Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung in der Europäischen Union (EU) wurden in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet. Eine aktuelle Studie der Universität Mannheim, dem ZEW Mannheim und Ernst & Young (EY) zeigt: Trotz gemeinsamer Mindeststandards unterscheiden sich die nationalen Regelungen deutlich in ihrer Ausgestaltung und Strenge.
Die Analyse untersucht erstmals systematisch, wie die Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD), die EU-Blacklist sowie zusätzliche nationale Maßnahmen in den 27 EU-Mitgliedstaaten umgesetzt wurden und wie sie mit der seit Kurzem geltenden globalen Mindeststeuer zusammenspielen. Grundlage ist eine umfassende Befragung lokaler Steuerexpertinnen und -experten in allen EU-Ländern.
„Viele Mitgliedstaaten gehen tatsächlich über die EU-Mindestvorgaben hinaus. Das ist sicherlich gut gemeint und kann auch Steuervermeidung erschweren, führt aber zu großen Überschneidungen, Doppelregulierungen und insgesamt mehr Bürokratie“, erklärt Prof. Dr. Christoph Spengel, Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Mannheim. Sophia Wickel, Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“, ergänzt: „Die EU hat ein dichtes Netz an Maßnahmen gegen aggressive Steuerplanung geknüpft. In der Praxis führt die Vielfalt nationaler Ausgestaltungen jedoch zu erheblicher Komplexität.“
Große Unterschiede bei ATAD-Umsetzung
Die Analyse zeigt, dass die EU-Mitgliedstaaten die ATAD-Vorgaben zwar flächendeckend umgesetzt haben, ihre konkrete Ausgestaltung jedoch erheblich variiert. Dies betrifft insbesondere die Hinzurechnungsbesteuerung, Zinsschrankenregelungen sowie Ausnahmen und Schwellenwerte. Dadurch entsteht eine zunehmende regulatorische Fragmentierung innerhalb des EU-Binnenmarkts. Für international tätige Unternehmen erhöhen sich dadurch die Rechtsunsicherheit und der administrative Aufwand erheblich. In der Folge stellt sich die Frage, ob die bestehende Vielfalt an Regelungen noch im Einklang mit dem Ziel eines möglichst einheitlichen europäischen Steuerrahmens steht.
Wechselwirkungen mit der globalen Mindeststeuer
Zudem überschneidet sich die globale Mindeststeuer in vielen Fällen mit bestehenden ATAD-Maßnahmen und nationalen Anti-Steuervermeidungsregeln. Diese wurde als ein weiteres zentrales Instrument zur Bekämpfung von Gewinnverlagerungen eingeführt, das vor allem niedrige effektive Steuersätze adressiert. Insbesondere in Ländern mit einer bereits sehr umfassenden Gesetzgebung kann es dadurch zu parallelen oder mehrfachen Belastungen desselben Sachverhalts kommen. Vor diesem Hintergrund kommt die Studie zu dem Schluss, dass die EU die globale Mindeststeuer wieder aufheben und ihren Fokus auf eine konsolidierte Weiterentwicklung der ATAD sowie auf koordinierte nationale Maßnahmen legen sollte.
Über die Methodik
Die Studie basiert auf einer systematischen Erhebung der geltenden Anti-Steuervermeidungsregelungen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Im Frühjahr und Sommer 2024 wurde hierzu eine detaillierte Befragung lokaler Steuerexpertinnen und -experten durchgeführt, die jeweils über tiefgehende Kenntnisse der nationalen Steuergesetzgebung verfügen. Die Befragung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem internationalen Netzwerk von EY und umfasste unter anderem die konkrete Ausgestaltung der ATAD-Regeln, Maßnahmen im Zusammenhang mit der EU-Blacklist, die Umsetzung der globalen Mindeststeuer sowie zusätzliche nationale Anti-Steuervermeidungsinstrumente.
Sophia Wickel
Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“
E-Mail: sophia.wickel@zew.de
Telefon: +49 (0)621 1235-336
https://www.zew.de/fileadmin/FTP/dp/dp26002.pdf
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wirtschaftsvertreter
Gesellschaft, Politik, Wirtschaft
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsergebnisse
Deutsch

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