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18.09.2025 11:48

Die Pflege eines Angehörigen darf kein Armutsrisiko bedeuten

Solveig Giesecke Pressesprecherin
Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V.

    Die Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), Dr. Alexia Zurkuhlen, fordert eine „ehrliche Auseinandersetzung“ mit den Folgen, die die private Pflege eines Angehörigen etwa mit Blick auf finanzielle Belastungen bedeutet. So zeigen mehrer Studien, dass die informelle Pflege Einkommenseinbußen von mehreren Hundert Euro pro Monat vor allem für die Hauptpflege-Person bedeuten kann.

    Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), wies darauf hin, dass Studien zufolge die Einbußen durch Reduktion der Arbeitszeit sowie damit verbundene Renteneinbußen und weiteren Faktoren im Schnitt bei mehreren Hundert Euro jeden Monat liegen. "Nicht selten stellt die private Pflege ein Armutsrisiko für die Hauptpflegeperson dar, und das sind meist Frauen", sagte Zurkuhlen.

    Die finanziellen Folgen, die aus einer privaten Pflegeverantwortung entstehen, bleiben in der öffentlichen Debatte oft im Hintergrund. Mit zunehmender Dauer der Pflegesituation kommt es aber immer häufiger dazu, dass Erwerbstätige mit Pflegeverantwortung ihre Arbeitszeit reduzieren. Auch bleiben sie unberücksichtigt bei beruflichen Weiterentwicklungen. Dies führt zu Einkommenseinbußen, niedrigeren Rentenansprüchen, abnehmender beruflicher Teilhabe und manchmal auch zu gesellschaftlicher Ausgrenzung.

    Einkommenseinbußen und zusätzliche Kosten durch die Übernahme von Pflegeverantwortung

    Die finanziellen Belastungen durch die Übernahme von Pflegeverantwortung lassen sich in kurzfristige, mittelfristige sowie langfristige Einbußen gliedern.

    Kurzfristige Einbußen zeigen sich beispielsweise bei der Inanspruchnahme des Pflegeunterstützungsgeldes, das 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, jedoch nicht mehr als eine gesetzliche Höchstgrenze (2025: 128,63 € pro Tag) beträgt.

    Mittelfristig entstehen durch Teilzeit oder durch den Wechsel in Teilzeit, durch Verlust von Zulagen oder berufliche Aufstiege deutliche Einkommenseinbußen.

    Langfristig zeigen sich hohe kumulierte Verluste durch vermindertes Lebenseinkommen und den daraus abgeleiteten Rentenansprüchen.

    Verdienstausfall von bis zu 2000 Euro und mehr

    Ergänzend gilt es auch, die zusätzlich durch die Pflegeübernahme entstehenden Kosten zu berücksichtigen. Laut DIW-Wochenbericht geben Pflegehaushalte bezogen auf den Median des verfügbaren Pro-Kopf-Einkommens sieben Prozent ihres Einkommens zusätzlich für die Pflege aus (DIW-Wochenbericht 37/2025, S. 595).

    In der VdK-Pflegestudie 2023 gaben knapp 42 % der Befragten hinsichtlich des monatlichen Verdienstausfalls an, dass dieser bis zu 500 Euro beträgt. Weiter führt die Studie aus: „Bei 29,5% lag der Verdienstausfall bei bis zu 1.000 Euro und bei 15,5% bei bis zu 1.500 Euro. Bei mehr als 10% lag der Verdienstausfall bei bis zu 2.000 Euro oder sogar darüber“ (Büscher 2023, S. 60).

    Elling et. al. (2024) ermitteln in der Sekundärdatenanalyse der Erwerbstätigenbefragung von 2018 beim Einkommensvergleich der Erwerbstätigen mit Pflegeverantwortung (3036 EUR) und der Erwerbstätigen ohne Pflegeverantwortung (3574 EUR) eine Differenz von monatlich 538 EUR.

    Dr. Alexia Zurkuhlen unterstrich: „Die Übernahme von pflegerischen Verantwortungen durch An- und Zugehörige ist angesichts des Fachpersonalmangels und der sich verändernden Familienstrukturen unabdingbar. Die dadurch entstehenden Auswirkungen auf den Lebensalltag, die eigene Psyche und auf die Finanzen, verdienen eine ehrliche Auseinandersetzung. Wollen wir jetzt und in Zukunft die Pflege stärker in den ambulanten und privaten Bereich verlagern, brauchen wir Antworten auf die Frage, wie wir die Reproduktion finanzieller Ungleichheiten vermeiden. Eine Sicherstellung der Pflege hängt neben dem Pflegegeld und den damit verbundenen Leistungen für pflegebedürftige Personen selbst auch von den ökonomischen Rahmenbedingungen für die pflegenden Angehörigen ab.“

    Bisher, so Zurkuhlen, seien pflegende Angehörige in keiner Weise ausreichend abgesichert – auch wenn manchmal fälschlich von „Transferleistungen“ im Zusammenhang auch mit pflegenden Angehörigen gesprochen werde. Das Pflegegeld stehe ausschließlich den zu pflegenden Personen zur Verfügung.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe: info@kda.de


    Originalpublikation:

    https://kda.de/mit-66-euro-da-faengt-das-pflegen-noch-lange-nicht-an/

    https://kda.de/die-vereinbarkeit-von-beruf-und-pflege-wird-oft-mit-einkommensver...


    Weitere Informationen:

    https://opus.hs-osnabrueck.de/frontdoor/deliver/index/docId/5236/file/VdK-Pflege... Büscher et al zur VdK-Studie


    Bilder

    Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershife (KDA)
    Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershife (KDA)
    Quelle: Jill Flug
    Copyright: KDA


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, jedermann
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

    Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershife (KDA)


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