In der Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Forschung des Berliner Abgeordnetenhaus zur Zukunft der kirchlichen Hochschulen am 15. Dezember hat der Senat seine Finanzierungspflicht gegenüber der Evangelischen Hochschule Berlin bestätigt. Gleichzeitig wurde deutlich, dass die geplanten Haushaltsansätze reale Kürzungen bedeuten würden und dringend benötigte Studienplätze gefährden.
Im Ausschuss für Wissenschaft und Forschung des Berliner Abgeordnetenhauses fand am 15. Dezember 2025 eine öffentliche Anhörung zur Zukunft der kirchlichen Hochschulen in Berlin statt. Auf Initiative der Fraktion Die Linke wurde die Finanzierungs- und Zukunftssituation der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) und der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) beraten.
Ein zentrales Ergebnis der Anhörung: Staatssekretär Dr. Henry Marx bestätigte ausdrücklich die weitere Verpflichtung des Landes Berlin zur Finanzierung der kirchlichen Hochschulen auf Grundlage der Erstattungsverordnung gemäß § 124 BerlHG. Zudem stellte der Senat klar, dass die Studienplätze in der Hebammenwissenschaft an der EHB erhalten bleiben sollen.
Der Präsident der EHB, Prof. Dr. Sebastian Schröer-Werner, begrüßte dieses klare Bekenntnis, machte jedoch zugleich auf die bestehende Diskrepanz zwischen rechtlicher Grundlage und Haushaltsrealität aufmerksam:
„Der Senat hat sich heute eindeutig zur Erstattungsverordnung und damit zur rechtlichen Grundlage unserer Finanzierung bekannt. Entscheidend ist nun, dieses Bekenntnis auch haushalterisch verlässlich umzusetzen. Dafür stehen wir für einen frühzeitigen und konstruktiven Dialog bereit – was wir brauchen, ist Planungssicherheit statt kurzfristiger Einschnitte ohne Übergang.“
Die geplanten Haushaltsansätze auf Basis einer formalen „Nulllinie“ würden reale Kürzungen bedeuten – mit unmittelbaren Auswirkungen auf Studium, Lehre und die Fachkräftegewinnung in zentralen sozialen und gesundheitlichen Berufsfeldern.
Kirchliche Hochschulen: leistungsfähig, effizient – strukturell benachteiligt
In der Anhörung wurde hervorgehoben, dass kirchliche Hochschulen ihre Studiengänge kostengünstiger als vergleichbare staatliche Hochschulen anbieten. An der EHB sind Studienplätze im Durchschnitt rund 20 Prozent günstiger, da die kirchliche Trägerin die Sachkosten vollständig übernimmt. Das Land Berlin finanziert die Personalaufwendungen, die spitz abgerechnet werden; Rücklagenbildung ist nicht möglich.
Gleichzeitig sind die kirchlichen Hochschulen deutlich schlechter ausgestattet als staatliche Referenzhochschulen, erbringen jedoch gleichwertige Leistungen. In Zeiten steigender Tarifkosten und anhaltenden Fachkräftemangels verschärft sich diese strukturelle Benachteiligung.
Die Evangelische Hochschule Berlin
Die Evangelische Hochschule Berlin ist eine staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften in kirchlicher Trägerschaft. Mit rund 1.650 Studierenden bildet sie Fachkräfte für zentrale gesellschaftliche Aufgabenfelder aus.
Das Studienangebot umfasst Bachelorstudiengänge in Sozialer Arbeit, Kindheitspädagogik, Hebammenwissenschaften, Pflege sowie Evangelischer Religionspädagogik und Diakonik und Masterstudiengänge u. a. in Beratung in der Sozialen Arbeit, Leitung – Bildung – Diversität und Gesundheit/Pflege- Berufspädagogik
Mehrere Studiengänge sind berlinweit einzigartig, nachgefragt und ausgelastet. Die Studierenden sind nicht konfessionell gebunden; die Hochschule erreicht eine hohe soziale und kulturelle Diversität.
Finanzierung und Fachkräftebedarf
Die Finanzierung der EHB erfolgt auf Grundlage von § 124 BerlHG und der Erstattungsverordnung, die die Erstattung der Personalaufwendungen bis zur Höhe einer vergleichbaren staatlichen Hochschule vorsieht. Dieses Verfahren wurde in der Anhörung vom Senat ausdrücklich bestätigt.
Der aktuelle Haushaltsentwurf sieht jedoch vor, die Finanzhilfe für die konfessionellen Hochschulen in den Jahren 2026 und 2027 auf dem Niveau von 2025 einzufrieren. Daraus ergibt sich für die EHB eine erhebliche Finanzierungslücke.
Ohne eine auskömmliche Finanzierung wären Einschränkungen im Studienangebot unvermeidlich. Dies beträfe ausgerechnet jene Bereiche, in denen der Fachkräftemangel besonders gravierend ist. Kurzfristige Kürzungen sind zudem faktisch nicht umsetzbar, da genehmigte Studiengänge mit Rechtsansprüchen auf Personalkostenerstattung verbunden sind.
Ausblick
Die EHB begrüßt das klare Bekenntnis des Senats zur Erstattungsverordnung und zum Erhalt der Hebammenstudienplätze. Zugleich macht sie deutlich, dass eine bloße Fortschreibung der Haushaltsansätze den gesetzlichen Auftrag und den tatsächlichen Bedarf nicht abdeckt. Die Hochschule steht für einen konstruktiven und frühzeitigen Dialog bereit. Ziel ist eine verlässliche, rechtskonforme und zukunftsfähige Finanzierung, die die Ausbildung dringend benötigter Fachkräfte für Berlin auch künftig sichert.
Tobias Schulze (Wissenschaftsprecher, Die Linke) und Prof. Dr. Sebastian Schröer-Werner (EHB-Präside ...
Quelle: PÖA/EHB
Copyright: EHB
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Studierende, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Recht, Religion
überregional
Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
Deutsch

Tobias Schulze (Wissenschaftsprecher, Die Linke) und Prof. Dr. Sebastian Schröer-Werner (EHB-Präside ...
Quelle: PÖA/EHB
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