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05.01.2026 07:30

Die Mitglieder der neuen Amtsperiode des Akkreditierungsrates nehmen die Arbeit auf

Dr. Olaf Bartz Geschäftsstelle
Stiftung Akkreditierungsrat

    Mit dem neuen Jahr hat die dritte Amtsperiode des Akkreditierungsrates begonnen. Damit nehmen die Mitglieder, die für die Jahre 2026-2029 durch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und die Kultusministerkonferenz (KMK) bestellt worden sind, ihre ehrenamtliche Tätigkeit auf.

    „Mit der Bestellung von zehn neuen Mitgliedern und Stellvertretungen sowie der Einrichtung zweier zusätzlicher Stellvertretungen aus der Berufspraxis umfasst unser Kreis nun insgesamt 42 Personen. Dies ist Ausdruck einer gewachsenen Verantwortung und einer breiten fachlichen Vielfalt. Mein großer Dank gilt allen, die sich in diesem Gremium engagieren – für die vertrauensvolle, konstruktive und offene Zusammenarbeit, in der wir auch kontrovers, doch stets sachlich und lösungsorientiert diskutiert haben“, sagt Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt, Vorsitzender des Akkreditierungsrates. „Ebenfalls bedanken möchte ich mich bei den neuen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern, dass sie sich bereit erklärt haben, für diese so wichtige ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung zu stehen; ich freue mich auf die Zusammenarbeit.“

    „Ich möchte auch allen Mitgliedern danken, die ihre Expertise weiterhin dem Akkreditierungsrat zur Verfügung stellen, und sehe dies als Bestätigung für eine sehr gute Zusammenarbeit“, sagt Prof. Dr. Ulrich Bartosch, stellvertretender Vorsitzender des Akkreditierungsrates, der auch Vizepräsident für Lehre, Studium und Lehrkräftebildung der HRK ist. „Die Besetzung des Akkreditierungsrates steht für ein gutes Verhältnis von Kontinuität und Wandel, und wir sind gut aufgestellt, um in den kommenden vier Jahren die bevorstehenden Aufgaben mit bewährter Erfahrung und frischen Impulsen zu bewältigen.“

    Eine Übersicht der neu- bzw. wiederbestellten Mitglieder des Akkreditierungsrates sowie ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter ist unter folgendem Link zu finden: https://www.akkreditierungsrat.de/de/stiftung-akkreditierungsrat/akkreditierungs...

    Die 22 stimmberechtigten Mitglieder des Akkreditierungsrates setzen sich aus acht Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, einer Vertreterin/einem Vertreter der HRK, vier Vertreterinnen/Vertretern der Länder, fünf Vertreterinnen/Vertretern der Berufspraxis, zwei Studierenden, zwei ausländischen Vertreterinnen/Vertretern zusammen sowie einer Vertreterin/einem Vertreter einer Agentur mit beratender Stimme. Darüber hinaus gibt es derzeit 17 stellvertretende Mitglieder und zwei ständige Gäste. Die Grundlagen der Bestellung sind der Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre sowie die Satzung der Stiftung Akkreditierungsrat.

    Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat (vormals Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland). Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.

    Weitere Informationen:

    Stiftung Akkreditierungsrat
    Sara Kammler, Leiterin Gremienbetreuung/Öffentlichkeitsarbeit
    Adenauerallee 73, 53113 Bonn
    Tel: (0228) 338306-0, Fax: (0228) 338306-79
    kammler@akkreditierungsrat.de
    https://www.akkreditierungsrat.de


    Bilder

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    Logo der Stiftung Akkreditierungsrat

    Copyright: Stiftung Akkreditierungsrat


    Anhang
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende, Wissenschaftler, jedermann
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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