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01.10.2004 12:25

Konkretisierungsstrategien für Art. 2 der Klimarahmenkonvention

Friederike Wütscher Administration
Europäische Akademie zur Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen Bad Neuenahr-Ahrweiler GmbH

    Präsentation der neuen Klimastudie der Europäischen Akademie im Auswärtigen Amt:

    Berlin, 23. September 2004: Unter dem Titel "Die Konkretisierung des Stabilisierungsziels der Klimarahmenkonvention" wurde in Berlin am 23. September 2004 im Rahmen des "Klimapolitischen Salons" des Auswärtigen Amtes die im Auftrag des Umweltbundesamtes erarbeitete Studie der Europäischen Akademie präsentiert. 40 Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik, sowie von Nicht-Regierungsorganisationen diskutierten über das Problem der Auslegung der Zielbestimmung der Klimarahmenkonvention und entsprechende Implikationen für die internationalen Beziehungen des 21. Jahrhunderts.
    Nach einer Begrüßung durch Peter Fischer, Leiter des Arbeitsstabes für umwelt- und biopolitische Fragen des Auswärtigen Amtes, führte Dr. Stephan Lingner (Europäische Akademie GmbH) in den normativen Status der Klimarahmenkonvention als Ausgangspunkt für die Problemstellung der Studie ein: Mit der Klimarahmenkonvention hat sich die internationale Gemeinschaft ein verbindliches, wenn auch allgemein formuliertes Klimaschutzziel gesetzt. Bezüglich der Umsetzung sind jedoch weitere Konkretisierungen des Klimaschutzziels hinsichtlich der Festlegung tolerierbarer Konzentrationen und Emissionen von Treibhausgasen erforderlich. Daran anknüpfend stellten die an der Studie beteiligten Professoren Konrad Ott (Universität Greifswald) und Gernot Klepper (Institut für Weltwirtschaft) die Grundsätze und Kriterien für eine akzeptierbare und umsetzbare Konkretisierung zur Diskussion.
    Ausgangspunkt der Diskussion war die These von der "Angst vor der Normativität" im klimapolitischen Raum, sowie die Forderung, dass der Ethik für die Weiterentwicklung des internationale Klimaregimes eine ähnliche Rolle zugestanden werden muss wie bei der völkerrechtlichen Anerkennung ethisch fundierter Menschenrechte. Der Einwand verschiedener ethischer Argumentationsstrukturen greift hier nicht, da sich auf der Ebene hypothetischer Diskurse über Stabilisierungsprobleme eine Überseinstimmung der Resultate festzustellen ist. Diese Übereinstimmung lässt allgemein nur relativ niedrige Stabilisierungsniveaus gerechtfertigt erscheinen; dagegen würden Befürwortern höherer Niveaus erhebliche Begründungslasten auferlegt. Dr. Ernst Ulrich von Weizsaecker (MdB) mahnte in diesem Zusammenhang den für ethische Überlegungen notwendigen Bezug zur Basis aktueller Umweltdaten an. Ruprecht Brandis (Deutsche BP AG) warf der Ethik grundsätzlich eine gewisse Weltfremdheit vor. Diese skeptische Sicht muss aber zumindest für die professionelle Ethik zurückgewiesen werden, da diese bereits Eingang in zahlreiche konkrete Normsetzungen gefunden hat und auch in unserem Alltagsleben eine wichtige, wenn auch oftmals unterschätzte Rolle spielt. Jennifer Morgan (WWF) stimmte dieser Einschätzung der Arbeitsgruppe zu und wies auf den "common moral ground" vieler Nicht-Regierungsorganisationen hin, der letztendlich auch die Debatte in den internationalen Klimaverhandlungen mitbestimmen würde.
    Dr. Karsten Sach (BMU) berichtete von der faktischen Zurückhaltung der Vertragsstaaten, Art. 2 zu konkretisieren, obwohl diese ihn längst ratifiziert haben. Die Arbeitsgruppe hält eine Koalitionsbildung der derzeit noch Unentschlossenen (G77, China, ...) für möglich, wenn es der EU gelänge, im Zusammenhang mit der Konkretisierungsaufgabe das Thema "Gerechtigkeit" - d.h. die gerechte Nutzung der Atmosphäre als Klimagas-Senke - auf die Agenda zu bringen. Sollte sich die Rolle der Entwicklungs- und Transformationsländer als "Zünglein an der Waage" erfüllen, wäre u. U. auch eine Lösung der transatlantischen Differenzen über die Fortführung der Klimapolitik denkbar.
    Angesichts der aktuell durch Russland zu erwartenden Ratifizierung des Kyoto-Protokolls und dessen nun absehbaren Inkrafttretens scheint der notwendige Durchbruch auch bei der anstehenden Konkretisierung des Stabilisierungsziels der Klimarahmenkonvention grundsätzlich durchführbar zu sein. Die Studienergebnisse sollen den am klimapolitischen Prozess Beteiligten helfen, für die anstehenden Verhandlungs- und Konkretisierungsschritte begründete Positionen zu beziehen.

    Publikation:
    Konrad Ott, Gernot Klepper, Stephan Lingner, Achim Schäfer, Jürgen Scheffran, Detlef Sprinz (2004) Konkretisierungsstrategien für Art. 2 der UN-Klimarahmenkonvention. Band 37 der Publikationsreihe "Graue Reihe" der Europäischen Akademie GmbH (Hrsg. C.F. Gethmann); www.europaeische-akademie-aw.de
    Ott, K.; Klepper, G.; Lingner, S.; Schäfer, A.; Scheffran, J.; Sprinz, D. (2004) Reasoning Goals of Climate Protection - Specification of Art. 2 UNFCCC. Climate Change 01/04. Umweltbundesamt, Berlin. www.umweltbundesamt.de/klimaschutz/ufo.htm

    Ansprechpartner für die Presse:
    Dr. rer. nat. Stephan Lingner, Dipl.-Geol.
    Dipl.-Päd. Sevim Kiliç
    Europäische Akademie zur Erforschung von Folgen
    wissenschaftlich-technischer Entwicklungen Bad Neuenahr-Ahrweiler GmbH
    Tel. 02641/973-306, -313
    Fax 02641/973-320
    Email Stephan.Lingner@dlr.de
    Sevim.Kilic@dlr.de


    Weitere Informationen:

    http://www.europaeische-akademie-aw.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Gesellschaft, Meer / Klima, Philosophie / Ethik, Politik, Recht, Religion, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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