Permethrinhaltige Tierarzneimittel sind nicht für alle Vierbeiner geeignet
Zecken können bei einem Stich gefährliche Krankheitserreger auf Mensch und Tier übertragen. Wer sein Haustier vor Zecken, Flöhen und anderen Ektoparasiten schützen möchte, sollte auf die Wahl des richtigen Tierarzneimittels achten. Während der Wirkstoff Permethrin von Hunden in der Regel gut vertragen wird, kann er bei Katzen zu schweren Vergiftungserscheinungen bis hin zum Tod führen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert anlässlich des Tags des Haustiers am 11. April zum Umgang mit permethrinhaltigen Tierarzneimitteln.
„Katzen fehlt in der Leber das Enzym Glucuronyltransferase, um den Wirkstoff Permethrin im Körper abbauen zu können“, erklärt Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl, Präsidentin des BVL. „Auch ein unbeabsichtigter Kontakt mit dem Wirkstoff sollte deshalb vermieden werden. Das Risiko besteht insbesondere, wenn Hunde und Katzen im selben Haushalt leben.“ Wachsamkeit sei ebenso bei der Anwendung permethrinhaltiger Insektenschutzmittel zur Imprägnierung von Kleidung oder anderen Textilien geboten. Das BVL rät deshalb dazu, vor der Anwendung eines Antiparasitikums stets die Gebrauchsinformation und die Warnhinweise zu lesen. Es stehen für Katzen zahlreiche sichere Tierarzneimittel für einen wirksamen Zeckenschutz zur Verfügung. Im Zweifelsfall sollte stets eine Tierärztin oder ein Tierarzt zu Rate gezogen werden.
Bei einer Permethrinvergiftung zeigen Katzen typischerweise Symptome wie Krämpfe, Lähmungserscheinungen, erhöhten Speichelfluss, Erbrechen, Durchfall und Atembeschwerden. Treten diese Anzeichen nach einem unbeabsichtigten Kontakt mit Permethrin auf, sollte das Tier umgehend in eine Tierarztpraxis gebracht werden. Hilfreich ist die Vorlage des Präparats oder der Packungsbeilage.
Wird versehentlich ein permethrinhaltiges Tierarzneimittel bei einer Katze angewendet, sollte die aufgetragene Lösung sofort mit Wasser und einem milden Shampoo abgewaschen werden. Vergiftungssymptome können je nach Art der Aufnahme wenige Minuten bis zu drei Tage nach Kontakt mit dem Wirkstoff auftreten. Je früher eine tierärztliche Behandlung erfolgt, desto größer sind die Überlebenschancen der Katze.
Tierhalter oder behandelnde Tierärztin bzw. Tierarzt sollten die aufgetretene Reaktion zusätzlich als unerwünschtes Ereignis an das BVL melden. Formulare und weitere Informationen stellt das BVL unter https://www.bvl.bund.de/uaw bereit.
Weiterführende Informationen
Flyer „Zecken, Flöhe, Läuse und Co. – Wie schütze ich mein Tier vor Ektoparasiten?“: https://www.bvl.bund.de/flyer_ektoparasiten
Meldung von unerwünschten Ereignissen an das BVL:
https://www.bvl.bund.de/uaw
Über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Das BVL ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH). Es ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Tier / Land / Forst
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch

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