Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zum erwarteten Kabinettsentwurf des Medizinregistergesetzes
Das geplante Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung bietet die Chance, die Arbeit medizinischer Register zu erleichtern und Hürden abzubauen, die unter anderem durch europäische Datenschutzvorgaben und zusätzliche regulatorische Anforderungen entstanden sind.
Die Fachgesellschaften haben sich daher frühzeitig in die Diskussion eingebracht und den Referentenentwurf kommentiert – in der Erwartung, dass zentrale Punkte auch im nun bevorstehenden Kabinettsentwurf aufgegriffen werden.
Register wie das TraumaRegister DGU, das AltersTraumaRegister DGU und das Endoprothesenregister Deutschland sind tragende Säulen für Qualitätssicherung, Patientensicherheit und wissenschaftlichen Fortschritt. Die dort systematisch erhobenen Daten helfen, Therapien zu bewerten, Ergebnisse vergleichbar zu machen und die Versorgung gezielt zu verbessern. Damit setzt die Orthopädie und Unfallchirurgie national wie international Maßstäbe.
Statement der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie zu TraumaRegister DGU® und AltersTraumaRegister DGU®
„Durch die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind in den vergangenen Jahren spürbare Lücken in den Datensätzen des TraumaRegister DGU entstanden. Gerade in der Versorgung Schwerstverletzter stoßen klassische Einwilligungsverfahren an ihre Grenzen – häufig, weil Betroffene in der Akutsituation keine Zustimmung erteilen können. Für valide, insbesondere epidemiologische Aussagen ist jedoch die Vollständigkeit der Daten entscheidend. Das betrifft auch das AltersTraumaRegister DGU mit Daten hochbetagter Patientinnen und Patienten, bei denen komplexe Verletzungsmuster und Begleiterkrankungen eine differenzierte Datengrundlage besonders wichtig machen.
Da das TraumaRegister DGU seit über 30 Jahren besteht, können wir die Auswirkungen klar beziffern: Nach Einführung der DSGVO kam es zu einem Datenrückgang von bis zu 20 Prozent. Trotz nahezu flächendeckender Erfassung und etablierter Infrastruktur bleibt das Register damit unter seinen Möglichkeiten. Umso wichtiger ist die vorgesehene Widerspruchslösung. Sie könnte eine rechtssichere und zugleich praktikable Datengrundlage schaffen und damit einen wichtigen Fortschritt für die Patientenversorgung ermöglichen“, sagt DGU-Generalsekretär Prof. Dr. Sascha Flohé.
Statement der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC)
zum Endoprothesenregister Deutschland (EPRD)
„Das geplante Medizinregistergesetz kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Registerarbeit in Deutschland zu vereinheitlichen. Das Endoprothesenregister Deutschland arbeitet seit vielen Jahren mit hohen Qualitätsstandards, klaren Verantwortlichkeiten und verlässlichen Datenschutzkonzepten. Bewährte Systeme dieser Art sollten vom künftigen Zentrum für Medizinregister als qualifizierte Systeme anerkannt und ohne Doppelprüfungen integriert werden. Zusätzliche redundante Prüf- und Dokumentationspflichten würden vor allem administrativen Aufwand erzeugen, ohne einen erkennbaren Mehrwert für Patientinnen und Patienten zu schaffen. Statt neue Parallelstrukturen aufzubauen, sollte der Gesetzgeber gezielt in technische Infrastruktur, Prozessunterstützung und Beratung investieren“, sagt DGOOC-Generalsekretär Prof. Dr. Bernd Kladny.
Pressekontakt:
Susanne Herda, Swetlana Meier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106–108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36-06 / -16
E-Mail: presse@dgou.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Medizin
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch

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