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21.09.2004 14:56

Neuer Masterstudiengang "Beratung und Vertretung im Sozialen Recht"

Petra Schmidt-Bentum Referat für Kommunikation und Marketing, Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fachhochschule Köln

    Soeben erfolgreich akkreditiert, wird der neue Masterstudiengang "Beratung und Vertretung im Sozialen Recht" der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der Fachhochschule Köln bereits zum Wintersemester 2004/05 starten. Dieses neue und bislang in Nordrhein-Westfalen einmalige Studienangebot soll den ständig wachsenden Anforderungen an das juristische Wissen von Absolventinnen und Absolventen herkömmlicher Sozialwesen-Studiengänge Rechnung tragen. Der viersemestrige Masterstudiengang kann nebenberuflich und mit entsprechend längerer Dauer auch in Teilzeit studiert werden. Die Vorlesungszeiten beginnen in der Regel um 15.45 Uhr bzw. optional bei entsprechend großem Bedarf um 17.30 Uhr. Die Absolventinnen und Absolventen erhalten den Abschluss "Master of Arts". Es ist vorgesehen, dass der Abschluss den Zugang zum Höheren Dienst eröffnet. Bewerbungsschluss für das Wintersemester 2004/2005 ist der 15. Oktober 2004. Das Studium beginnt am 15. November 2004. Da die 30 Studienplätze nur alle zwei Jahre zum Wintersemester vergeben werden, ist der nächste Bewerbungsschluss erst der 15. Juli 2006. Die Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten Ihre Bewerbungsunterlagen direkt an das Institut für Soziales Recht der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften der Fachhochschule Köln zu schicken. (Fachhochschule Köln, Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften, Institut für Soziales Recht, Prof. Dr. Ute Lohrentz, Mainzer Str. 5, 50678 Köln). Es reicht ein formloses Anschreiben, dem folgende Unterlagen beigefügt sein müssen:
    - ein Lebenslauf mit Angaben zum Ausbildungsweg und zum bisherigen beruflichen Werdegang
    - eine Darstellung der Motivation für das angestrebte Studium
    - beglaubigte Kopien der Hochschulzugangsberechtigung, des Zeugnisses über den erfolgreichen Abschluss des erforderlichen Studiums und die Urkunde über die Verleihung des entsprechenden akademischen Grades.

    Das Studium qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen für Arbeitsbereiche, in denen ein sehr hoher Bedarf an Kenntnissen des Sozialen Rechts und an Kooperations- sowie Beratungsmethoden besteht. Das gilt vor allem für Praxisbereiche der gesetzlichen Vertretung (z.B. Vormundschaft, Pflegschaft, Betreuung), Streitschlichtung (Mediation und Täter-Opfer-Ausgleich), Schuldnerberatung und Insolvenzbegleitung, Geltendmachung von Sozialleistungen und Beratung von Ausländerinnen und Ausländern sowie fremdstämmigen Deutschen. Letzeres beinhaltet, dass in dem Masterstudiengang auch die internationale und interkulturelle Kompetenz wichtige Ausbildungsinhalte sind. Der Masterstudiengang schließt ab mit einer Masterarbeit (Master Thesis), die im 3. und 4. Semester angefertigt wird.

    Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist der Abschluss eines Studiums, das für eine Tätigkeit in den Bereichen der Sozialen Arbeit qualifiziert, z.B. Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Sozialwesen, Pflegepädagogik, Pflegemanagement, Pädagogik, Sonderpädagogik. Bei diesem vorhergehenden Abschluss kann es sich um einen Bachelor, ein Diplom oder ein Staatsexamen handeln. Im Falle eines einschlägigen Bachelor-Abschlusses gilt der Masterstudiengang als konsekutiver Studiengang.

    Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der Studienplätze, findet eine Zulassungsprüfung statt. Diese umfasst zwei je 90-minütige Klausuren aus den zwei Bereichen Recht und Beratung. Die Klausur im Bereich Recht hat das Sozialhilfe- oder Jugendhilferecht zum Gegenstand. Die Klausur im Bereich Beratung überprüft Grundlagenkenntnisse aus der Entwicklungspsychologie, der klinischen Psychologie und der Psychopathologie. Die Leistungen werden mit Punkten bewertet, wobei die Bewerberinnen und Bewerber mit den höchsten Punktzahlen die Studienplätze erhalten.

    Für Bewerberinnen und Bewerber mit einem einschlägigen Bachelor-Abschluss sowie für diejenigen, die das für die Qualifikation erforderliche Studium nach dem 1. März 2004 abgeschlossen haben, werden, sofern noch ein Guthaben auf dem Studienkonto vorhanden ist, keine Studiengebühren erhoben.

    Weitere Informationen
    Fachhochschule Köln
    Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften, Institut für Soziales Recht
    Mainzer Str. 5, 50678 Köln
    Frau Emek Chroat
    Telefon: 0221 8275 -3326

    Prof. Dr. Ute Lohrentz
    Telefon: 0221 8275 -3337
    Telefax: 0221 8275 -3349
    E-Mail: Ute.Lohrentz@dvz.fh-koeln.de

    Prof. Dr. Helga Oberloskamp
    E-Mail: H.Oberloskamp@gmx.de


    Weitere Informationen:

    http://www.f01.fh-koeln.de/studium/studiengaenge/master_bv_sr/


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Politik, Recht
    überregional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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