Neue Analyse des IMK
Industrial Accelerator Act: Richtiger Ansatz mit zu vielen Lücken – Made-in-Europe-Vorgaben stärken, nicht weiter verwässern
Der kürzlich von der EU-Kommission vorgestellte Industrial Accelerator Act (IAA) soll Schlüsselindustrien in Europa stärken, um die wirtschaftliche Sicherheit und Souveränität der EU zu erhalten und Klimaziele, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu sichern. Zentral sind Vorgaben zu „Made in Europe“ bei öffentlicher Beschaffung und Förderung sowie Regelungen zur Vermeidung einer Dominanz von nicht-europäischen Investoren in wichtigen Industrien.
Insgesamt bietet der IAA einen guten Ansatz für die europäische Industriepolitik, ergibt eine neue Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Allerdings weist er auch erhebliche Lücken auf und muss durch weitere flankierende Maßnahmen ergänzt werden. Dazu zählt IMK-Forscher Dr. Tom Bauermann unter anderem einen europäischen Investitionsfonds, eine Ausweitung der Präferenzregeln auf Schlüsselindustrien aus Europa in den Bereichen Digital- und Biotechnologien sowie auf klimafreundlichen Stahl aus Europa. Zudem sei eine soziale Konditionierung bei den Beschaffungs- und Förderregeln sinnvoll. Im weiteren Verlauf des Gesetzesprozesses dürften die Made-in-Europe-Vorgaben auf keinen Fall weiter abgeschwächt werden, warnt Bauermann. Das gilt insbesondere für Ausnahmen für außereuropäische Länder, von denen bereits der Kommissionsvorschlag etliche enthält. Die Made-in-Europe-Anforderungen sollten eher verstärkt werden.
Der IAA sieht vor, dass bei öffentlichen Beschaffungsverfahren, Auktionen und anderen öffentlichen Förderprogrammen klimafreundliche europäische Güter mithilfe von Made-in-Europe-Vorgaben Vorrang gegenüber Produkten aus Drittstaaten erhalten. Das umfasst energieintensive Grundstoffe, die Automobilindustrie und Klimaschutzgüter wie Batterietechnologien. Als in Europa hergestellt gelten Produkte, die in der EU produziert wurden.
Die Made-in-Europe-Vorgabe bei der öffentlichen Beschaffung wird allerdings durch einige Regelungen merklich abgeschwächt: Güter aus Drittstaaten, die europäischen Unternehmen formal einen Zugang zur öffentlichen Beschaffung oder zur Förderung durch ein Abkommen gewähren, sollen gegenüber europäischen Unternehmen gleichgestellt werden. Solche Abkommen können beispielsweise Freihandelsabkommen oder internationale Abkommen wie das Agreement On Government Procurement der WTO sein.
Zudem kann „Made in Europe“ bei öffentlicher Beschaffung auch umgangen werden, wenn es nur einen einzigen Anbieter gibt oder wenn durch die Vorgabe Mehrkosten von 25 Prozent entstehen würden. Auch wenn solche Bestimmungen im Einzelnen nachvollziehbar sein mögen, könnten sie in der Summe problematisch wirken, analysiert Bauermann: „Das öffnet Einfallstore, die die Wirkung von `Made in Europe´ deutlich schwächen können.“ „Made in Europe“ sei ja eigentlich dafür gedacht, wichtige Schlüsselbranchen und hochwertige Arbeitsplätze in Europa anzusiedeln.
-Außereuropäische Investoren müssen Auflagen zu kontinuierlichen Investitionen und Wissenstransfer erfüllen-
Zweite Stoßrichtung des IAA: In sich entwickelnden, strategisch wichtigen Sektoren sollen die Einflüsse von Investoren aus dem außereuropäischen Ausland geprüft und gegebenenfalls begrenzt werden. Das betrifft zunächst die Bereiche Batterietechnologien, Photovoltaik, Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie die Förderung, Verarbeitung und das Recycling kritischer Rohstoffe. Die EU-Kommission soll die Möglichkeit erhalten, Regelungen auf weitere Bereiche (vor allem Clean-Tech-Sektoren) auszudehnen.
Die EU-Mitgliedsstaaten sollen nationale Behörden bestimmen, die zuständig sind für die Kontrolle kritischer Investoren in den genannten Sektoren und bei Investitionssummen ab 100 Millionen Euro. Die Behörden können Investitionen nicht-europäischer Akteure genehmigen, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind. So dürfen sie Anteile in Höhe von maximal 49 Prozent an einem europäischen Unternehmen erwerben. Sie sollen in Form von Joint Ventures mit europäischen Unternehmen tätig werden und sich verpflichten, ausreichend in die europäischen Unternehmen zu investieren. Mindestens 50 Prozent der Beschäftigten des gegründeten oder übernommenen europäischen Unternehmens sollen aus der EU stammen.
Ferner sollen europäische Unternehmen nicht nur die Endfertigung importierter Vorprodukte für den EU-Markt betreiben, sondern ausreichend europäische Vorleistungen beziehen. Zudem sollen sich die außereuropäischen Akteure verpflichten, ihr Know-how mit europäischen Unternehmen zu teilen. Auch hier sind Ausnahmen möglich: Die Behörden können nicht-europäische Investoren von bis zu zwei der genannten Auflagen befreien. Nur der vorgeschriebene Anteil der Beschäftigten ist ein Muss. Zudem gelten die Auflagen nicht für Investoren aus Ländern, mit denen die EU in Freihandelsabkommen einschlägige Verpflichtungen eingegangen ist.
-Wirksame Vorgaben für Local Content sind international längst gängig-
Solche Regelungen seien nicht völlig neu für Deutschland, betont Bauermann. Unter anderem gemäß Außenwirtschaftsgesetz und -verordnung können Beteiligungen aus außereuropäischen Staaten geprüft und untersagt werden. Neu ist die Reichweite der Verpflichtungen, etwa zu Wissenstransfer und Investitionen. Zudem sind deutlich mehr Sektoren erfasst als bisher.
Das aktuelle IAA-Dokument der EU-Kommission ist ein Entwurf, der im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsprozesses verändert wird. Bei der Überarbeitung sollten die Vorgaben nicht weiter verwässert werden, warnt IMK-Forscher Bauermann. Nach der IMK-Analyse wäre eher eine Stärkung angebracht – und im internationalen Vergleich wäre das auch nicht außergewöhnlich. Die USA und China sind die zwei bekanntesten Länder, die ihre heimische Industrie durch vergleichbare sogenannte Local-Content-Vorgaben stärken. Diese waren elementar für den Aufstieg vieler Industrien in China, unter anderem der Windenergie.
Daneben nutzen aber auch Länder, die eigentlich ein Freihandelsabkommen mit der EU haben, wie Indien und Kanada, Local-Content-Vorgaben bei der öffentlichen Beschaffung zu Ungunsten Europas. Der IAA würde das lediglich ein Stück weit ausgleichen. Strenge Vorgaben seien auch nötig, um Umgehungsstrategien insbesondere Chinas vorzubeugen. Bereits die Ausnahmen im IAA-Entwurf der Kommission machten es beispielsweise denkbar, dass China seine Produkte über Drittstaaten umleitet, die Freihandelspartner der EU sind, wie Vietnam, und damit die EU-Maßnahmen aushebelt. Das war eine Taktik Chinas, um die Handelsbeschränkungen der USA zu umgehen.
-Ergänzende industriepolitische Maßnahmen nötig – in mindestens vier Bereichen-
Zudem müsse der IAA durch weitere industriepolitische Maßnahmen ergänzt werden. Die IMK-Analyse nennt vier zentrale Punkte:
Erstens verstärkt der IAA zwar die Nachfrage nach grünen energieintensiven Grundstoffen. Stahl ist davon im aktuellen Vorschlag aber ausgenommen. Aus Sicht von Forscher Bauermann ist das problematisch. Daher sollten die Made-in-Europe-Vorgaben für öffentliche Beschaffung und Förderung, wie sie für Aluminium angedacht sind, auf Stahl übertragen werden.
Zweitens fehle eine soziale Konditionierung. Der IAA mache beispielsweise keine Vorgaben zu einer Tarifbindung bei öffentlicher Beschaffung und Förderung, sondern konzentriere sich auf die Rahmenbedingungen für Unternehmen. Ein problematisches Versäumnis und ein Widerspruch zur aktuellen EU-Politik, so Bauermann. Die EU verfolge mit der Mindestlohnrichtlinie das Ziel, Arbeitsstandards und Tarifbindung in Europa zu verbessern. Um das zu unterstützen statt zu konterkarieren, wäre es ratsam, eine soziale Konditionierung auch in den IAA einfließen zu lassen.
Drittens helfen die Vorgaben zu „Made in Europe“ und zu den Investitionen laut IMK zwar gegen die Einflussnahme nicht-europäischer Investoren. Sie führten aber nicht automatisch zu höheren Investitionen aus Europa. Um das zu erreichen, könnte ein europäischer Investitionsfonds eingerichtet werden, der Kapital für Investitionen bereitstellt. Auch eine Lockerung der europäischen Schuldenregeln zur Förderung von Schlüsselsektoren könnte helfen.
Viertens fehlten im aktuellen IAA-Entwurf Ansätze zur Förderung wichtiger Sektoren in Europa wie Halbleitertechnologien, Quantentechnologien, KI-Technologien oder auch Biotechnologien. In älteren, nicht öffentlichen Entwürfen des IAA waren viele weitere Schlüsselindustrien noch enthalten. Es wäre ratsam, zumindest einige Sektoren wieder aufzunehmen.
Dr. Tom Bauermann
IMK-Experte für die Makroökonomie der sozial-ökologischen Transformation
Tel.: 0211-7778-343
E-Mail: Tom-Bauermann@boeckler.de
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de
*Tom Bauermann: Der Industrial Accelerator Act und die Zukunft der Industrie in der EU. IMK Kommentar Nr. 18, März 2026. Download: https://www.wsi.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-009347
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Gesellschaft, Politik, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch

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