Der Akkreditierungsrat ist am 04.12.2025 zu seiner 127. Sitzung zusammengekommen, die virtuell stattgefunden hat.
Zu der Sitzung lagen 177 Anträge vor, sieben davon betrafen Systemakkreditierungen.
Der Akkreditierungsrat hat fünf Hochschulen aufgrund der Erst- oder Reakkreditierung ihres internen Qualitätssicherungssystems die Befugnis erteilt, ihre Studiengänge für acht Jahre eigenständig zu akkreditieren. Bei zwei Anträgen auf Systemakkreditierung hat er der Hochschule eine erfolgreiche Implementierung von Verbesserungsmaßnahmen im Rahmen der Auflagenerfüllung bestätigt.
Die weiteren 170 Anträge in der Programmakkreditierung umfassten 410 Studiengänge. Zwei Anträge wurden negativ beschieden, allen anderen Anträgen bescheinigt der Akkreditierungsrat einen guten Qualitätsstandard.
Des Weiteren hat der Akkreditierungsrat eine Handreichung zur Akkreditierung Alternativer Verfahren beschlossen, die unter https://www.akkreditierungsrat.de/de/akkreditierungssystem/alternative-verfahren... zu finden ist.
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat (vormals Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland). Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.
Weitere Informationen:
Stiftung Akkreditierungsrat
Sara Kammler, Leiterin Gremienbetreuung/Öffentlichkeitsarbeit
Adenauerallee 73, 53113 Bonn
Tel: (0228) 338306-0, Fax: (0228) 338306-79
kammler@akkreditierungsrat.de
www.akkreditierungsrat.de
https://www.akkreditierungsrat.de
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Copyright: Stiftung Akkreditierungsrat
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Studierende, Wissenschaftler, jedermann
fachunabhängig
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch

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