Fünf Umweltorganisationen und eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern haben im letzten Jahr Beschwerden gegen das novellierte Klimaschutzgesetz beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Ihr zentrales Argument: Das Gesetz verletze die Grundrechte der Beschwerdeführenden, weil es zu hohe Treibhausgas-Emissionen zulasse. Das Bundesverfassungsgericht hat dem SRU die Möglichkeit gegeben, sich als sachkundiger Dritter zu diesem Verfahren zu äußern. Gestern hat er seine Stellungnahme eingereicht.
Schwerpunktmäßig äußert der SRU sich in der Stellungnahme zu Aspekten des CO2-Budgets, das in den Beschwerden eine wichtige Rolle spielt. Unter anderem aktualisiert der SRU seine Berechnung des maximalen fairen deutschen CO2-Budgets ab Anfang 2025. Es bestätigt sich, dass das verbleibende deutsche Budget rasch schrumpft bzw. für die Temperaturobergrenze von 1,5 °C sogar schon verbraucht ist. Das Budget für maximal 1,75 °C Erwärmung (mit 67 % Wahrscheinlichkeit einer Nicht-Überschreitung) ist zwar aktuell noch nicht erschöpft, wird jedoch bei linearer Emissionsreduktion im Jahr 2033 aufgebraucht sein.
Darüber hinaus befasst sich die Stellungnahme mit der im Juli 2024 erfolgten Novellierung des Klimaschutzgesetzes, mit der u.a. die verbindlichen Sektorziele abgeschafft und der Nachsteuerungsmechanismus geändert wurde. Der SRU kommt zum Schluss, dass die Novelle das Erreichen der gesetzlichen Klimaziele voraussichtlich erschwert.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Dr. Julia Hertin, Tel. 030/263696-118 oder julia.hertin@umweltrat.de.
Vorschlag des SRU: Maximale CO2-Budgets ab Anfang 2025
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