Lehrbeauftragte an der THD aktiv ist, die Studierenden sowie die Hochschule als neu berufene Honorarprofessorin unterstützen. Koller ist eine bundesweit renommierte Fachanwältin für Medizinrecht mit einer eigenen Kanzlei in München, Passau und Friedrichshafen.

    „Ich hatte in den letzten Jahren das große Glück und die unbeschreibliche Ehre, die Fakultät gemeinsam mit dessen dynamischem und innovativem Team aufbauen zu dürfen“, erklärt die gebürtige Passauerin. Deshalb sei sie auch unglaublich stolz, fortan als Honorarprofessorin an der THD wirken zu können. „Meine niederbayerische Heimat und auch deren hiesige Wissenschaft und Lehre liegen mir eben ganz besonders am Herzen“, räumt Koller dabei unumwunden ein. Für ihre Studierenden gelte das Motto: „Komplexes verständlich machen und den Beweis liefern, dass Jura alles andere als trocken und abstrakt ist.“

    Die Akademisierung der Heilberufe, der Pflege, der Physio- oder der Ergotherapie – sie nimmt immer weiter Fahrt auf. „Dabei gilt es, auf Grundlage der neuen Gesetze die bereits laufenden Studiengänge zu etablieren und neue einzuführen“, sagt die Juristin Koller. Es seien sehr spannende Zeiten, gerade in der Pflege. „Durch die zunehmende eigenverantwortliche Heilkundeausübung durch Pflegefachpersonen in klar definierten Bereichen und der damit einhergehenden Entwicklung hin zum eigenständigen Leistungserbringer findet regelrecht ein Paradigmenwechsel statt“, so die engagierte Fachanwältin. Und in diesem Zusammenhang würden sich selbstverständlich zahlreiche neue rechtliche Fragen stellen. Die Pflege rücke immer mehr in den Fokus. Mehr Verantwortung bedeute aber auch mehr Haftungsrisiken, so dass rechtliche Kenntnisse in der Pflege unverzichtbar seien. Ebenso würden Themen wie Fortbildungen, Dokumentation oder Versicherungsschutz an Relevanz gewinnen. Koller erklärt, „dass künftig mehr heilkundliche Tätigkeiten an Pflegefachpersonen übergehen werden und es zu einer Neuausrichtung der Delegations- und Substitutionsgrundsätze kommen wird. Mit neuen Anforderungen und einem neuen Haftungsbewusstsein.“ Klare rechtliche Rahmenbedingungen und gut definierte Kompetenzabgrenzungen würden zur Wahrung der Rechtssicherheit unverzichtbar werden. Es werde sich aus Sicht von Koller eine Neuausrichtung des arbeitsteiligen Zusammenwirkens im Gesundheitswesen ergeben. Diesen historischen Prozess mitgestalten zu dürfen, begleitet von den Themen der Digitalisierung, sei eine große Ehre, Freude und auch Herausforderung für die neue Honorarprofessorin.

    Für die Zukunft freue sich Dr. Koller, dass sie ihre Erfahrungen aus der Praxis und ihr Netzwerk nicht nur im Rahmen von Vorlesungen, sondern nun auch und gerade bei Tagungen, Gesundheitskongressen oder ähnlichen Formaten einbringen könne. „Der interdisziplinäre Ansatz im Gesundheitswesen sollte dabei genauso in den Fokus gerückt werden wie auch die allgegenwärtigen Themen rund um die Digitalisierung im Gesundheitswesen.“


    Bilder

    Es gibt viel juristischen Klärungs- und Entwicklungsbedarf im sich wandelnden Gesundheitswesen. Honorarprofessorin und Fachanwältin für Medizinrecht Dr. jur. Iris Felicitas Koller ist dafür als Expertin an der THD.
    Es gibt viel juristischen Klärungs- und Entwicklungsbedarf im sich wandelnden Gesundheitswesen. Hono ...
    Quelle: THD
    Copyright: THD


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende, jedermann
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Recht
    überregional
    Personalia
    Deutsch


     

    Es gibt viel juristischen Klärungs- und Entwicklungsbedarf im sich wandelnden Gesundheitswesen. Honorarprofessorin und Fachanwältin für Medizinrecht Dr. jur. Iris Felicitas Koller ist dafür als Expertin an der THD.


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