In einer gleichberechtigten Arbeitswelt, in der Frauen die Hälfte der Erwerbstätigen stellen, wird dem Thema Arbeiten während der Schwangerschaft sowohl von Seiten der Arbeitgebenden als auch von Seiten der Schwangeren mit viel Unsicherheit begegnet. „Mit mehr sachlicher Aufklärung und Verständnis könnten wir Ängste sicherlich reduzieren“, sagt die Fachärztin für Arbeitsmedizin und Vorsitzende des Ausschusses für Mutterschutz (AfMu), angesiedelt am Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), Dr. Uta Ochmann. Es müsse weiterhin und stetig das Ziel verfolgt werden, möglichst vielen Schwangeren eine Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen.
„Ich sehe es deshalb als wichtige Aufgabe von uns Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, aufzuklären und Ängste zu nehmen – auch um einen Karriereknick und Diskriminierung zu verhindern!“, plädiert Ochmann.
So ist das Thema Mutterschutz eines der Schwerpunktthemen auf der Agenda der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), die jetzt vom 18. bis 21. März in München stattfindet. Dr. Uta Ochmann wird hier als Keynote-Speakerin auftreten.
In Deutschland wird die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit durch das Mutterschutzgesetz geregelt, also geschützt. Frauen sollen ihre Beschäftigung in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortsetzen können. Gleichzeitig sollen Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit vermieden werden.
Es könnte mit Blick auf dieses Gesetz deshalb ganz einfach sein: Je besser der Arbeitsschutz in einem Unternehmen bereits umgesetzt ist – also je besser im täglichen Arbeiten die Beschäftigte vor Gefahrstoffen, Unfällen, Infektionen, Lärm, Gewalt oder auch Stress geschützt ist – desto weniger Maßnahmen sind bei einer Schwangerschaft zusätzlich erforderlich. „Arbeitgebende sind gefordert, bereits im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz die Arbeitsplätze und Tätigkeiten auch dahingehend zu beurteilen, ob nach Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen noch eine Gefährdung für Schwangere besteht“, erklärt Ochmann. „Wenn eine Beschäftigte dem Arbeitgebenden dann mitteilt, dass sie schwanger ist, hat dieser die bereits vorliegende Gefährdungsbeurteilung zu konkretisieren und zu individualisieren. Kann eine Frau einige ihrer bisherigen Tätigkeiten nicht mehr ausüben, ist der Arbeitgebende verpflichtet, adäquate Ersatztätigkeiten anzubieten. Erst dann, wenn sich keine Ersatztätigkeiten finden sollten, käme ein betriebliches Beschäftigungsverbot infrage“, so Dr. Uta Ochmann.
Verunsicherung, etwas falsch zu machen, führt häufig zum Beschäftigungsverbot
Doch viele Arbeitgebende sprechen mit Bekanntwerden einer Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot aus. Die Angst, doch eine mögliche Gefährdung zu übersehen, ist hoch. Ein Dilemma. Denn hier handelt es sich um falsch verstandenen Mutterschutz. „Ich nenne ein Beispiel aus dem Gesundheitswesen“, so Ochmann: „Werden Ärztinnen in Weiterbildung schwanger, behalten viele dies so lange wie möglich für sich, damit sie ihre Weiterbildung noch möglichst lange fortsetzen und die Grundlage ihres weiteren Arbeitslebens schaffen können. Sie wollen arbeiten und haben Angst, dass man es ihnen verbietet und sie sofort ihre Sachen packen müssen.“
Auch die behandelnden Gynäkologinnen und Gynäkologen sprechen gerne ein ärztliches Beschäftigungsverbot aus – ohne Kenntnisse der Möglichkeiten des Betriebes, aber getragen von der Sorge vor einer Überlastung der Schwangeren. Uta Ochmann, die auch in der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin verantwortlich das Thema Mutterschutz vertritt, weiß aus zahlreichen Best-Practice-Beispielen: „Je fantasievoller und individueller Arbeitgebende, Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte oder andere Berater, wie auch die Schwangere selbst sind, desto eher können Lösungen für das Fortsetzen der beruflichen Tätigkeit gefunden werden.“
„Das Mutterschutzgesetz bietet einen großen Spielraum, den wir in Deutschland noch besser ausschöpfen können – und deshalb auf der Fachtagung der DGAUM diskutieren. Mutterschutz bedeutet nicht, dass die Frau nach Hause muss, sondern nur, dass Tätigkeit A, B oder C eventuell nicht mehr möglich sind, dafür aber die Tätigkeit D, E oder F sehr wohl. Hier sollten die Schwangeren mutig für ihr Recht kämpfen“, fordert Dr. Uta Ochmann. „Und die Arbeitgebenden müssen mutiger werden, Schwangere weiterhin zu beschäftigen!“
Sehr gerne lädt die DGAUM Vertreterinnen und Vertreter der Presse ein:
Keynote Lecture: „Mutterschutzgesetz: Ideen zur Umsetzung“ (auch im Livestream)
Dr. Uta Ochmann
DGAUM-Jahrestagung, Campus Großhadern München
Hörsaal 3 / Online Raum 3
Freitag, 20. März
13:30-14:00 Uhr
Informationen zur Jahrestagung sowie konkreten Tagungsprogramm finden Sie unter: https://dgaum.de/jahrestagung/
Akkreditierung:
Selbstverständlich und sehr gerne akkreditieren wir ausgewiesene hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten für die Teilnahme an der DGAUM-Jahrestagung 2026 in München – vor Ort oder online. Bitte senden hierzu eine E-Mail mit Signatur des Mediums, für das Sie arbeiten, und/oder angehängtem Presseausweis an presse@dgaum.de. Frau Nicole Zubayr, Verantwortliche für die Verbandskommunikation, wird Ihnen dann die Vor-Ort-Akkreditierung oder den Link für den Livestream übermitteln.
Zur Expertin:
Dr. Uta Ochmann ist Fachärztin für Arbeitsmedizin und wurde von der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) als Vertreterin in den Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) entsendet. Hier ist sie eine von 15 ehrenamtlichen Mitgliedern des Ausschusses bzw. Vorsitzende des AfMu.
Hauptamtlich arbeitet Dr. Uta Ochmann als leitende Oberärztin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin und ist Leiterin der Stabsstelle des Betriebsärztlichen Diensts des LMU Klinikums in München.
Hintergrundinformationen:
Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) wurde 2018 im Rahme der Novellierung des Mutterschutzgesetzes vom Bundesfamilienministerium eingerichtet, dem heutigen Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Die Mitglieder werden alle vier Jahre vom Bundesfamilienministerium im Einvernehmen mit dem Bundesarbeitsministerium, dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesforschungsministerium berufen. Der Ausschuss ist ein Gremium von Expertinnen und Experten, der Regeln und Empfehlungen erarbeitet und dadurch insbesondere Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Vorgaben bietet.
https://dgaum.de/mutterschutz-wir-muessen-arbeitgebern-sowie-schwangeren-aengste...
Dr. Uta Ochmann
Copyright: LMU Klinikum München
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch

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