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19.02.2026 11:29

Haustiere ausschließlich aus vertrauenswürdigen Quellen beziehen

Harald Händel Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

    BVL rät dringend vom Kauf illegal eingeführter Hunde und Katzen ab

    Anlässlich des Tages „Liebe dein Haustier“, der jährlich am 20. Februar begangen wird, rät das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dringend vom Kauf illegal nach Deutschland eingeführter Hunde und Katzen ab. Um wirkungsvoller dagegen vorgehen zu können, arbeitet das BVL seit Oktober 2024 mit seinen europäischen Partnerbehörden im Pet Animals Network (PAN) zusammen. Im Jahr 2025 haben die am PAN teilnehmenden Behörden 594 Meldungen erstellt, um Gesundheits- und
    Tierschutzprobleme sowie grenzüberschreitende, illegale Handlungen beim Handel mit Hunden und Katzen zu melden.

    Von den 594 PAN-Meldungen stammen 161 aus Deutschland. Die Verstöße betreffen hauptsächlich die unklare Herkunft, den fehlenden Tollwutschutz, fehlende oder gefälschte Heimtierausweise, die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und Ruten aus Drittländern sowie den Transport von zu jungen Tieren.

    Bei 94 Meldungen, die von Behörden anderer EU-Staaten erstellt wurden, wurde Deutschland hinzugezogen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Informationen zu gefälschten Laborergebnissen zur Tollwut-Antikörperbestimmung, um Erkenntnisse über Tiere, die am geplanten Bestimmungsort nicht angekommen sind oder um Hinweise zu fehlenden Gesundheitsbescheinigungen oder Heimtierausweisen.

    „Ein Haustier ist immer ein Stück Heimat. Mit jedem illegal nach Deutschland eingeführten Haustier steigt auch die Gefahr der Einschleppung von Zoonosen wie zum Beispiel Tollwut. Das europäische Pet Animals Network ermöglicht dem BVL und seinen Partnerbehörden, dagegen besser vorzugehen. Informationen können zielgerichtet ausgetauscht und koordinierte Maßnahmen schneller ergriffen werden, um Haustiere zu schützen,“ betont BVL-Präsidentin Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl.

    Das BVL rät davon ab, Haustiere auf Onlineplattformen, von nicht zertifizierten Anbietern oder in sozialen Netzwerken zu bestellen oder im Straßenverkauf zu erwerben. Stattdessen sollten Haustiere nur aus vertrauenswürdigen Quellen wie lokalen Tierheimen, eingetragenen Tierschutzvereinen oder seriösen Züchtern mit entsprechender Erlaubnis bezogen werden. Ein Kaufvertrag, der Informationen wie Ort, Datum, Verkäufer- und Käuferdaten, Rasse, Wurfdatum, Chip-Nr., Impfungen sowie den Kaufpreis enthält, verringert das Risiko des illegalen Welpenhandels.

    Hintergrundinformation

    Das Pet Animals Network (PAN) ist Teil des europäischen Warn- und Kooperationsnetzwerkes ACN (Alert and Cooperation Network). Das ACN wird durch das iRASFF (IT-Plattform) unterstützt, über das die Netzwerkmitglieder Informationen in Form von Meldungen und Konversationen austauschen können. Im PAN melden die Behörden der EU-Mitgliedstaaten und weitere angeschlossene europäische Länder Gesundheits-
    und Tierschutzprobleme, grenzüberschreitende Unregelmäßigkeiten oder illegale Handlungen im Zusammenhang mit Hunden und Katzen und ermöglicht es den Behörden, zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen.

    Neben dem PAN gehören folgende Netzwerke zum ACN: das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF), das Netzwerk für Amtshilfe und Zusammenarbeit (AAC), das Netzwerk für Betrug in der Agrar- und Lebensmittelkette (FFN), das Netzwerk für Pflanzengesundheit (PHN) und das Netzwerk für Tierschutz (AWN).

    Die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken ist in der Verordnung (EU) 576/2013 geregelt. Illegal gehandelte Haustiere stammen oft aus unbekannten Quellen. Die Muttertiere leiden meist unter unzureichenden Haltungsbedingungen wie fehlendem Auslauf und Tageslicht. Fehlende tierärztliche Behandlungen führen zu einer Vielzahl von Krankheiten. Einige der beliebten Haustierrassen wie Französische
    Bulldoggen sind Qualzuchten. Das bedeutet, dass einzelne Merkmale wie die Fellfarbe oder bestimmte Merkmale des Kopfes weggezüchtet, andere wiederum hervorgehoben werden. Durch die jahrelange Zucht auf bestimmte Merkmale bekommen sie schwer Luft, sind taub oder allgemein krankheitsanfälliger.

    Illegal gehandelte Welpen sind oft mit Krankheitserregern wie caninen Parvoviren infiziert und zeigen häufig darüber hinaus soziale Auffälligkeiten. Leidtragende des illegalen Handels sind neben den Tieren auch die Käuferinnen und Käufer. Ihnen entstehen nicht selten hohe Tierarztkosten, da die Welpen bei der Übernahme oftmals weder geimpft noch entwurmt sind und ggf. erb- oder haltungsbedingte Erkrankungen aufweisen. Durch die oft zu frühe Wegnahme vom Muttertier fehlt den Welpen zudem die Prägungsphase, die
    oft zu lebenslangen Verhaltensproblemen führen kann, mit denen sich die Besitzerinnen und Besitzer auseinandersetzen müssen.

    Weiterführende Informationen

    Weiterführende Informationen zum ACN finden Sie auf der Internetseite des BVL:

    https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/01_lebensmittel/
    2025/2025_03_12_Fa_AAC_2023_2024.html

    Weiterführende Informationen zu den gemeinsamen Maßnahmen in der EU gegen den illegalen Haustierhandel finden Sie auf den Seiten der Europäischen Union:

    https://food.ec.europa.eu/food-safety/aac/pan_en


    Bilder

    Anhang
    attachment icon 2026-02-19 PM Illegaler Handel mit Hunden und Katzen

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Biologie, Gesellschaft, Tier / Land / Forst
    überregional
    Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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