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05.10.2004 15:17

Föderalismusdebatte: Hochschulen in Sorge um internationale Wettbewerbsfähigkeit

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Mit großer Sorge hat der Senat der HRK am 5. Oktober die sich abzeichnenden Empfehlungen der Föderalismus-Kommission diskutiert. Es sei richtig, wieder eine klarere Verteilung der Verantwortung von Bund und Ländern anzustreben, damit beide Seiten ihre politischen Aufgabenstellungen ohne gegenseitige Blockaden erfüllen könnten. Es sei jedoch inakzeptabel, wenn dies auf Kosten von Wissenschaft und Hochschulen gehe - also gerade der Bereiche, die für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind.

    "Das Thema ist für die Hochschulen von höchster Brisanz", erläuterte HRK-Präsident Professor Dr. Peter Gaehtgens im Anschluss an die Sitzung des Senats. "In der politischen Diskussion wird der Bereich Hochschulen und Wissenschaft aber weitgehend übergangen."

    Der Senat sprach sich dafür aus, die im Grundgesetz niedergelegte Gesetzgebungskompetenz des Bundes für allgemeine Grundsätze des Hochschulwesens unverändert beizubehalten. Das Grundgesetz verpflichte den Bund schon jetzt zu außerordentlich zurückhaltender Gesetzgebung im Hochschulbereich, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Juniorprofessur erst jüngst unterstrichen habe. Aber in einigen Feldern müsse das ausbalancierte Zusammenspiel von Bund und Ländern unbedingt erhalten bleiben. Als wesentliche Gründe nannte der Senat:

    1. Für die Teilnahme der deutschen Hochschulen am internationalen Wettbewerb, für ihre Profilierung in ihm, für die Chancen ihrer Absolventen und für die Befähigungsnachweise des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein Minimum an einheitlichen Rahmenbedingungen unverzichtbar. Eine völlige Regionalisierung dagegen würde die Internationalität der akademischen Forschung und Lehre in Deutschland gefährden.

    2. Die Mindestvereinheitlichungen lassen sich nicht ausschließlich auf Länderebene in der Kultusministerkonferenz leisten. Denn die Entscheidungsfindung dort ist zu schwerfällig, langwierig und intransparent, so dass Entwicklungen im Hochschulbereich nicht schnell und flexibel genug aufgegriffen und erst recht Innovationen nicht weit genug vorangebracht werden können. Verständigen können sich die Länder nach den bislang gesammelten Erfahrungen allzu meist nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner; das ist nicht selten bloß die Wahrung des Status Quo.

    3. Über die Rahmenkompetenz des Bundes im Hochschulwesen muss der Druck austariert werden, den die Länderministerien auf die ihnen unmittelbar zugeordneten Hochschulen mit dem Ziel ausüben, Profil, Struktur, Schwerpunkte und Vernetzungen trotz Hochschulautonomie gestaltend zu beeinflussen und über Berufungen unmittelbar und mittelbar mit zu entscheiden. Gelegentlich muss auch den Volksvertretungen in den Ländern über Rahmenvorgaben des Bundes einflussdämpfend entgegengewirkt werden; sonst laufen die Hochschulen Gefahr, mit ihren Interessen zwischen denen der Gebietskörperschaften, der Ordnungskräfte und der sozialen Einrichtungen zermahlen zu werden.

    4. Die Wissenschaftslandschaft Deutschland ist durch das Nebeneinander der Hochschulen auf der einen Seite und von außeruniversitären (Groß-)Forschungseinrichtungen auf der anderen Seite gekennzeichnet. Lägen die Hochschulen in der alleinigen Gestaltungskompetenz der 16 Bundesländer, so würde es schwerlich gelingen, jene Kooperationen zwischen den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und den Hochschulen breitflächig und intensiv auf den Weg zu bringen, die zahlreich und dringend geboten sind, um die in Deutschland verfügbaren Wissenschaftspotentiale geballt im internationalen Wettbewerb zur Geltung zu bringen. Umgekehrt würde die Alleinzuständigkeit der Bundesländer für das Hochschulwesen die Wissenschaftspotentiale Deutschlands noch weiter zersplittern und in ihrem Wirkungsgrad herabsetzen.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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