Die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen, die im Pflegeheim leben, ist im vergangenen Jahr laut einer aktuellen Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) erneut gestiegen. Die durchschnittliche Gesamtbelastung der Bewohnerinnen und Bewohner liegt nach Abzug der nach Wohndauer gestaffelten Leistungszuschläge der Pflegeversicherung inzwischen bei mehr als 2.600 Euro pro Monat.
Sie hat damit das Niveau des Jahres 2021, als die Politik die Zuschläge zur Begrenzung der Eigenanteile an den pflegebedingten Aufwendungen eingeführt hatte, wieder deutlich überschritten. Eine Prognose des WIdO zur weiteren Entwicklung macht deutlich, dass auch die 2024 erfolgte Anhebung der Zuschläge und die seit letztem Jahr greifende Dynamisierung der Leistungssätze den Trend zu immer höheren finanziellen Belastungen nicht nachhaltig stoppen werden.
Die aktuelle Analyse zeigt, dass die Gesamtkosten für einen Heimplatz Ende 2025 erstmals über 5.000 Euro lagen. Von den Gesamtkosten in Höhe von 5.033 Euro zahlte die Pflegekasse im Durchschnitt 1.539 Euro. Zusätzlich bekamen die Bewohnerinnen und Bewohner von der Pflegeversicherung durchschnittlich 890 Euro pro Monat für ihre pflegebedingten Eigenanteile in Form der nach Wohndauer gestaffelten Zuschläge erstattet. Durchschnittlich 1.044 Euro mussten sie selbst für die Pflege zuzahlen, hinzu kamen im Schnitt 1.044 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 517 Euro für Investitionskosten. Daraus ergibt sich nach Abzug der Zuschläge eine durchschnittliche Gesamtbelastung von 2.605 Euro pro Monat.
Bei den Pflegebedürftigen mit langer Wohndauer haben die Zuschläge laut der Auswertung durchaus für eine deutliche Entlastung gesorgt. So hatten Bewohnerinnen und Bewohner mit einer Wohndauer von mehr als drei Jahren im Jahr 2025 eine Gesamtbelastung von lediglich 2.044 Euro zu tragen. Insgesamt ist der Trend zu immer höheren Eigenanteilen allerdings ungebrochen.
Mit Beginn des Jahres 2025 stiegen die allgemeinen Leistungssätze der Pflegeversicherung: Statt beispielsweise bisher 1.775 Euro pro Monat bei Pflegegrad 4 gibt es seitdem 1.855 Euro (plus 4,5 Prozent). Trotz der Zuschüsse zur Entlastung und der Dynamisierung der Leistungen steigen die Zuzahlungen für die Pflege im Heim weiter. Das hat unter anderem mit gestiegenen Lohnkosten infolge der Verpflichtung der Einrichtungen zur tariflichen Bezahlung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den inflationsbedingten Tarifsteigerungen zu tun.
In einer Prognose zur weiteren Entwicklung der pflegebedingten Eigenanteile hat das WIdO verschiedene Szenarien durchgespielt. Bei einer im Vergleich zu den Vorjahren eher moderaten Steigerung der Zuzahlungen um 10 Prozent würden die pflegebedingten Eigenanteile im Jahr 2030 1.636 Euro pro Monat erreichen. Dazu kommen die ebenfalls steigenden Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten.
Deutliche Unterschiede auf Landes- und Kreisebene
Die WIdO-Analyse zur Entwicklung im Jahr 2025 umfasst auch einen Vergleich zwischen den einzelnen Bundesländern. Er macht deutlich, dass die Höhe der finanziellen Belastungen der Pflegeheim-Bewohnenden in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ist: Während die Gesamt-Zuzahlungen Ende 2025 in Nordrhein-Westfalen bei 2.969 Euro pro Monat lagen, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 2.111 Euro. Besonders groß ist die Spanne bei den Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Während in Sachsen-Anhalt nur 819 Euro zu bezahlen sind, sind es in Nordrhein-Westfalen 1.329 Euro. Eine regionale Auswertung bis auf Kreisebene zeigt eine Spanne der pflegebedingten Zuzahlungen von durchschnittlich 1.393 Euro je Monat in München bis 716 Euro je Monat im niedersächsischen Helmstedt. Dabei ist ein deutliches Süd-Nord-Gefälle ist sichtbar.
https://www.wido.de/forschung-projekte/pflege/finanzierung-der-pflege/entwicklun...
Entwicklung der Eigenanteile von Pflegeheim-Bewohnenden
Quelle: WIdO
Copyright: Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO)
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch

Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).