Eigenständiges Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz werden erstmals eigenständige Promotionen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) möglich. Drei hochschulübergreifende Promotionscluster erhalten das Promotionsrecht und nehmen damit ihre Arbeit auf. Mit dem Promotionsrecht können qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ihre Promotion künftig direkt an den HAW-en absolvieren. Die Hochschule Mainz ist Teil von zwei dieser Promotionscluster.
Das Promotionsrecht wird in Rheinland-Pfalz clusterbasiert vergeben: Mehrere Hochschulen bündeln ihre Forschungsstärken in thematischen Clustern, die jeweils von einer koordinierenden Hochschule getragen werden. In der ersten Antragsrunde konnten sich drei Promotionscluster erfolgreich durchsetzen. Die Hochschule Mainz ist an folgenden beiden Clustern beteiligt:
- „Angewandte Informatik“ (koordinierende Hochschule: Hochschule Trier; beteiligte Hochschulen: Hochschule Kaiserslautern, Hochschule Koblenz, Hochschule Mainz)
- „Nachhaltige Technik und Naturwissenschaften“ (koordinierende Hochschule: Hochschule Koblenz; beteiligte Hochschulen: Technische Hochschule Bingen, Hochschule Kaiserslautern, Hochschule Mainz, Hochschule Trier)
Die Begutachtung der Anträge erfolgte durch eine unabhängige Expertenkommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr. rer. nat. Christian Facchi, Mitglied des Wissenschaftsrates. Bewertet wurden unter anderem das Forschungsprofil der Cluster, deren Kohärenz und Organisationsstruktur sowie die Forschungsstärke und Betreuungserfahrung der beteiligten Professorinnen und Professoren.
In der jetzigen Legislaturperiode hat die Landesregierung die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für das Promotionsrecht an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Rheinland-Pfalz geschaffen. Mit der Genehmigung dreier Promotionscluster konnte dieser Prozess erfolgreich abgeschlossen werden.
„Dass die Hochschule Mainz gleich in zwei Promotionsclustern vertreten ist, unterstreicht unsere Forschungsstärke und die hohe Qualität unserer anwendungsorientierten Forschung“, betont Prof. Dr. Susanne Weissman, Präsidentin der Hochschule Mainz. „Das eigenständige Promotionsrecht eröffnet unseren Forschenden sowie dem wissenschaftlichen Nachwuchs neue Perspektiven und stärkt die Hochschule Mainz nachhaltig.“
Auch Anett Mehler-Bicher, Vizepräsidentin für Forschung und Transfer an der Hochschule Mainz, hebt die Bedeutung der Entscheidung hervor: „Die Beteiligung an zwei Promotionsclustern schafft hervorragende Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung unserer Forschungsschwerpunkte. Sie stärkt den wissenschaftlichen Nachwuchs und fördert den Transfer von Forschungsergebnissen in Wirtschaft und Gesellschaft.“
Die Promotionscluster erhalten das Promotionsrecht in Kürze offiziell durch Wissenschaftsminister Clemens Hoch. Dieses wird regelmäßig, spätestens alle sieben Jahre, extern überprüft.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler, jedermann
fachunabhängig
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, wissenschaftliche Weiterbildung
Deutsch

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