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01.10.2025 08:34

Unith e.V. fordert bessere Aufklärung zur elektronischen Patientenakte

Anna Zreik Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
unith e. V. Universitäre Aus- und Weiterbildung für Psychotherapie

    Ab 1. Oktober 2025 müssen Psychotherapeut:innen die elektronische Patientenakte (ePA) befüllen – auch mit sensiblen Psychotherapie-Daten, sofern Patient:innen nicht aktiv widersprechen. Unith e.V. warnt: Viele wissen davon nichts. Fehlende Aufklärung gefährdet Vertrauen und Behandlungserfolg. Der Verein fordert daher klare Informationen in verständlicher Sprache, besonderen Schutz psychotherapeutischer Daten sowie eine bessere Schulung von Therapeut:innen in Weiterbildung. Digitalisierung darf Patient:innenrechte nicht schwächen.

    Frankfurt am Main, 01.10.2025 - Ab dem 1. Oktober 2025 sind Psychotherapeut:innen verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Patient:innen mit relevanten Dokumenten zu befüllen. Vielen Menschen ist jedoch nicht bewusst, dass auch sensible Psychotherapie-Daten automatisch in der Akte gespeichert werden – es sei denn, sie widersprechen aktiv.

    „Die Einführung der ePA ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen, vernetzten Gesundheitsversorgung. Doch gerade im sensiblen Bereich der Psychotherapie müssen Patient:innen umfassend informiert werden“, sagt Prof. Dr. Rudolf Stark, Vorstandsvorsitzender von unith e.V. „Es darf nicht passieren, dass Betroffene erst im Nachhinein erfahren, welche Daten in ihrer Akte landen.“

    Unith e.V. kritisiert, dass die bisherige Informationspolitik von Politik und Krankenkassen lückenhaft ist. Viele Patient:innen wissen nicht, dass sie Widerspruch einlegen können, wenn sie bestimmte Dokumente nicht in ihrer ePA gespeichert haben möchten. Dieses fehlende Wissen gefährdet das Vertrauen in die therapeutische Beziehung und damit den Behandlungserfolg.

    Der Verein fordert daher:
    1. Verständliche Kommunikation – Krankenkassen und Praxen müssen Patient:innen in einfacher Sprache über ihre Rechte und Wahlmöglichkeiten informieren.
    2. Besonderer Schutz für Psychotherapie-Daten – sensibelste Informationen dürfen nicht ohne ausdrückliches Einverständnis gespeichert werden.
    3. Aufklärung in der Weiterbildung – angehende Psychotherapeut:innen müssen darauf vorbereitet werden, Patient:innen über die ePA kompetent und transparent zu beraten.

    „Digitalisierung kann die Versorgung verbessern – aber nur, wenn sie das Vertrauen der Patient:innen stärkt und nicht untergräbt“, betont Stark.

    Pressekontakt
    Anna Zreik
    Pressereferentin unith e.V.
    presse@unith.de

    Über unith e.V.:
    unith e.V. setzt sich bundesweit für eine faire und qualitativ hochwertige Weiterbildung in der Psychotherapie sowie für eine bessere Versorgung von Patient:innen ein. Der Verein vertritt die Interessen von Psychotherapeut:innen in Weiterbildung und engagiert sich für gerechte Arbeitsbedingungen, moderne Weiterbildung und eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Psychologie
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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