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15.12.2025 12:34

Geflüchtete Kinder: Bildungsrechte in vielen Erstaufnahmeeinrichtungen nicht gewährleistet

Iria Sorge-Röder Hochschulkommunikation und -marketing
Universität Bremen

    Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung, aber in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete gibt es trotzdem häufig keine oder unzureichende Bildungsangebote. Zu diesem Schluss kommt eine Studie von Johanna Funck (Universität Bremen) und Markus Ciesielski (htw saar).

    Die Studie „Bildungsrechte und Schule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen“ (BiSKE) wurde federführend im Arbeitsbereich Bildung in der Migrationsgesellschaft der Universität Bremen verantwortet. Sie liefert erstmals einen Überblick darüber, wie verfügbar und zugänglich schulische Bildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in den ersten Monaten nach ihrer Ankunft in Deutschland ist. In allen Bundesländern ermittelten die Forschenden, welche Bildungsangebote es in Aufnahmeeinrichtungen für 6- bis 18-Jährige gibt und inwiefern sie Zugang zu regulären Schulen haben. Zwischen November 2024 und Mai 2025 führten die Forschenden standardisierte Befragungen in bundesweit 203 Aufnahmeeinrichtungen durch. Damit liegt erstmals eine vollständige, systematische Erhebung zur Bildungssituation in deutschen Aufnahmeeinrichtungen vor.

    Deutliche Defizite: Jede fünfte Einrichtung macht keine Bildungsangebote

    Die Ergebnisse zeigen deutliche Defizite: 38 Einrichtungen (19 Prozent) machten keinerlei Bildungsangebote – obwohl in der Hälfte von ihnen Kinder und Jugendliche oft über Monate lebten. Bei 82 Einrichtungen (40 Prozent) bestand das Bildungsangebot ausschließlich aus schulalternativen Bildungsmaßnahmen oder Deutschkursen, die meist in den Einrichtungen selbst angeboten wurden, deren Qualität stark variierte und die nicht in allen Fällen von Beginn an zugänglich waren. In 83 Einrichtungen (41 Prozent) war ein Zugang zur Regelschule möglich, allerdings häufig nur eingeschränkt, mit Wartezeiten oder für bestimmte Altersgruppen. Auffällig ist zudem, dass Bundesländer, die Asylsuchende nicht von der Schulpflicht ausschließen, tendenziell bessere Bildungsbedingungen schaffen als jene, die geflüchtete Kinder und Jugendliche von der Schulpflicht zeitweise ausnehmen.

    Brüche in Bildungsbiographien setzen sich in Deutschland fort

    Die Studie kommt zu dem Schluss, dass eine längere Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen ohne schnellen Zugang zu qualitativ hochwertiger schulischer Bildung ein erhebliches Risiko für den weiteren Bildungsweg der Kinder und Jugendlichen darstellt. Bildungsbiografische Brüche entstehen somit nicht nur auf der Flucht, sondern setzen sich in Deutschland fort. Die Studie betont, dass eine inklusivere Ausgestaltung der Schulpflicht ein zentraler Hebel ist, um das Recht auf Bildung verlässlich umzusetzen. Eine verbindliche Schulpflicht für alle – unabhängig vom Aufenthaltsstatus – stärkt die Verantwortung der Länder und erfordert entsprechende finanzielle, personelle und strukturelle Investitionen in Bildung.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Dr. Johanna Funck
    Universität Bremen
    Fachbereich 12: Erziehungs- und Bildungswissenschaften
    Arbeitsbereich: Bildung in der Migrationsgesellschaft
    E-Mail: funck@uni-bremen.de
    Telefon: 0421-21869128


    Originalpublikation:

    https://doi.org/10.26092/elib/4985


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Lehrer/Schüler, Studierende, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler, jedermann
    Pädagogik / Bildung
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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