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27.09.2004 12:18

Neue Studierendenausweise können ab 1. Oktober auch an den Kartenbüros abgeholt werden

Dr. Manfred Leber Pressestelle der Universität des Saarlandes
Universität des Saarlandes

    Ab 1. Oktotober 2004 gilt die neue Chipkarte der UdS, die den bisherigen Studierendenausweis ablöst und Studierende auch zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Universität und zum Mensaessen berechtigt (wir berichteten in unserer Pressemitteilung vom 9.8.2004). Bei Neueinschreibern kann nicht in allen Fällen gewährleistet werden, dass die Chipkarte bis zum 1. Oktober zugestellt wird. Die Universität bietet deshalb folgenden Sonder-Service an: Wer am 1. Oktober noch keine Chipkarte hat, sie aber bereits nutzen will, kann sie gegen Vorlage seines Personalausweises und seiner Zulassungsbescheinigung (bei den zulassungsbeschränkten Fächern) auch direkt an den Kartenbüros auf dem Campus in Saarbrücken (Gebäude 14) und Homburg (Gebäude 74) abholen bzw. sich eine Vorabbescheinigung ausstellen lassen. Da bis spätestens zum Vorlesungsbeginn am 18. Oktober alle regulären Chipkarten zugestellt sein werden, verlieren etwaige Vorabbescheinigungen bis zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

    Unerwartet hohe Bewerberzahlen in den Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (wir berichteten in unserer Pressemitteilung vom 24.9.) und die Umstellung auf ein schriftliches Einschreibeverfahren, das bei den Studierenden teilweise zu Eingewöhnungsschwierigkeiten führte (zahlreiche unvollständig ausgefüllte Bewerbungsunterlagen) haben bei der Bearbeitung zu Engpässen geführt. Im Sinne einer reibungslosen Einführung der neuen multifunktionalen Chipkarte bittet die Universität ihre Neueinschreiber im Falle von Verzögerungen bei der Kartenzustellung, die Kartenbüros auf dem Campus aufzusuchen.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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