Die Ergebnisse von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Untersuchung von Preisspitzen im kurzfristigen Stromhandel im November und Dezember 2024, veröffentlicht in der Meldung vom 21.10.2025, bestärken die gegenüber der Energiewende kritische Auffassung zweier Professoren am Westfälischen Energieinstitut (WEI), Dr. rer. pol. Heinz-J. Bontrup und Dr.-Ing. Markus J. Löffler.
Zwar wurde vom Bundeskartellamt der Verdacht auf missbräuchliche Verhaltensweisen von Energieversorgern im Stromhandel während der Dunkelflauten November/Dezember 2024 ausgeräumt. Zu diesen Zeiten waren die Strombörsenpreise ungewöhnlich hoch, in der Spitze über 900 €/MWh statt jahresdurchschnittliche ca. 80 €/MWh. Der praktisch vollständige Ausfall von Wind- und Solarkraft erzwang hier den Einsatz des gesamten im Elektrizitätsmarkt teilnehmenden fossilen 64-GW-Kraftwerksparks Deutschlands zuzüglich 10-15 GW Importleistung zur Sicherung der Stromversorgung, die zu diesen Zeiten Leistungen bis zu 74 GW benötigte. Dass eine derartige Ausreizung des deutschen Kraftwerksparks zu entsprechenden Strompreisen führen muss, verwundert daher nicht. Das WEI hätte es aber begrüßt, wenn das Bundeskartellamt auch untersucht hätte, in welcher Höhe Extragewinne aus der politisch mitzuverantwortenden Knappheit entstanden sind und wer die damit verbundenen Kosten zu tragen hatte.
Die gefährlichen Vorfälle von Dunkelflauten verdeutlichen aber auch, dass einer weiteren Erhöhung des Stromverbrauchs – perspektivisch ist für das Jahr 2045 ein Stromverbrauch von ca. 800 TWh statt von derzeit ca. 500 TWh geplant – nur mit einer entsprechenden Erweiterung des steuerbaren Kraftwerksparks um ca. 60% begegnet werden kann. Dies unabhängig vom weiteren Zubau von Wind- und Solar-Kraftwerken. Zurecht reflektiert dies die Bundesnetzagentur.
Hingegen erstaunen in diesem Kontext zwei weitere Mitteilungen der Bundesnetzagentur. Zum einen soll der derzeitige 9-GW-Biomasse-Kraftwerkspark, der derzeit lediglich konstant 4 bis 5 GW ins Netz speist, flexibilisiert werden. Gleichzeitig genehmigte die Bundesnetzagentur für den Netzentwicklungsplan 2025 nur noch eine Nennleistung von 3 GW für das Jahr 2045. Biomasse-Kraftwerke spielen künftig keine Rolle mehr. Deren Flexibilisierung spielt im künftigen Marktgeschehen also kaum noch eine Rolle.
Weiterhin wird eine Flexibilisierung auf der Nachfrageseite gefordert. Wie eine in diesem Jahr erschienene Studie von Prof. Löffler zeigt, ist aber eine derartige Flexibilisierung des Stromverbrauchs im erforderlichen Umfang nicht möglich. Dies zeigen zwei ausgeprägte Dunkelflauten am 11. Dezember 2024 und am Tag darauf. Eine verbraucherkonforme Stromversorgungssicherung ließe sich mit Batterien und Pumpspeicher-Kraftwerken vielleicht für vier bis sechs Stunden aufrechterhalten, wenn sie gefüllt sind. Spätestens danach müssen jedoch steuerbare thermische Kraftwerke zum Einsatz kommen, deren Wirtschaftlichkeit aufgrund zu geringer Einsatzzeiten nicht gegeben ist. Dabei kann es sich derzeit nur um Gas-Kraftwerke handeln. Wasserstoff-Kraftwerke kommen erst dann in Frage, wenn ausreichend Wasserstoffspeicher zur Verfügung stehen. Entsprechende Aktivitäten sind mangels überzeugender Lösungen bis heute nicht in die Wege geleitet. Die Flexibilisierungsvorschläge der Bundesnetzagentur greifen deshalb aus systemtechnischer und volkswirtschaftlicher Sicht zu kurz.
Westfälisches Energieinstitut
Prof. Dr.-Ing. Markus J. Löffler
Mail: markus.loeffler@w-hs.de
https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2025/10... (Pressemeldung des Bundeskartellamts vom 21.10.2025, abgerufen am 24.10.2025)
https://www.w-hs.de/wei/aktuelles/aktuelle-beitraege-zur-energiewende/ (Übersicht Publikationen des WEI)
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler, jedermann
Energie, Wirtschaft
überregional
Buntes aus der Wissenschaft
Deutsch

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